Montag, 16. Juli 2012


News  am Freitag, 13.07.2012



N24

Mithilfe von Spezialisten für Altfälle 
vom FBI und BKA: 

Wegen Ermittlungsfehlern und Widersprüchen 
im Fall Natascha Kampusch wird der Fall 
nochmals untersucht.


Der spektakuläre Fall des österreichischen Entführungsopfers Natascha Kampusch (24) 
wird von Spezialisten neu unter die Lupe 
genommen. 

Eine Arbeitsgruppe mit 14 Mitgliedern und 
ein 7-köpfiger Lenkungsausschuss sollen 
in den nächsten Monaten die Ermittlungsakten 
von Polizei und Staatsanwaltschaft analysieren. 

Dem Ausschuss sollen auch jeweils ein Experte 
für Altfälle des deutschen Bundeskriminalamtes 
(BKA) und des amerikanischen FBI angehören.

Mit dem erneuten Aktenstudium wollen die österreichische Politik und Justiz klären, 
ob der Fall wegen der Ermittlungspannen 
nach der Flucht von Kampusch vor 
sechs Jahren erneut von der Kripo 
aufgerollt werden muss. 

Oder ob die Akten endgültig geschlossen 
werden können.

Seit Jahren kursieren Verschwörungstheorien, 
dass der Entführer Wolfgang Priklopil Helfer 
oder Mitwisser hatte. 

Priklopil hatte die zehnjährige Natascha Kampusch 
1998 entführt und acht Jahre in seinem Haus 
bei Wien gefangen gehalten. 

Nach ihrer Flucht tötete er sich selbst. 

Kampusch hatte Theorien von Mittätern 
immer als Hirngespinste bezeichnet.





N24

Vor wenigen Jahren noch undenkbar: 

Länder wie Ghana und Gabun zahlen 
heute weniger Zinsen für Anleihen als 
Spanien oder Italien. 

Griechenland droht die Herabstufung 
auf Schwellenland-Status.

Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064662.html



Noch vor wenigen Jahren hätten risikoscheue Investoren um Gabun oder Ghana einen großen 
Bogen gemacht. 

Doch mittlerweile wirken Anleihen selbst aus 
diesen Ländern sicherer als Papiere aus den Euro-Staaten Spanien oder Italien. 

Dollar-Bonds aus Gabun und Ghana werden 
derzeit mit 5,7 oder 4,3 Prozent verzinst. 

Dagegen muss Italien die Investoren aktuell 
mit einer Rendite von fast sechs Prozent ködern, Spanien berappt sogar rund sieben Prozent. 

"Die Zinsen bei afrikanischen Staatsanleihen 
zeigen, dass sie als weniger riskant angesehen 
werden als Bonds aus manchen 
europäischen Ländern", sagt Ravi Bhatia, Anleihenanalyst bei Standard & Poor`s.

Das Beispiel verdeutlicht, wie sehr aus der Sicht 
von Finanzinvestoren die Schuldenkrise die 
Grenze zwischen Industriestaaten und 
Schwellenländern bereits verwischt hat. 

Spätestens seit ein unkontrolliertes Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone befürchtet wird, 
hat sich die Einschätzung des Risikos gehörig gewandelt.





N24  

Politkrimi im Musterländle: 

Wegen der EnBW-Affäre gerät neben Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Mappus 
und Ex-Finanzminister Stächele nun auch der 
frühere Staatsminister Rau ins Visier der Justiz.

Link: http://l.n24.de/LjZg3C






N24  

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Speicherplattformen wie Rapidshare proaktiv 
gegen illegale Kopien vorgehen müssen, 
die auf ihrer Plattform hochgeladen werden. 

Ein Signal für die gesamte Branche.




Rapidshare darf weitermachen, 
aber nicht so wie bisher: 

So lautet kurz gesagt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). 

Die Speicherplattform habe zwar grundsätzlich 
ein "anerkanntes Geschäftsmodell", für das es 
viele legale Nutzungsmöglichkeiten gebe. 

Doch wenn Nutzer das Urheberrecht verletzen 
und illegale Kopien von Software, 
Videos oder Musik über den Filehoster 
verbreiten, müsse das Unternehmen 
mehr dagegen tun als bislang - auch proaktiv. 

Was ausreicht und was nicht, 
entscheidet nun die Vorinstanz.

Die Richter in Karlsruhe verhandelten zwar über 
eine Klage des Computerspiele-Herstellers Atari, 
der die weitere illegale Verbreitung seines Gruselschockers "Alone in the Dark" 
über Rapidshare verhindern wollte. 

Doch das französische Unternehmen steht stellvertretend für die gesamte Medienbranche. 

Denn der ist die Plattform schon seit längerem 
ein Dorn im Auge.

Was ist das Problem? 

Rapidshare bietet Speicherplatz im Internet an - 
Nutzer können bei dem Filehoster ihre Dateien 
ablegen, dauerhaft speichern und anderen 
per Link zur Verfügung stellen. 

Das ist an sich nicht verboten; wer große 
Daten-Pakete verschicken will, kommt kaum 
an einem Online-Verteildienst vorbei. 

Doch über einige der Drehscheiben werden 
massenhaft illegale Kopien von Software, 
Videos und Musik verteilt. 

Wer in einschlägigen Foren sucht, 
findet im Handumdrehen Links, 
um die Dateien herunterzusaugen.

Proaktiver Kampf gegen illegale Kopien


Schon jetzt müssen die Betreiber illegale Kopien löschen, sobald sie einen Hinweis bekommen - 
das tut Rapidshare auch. 

"Jetzt ging es um die Frage, was das Unternehmen darüber hinaus tun muss", erklärt der Rechtsanwalt Carsten Ulbricht in Stuttgart. 

"Was ist technisch möglich und zumutbar, 
um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern?"

Die Richter in Karlsruhe steckten den Rahmen 
für künftige Entscheidungen: 

Bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen müsse der Betreiber überprüfen, ob entsprechende Dateien 
neu hochgeladen werden, sagte der Vorsitzende 
Richter Joachim Bornkamm. 

Dafür könne beispielsweise ein technischer Filter 
zum Einsatz kommen. 

Darüber hinaus müsse der Betreiber auch 
"den Bestand daraufhin untersuchen, 
ob von anderen Nutzern das Spiel 
auf die Plattform gestellt worden ist", 
sagte Bornkamm.

Zudem forderte er einen proaktiven Kampf 
gegen illegale Kopien: 

Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien 
unter anderem Namen zum Download angeboten 
werden - etwa in Linksammlungen - 
müsse Rapidshare auch dieser 
Möglichkeit nachgehen.

 

Welche Maßnahmen für technisch machbar und zumutbar?


Ulbricht, der sich aufs Internet-Recht spezialisiert 
hat, hält das für eine "konsequente Fortsetzung 
der Rechtsprechungslinie": 

"Der BGH nimmt bei Urheberrechtsverletzungen 
auf Online-Plattformen immer stärker die Intermediäre 
in die Pflicht, weil die Täter nicht zu kriegen sind." 

Die Branche wird gespannt beobachten, welche Maßnahmen das Oberlandesgericht (OLG) 
Düsseldorf als Vorinstanz nun für technisch 
machbar und zumutbar hält. 

"Ein Textfilter ist technisch trivial, die Frage ist, 
ob auch Musik- oder Videofilter zuzumuten sind", 
nennt Ulbricht Beispiele.

Da die endgültige Entscheidung aussteht, 
fielen die Reaktionen der Prozessgegner 
zurückhaltend aus. Rapidshare verwies darauf, 
dass es bereits eine "Anti-Abuse-Abteilung" 
auf illegale Kopien angesetzt hat. 

Das Verfahren in Düsseldorf biete eine Chance, 
"um nochmals unter Beweis zu stellen, 
dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf 
gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt", 
erklärte Alexandra Zwingli, 
Chefin des Filehosters.

 

Langwieriger Rechtsfindungsprozess


Die vom Gericht eingeforderte Filterung behagt 
dem Unternehmen allerdings nicht. 

Vor dem OLG Düsseldorf könne man beweisen, 
dass "einige der in dem Verfahren angesprochenen Filtermethoden nicht zumutbar sind", 
sagte Rapidshare-Anwalt Daniel Raimer.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), 
die Unternehmen der Film- und 
Computerspielebranche vertritt, begrüßte die "angedeutete Richtung" des Urteils: 

"Der BGH ist offenbar der Ansicht, 
dass ein reines Reagieren nicht ausreicht, 
sondern dass der Filehoster aktiv eine 
 Verantwortung dafür übernehmen muss, 
dass die Urheberrechtsverletzungen über 
seinen Dienst unterbunden werden." 

Es handle sich aber um einen 
"langwierigen Rechtsfindungsprozess", 
in dem die Verantwortlichkeiten 
von Filehostern näher bestimmt würden.

(dpa, N24)    13.07.2012






N24 

Kehrtwende in Berlin: 

Die Regierung will religiöse Beschneidung 
per Gesetz legalisieren. 

Zuvor hatte das Justizministerium noch 
zu einer gerichtlichen Entscheidung geraten, 
die Monate dauern könnte.

Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064465.html

Die Bundesregierung will rasch dafür sorgen, 
dass religiöse Beschneidungen nicht mehr 
unter Strafe gestellt werden können. 

Die uralten religiösen Bräuche dürften 
nicht eingeschränkt werden, erklärte 
Regierungssprecher Steffen Seibert. 

"Wir wissen, da ist eine zügige Lösung 
notwendig, da kann nichts auf die 
lange Bank geschoben werden." 

Die Bundesregierung wolle jüdisches und 
muslimisches Leben in Deutschland. 

Beschneidungen müssten straffrei möglich sein.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vollzog eine Kehrtwende und zieht jetzt auch gesetzliche Maßnahmen in Betracht, um die rituellen Beschneidungen straffrei zu stellen. 

Entsprechende Gesetzesinitiativen würden geprüft, sagte eine Ministeriumssprecherin. 

Zu Wochenbeginn hatte die Ministerin noch dafür plädiert, die Frage nach Strafen für 
Beschneidungen vom Bundesgerichtshof oder 
dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich 
klären zu lassen. 

Das würde mindestens einige Monate dauern.
Auslöser der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidung als 
Körperverletzung bewertete. 

Es wurde gefällt, nachdem es bei einem 
muslimischen Jungen nach dem Eingriff zu Komplikationen gekommen war. 

Orthodoxe Rabbiner waren gegen das Urteil 
Sturm gelaufen. 

Damit würden die jüdischen Gemeinden in 
Deutschland in ihrer Existenz bedroht, hatte die europäische Rabbinerkonferenz erklärt. 

Auch muslimische Verbände haben das Urteil 
scharf kritisiert.

(RTR, N24)   13.07.2012




N24

Die CDU hat Vorwürfe von sich gewiesen,
Twitter-Follower erkauft zu haben. 

Ende April war die Zahl der CDU-Fans 
beim Kurznachrichtendienst 
in wenigen Tagen um ein Viertel angestiegen.

Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064415.html



Die Bundes-CDU ist offenbar über Monate hinweg Tausenden gefälschten Twitter-Zugängen auf den 
Leim gegangen. 

Es seien "eindeutig" eine Reihe von sogenannten Fake-Accounts identifiziert worden, hieß es aus 
der CDU-Zentrale in Berlin. 

Diese hatten Ende April zu einem rasanten 
Follower-Anstieg in nur vier Tagen um rund 
5.000 auf gut 25.000 geführt. 

Sie wurden inzwischen vom Onlinedienst auf  
Bitten der CDU aber wieder gelöscht.

Zuvor war über einen bewussten Zukäufe 
von solchen gefälschten Accounts durch die Christdemokraten spekuliert worden, die bei 
ihrem Onlineauftritt hinter der SPD lagen. 

Der ZDF-Blog "Hyperland" sprach von fast 5000 auffälligen Followern "aus Venezuela, Milwaukee 
und Indien", von denen fast alle jeweils mehr als 
1000 anderen Twitter-Nutzer folgten, selbst aber 
kaum Follower hatten und auch kaum eigene 
Tweets veröffentlichten. 

Die CDU hat die Vorwürfe zurückgewiesen.

Die Vorwürfe, die die CDU stets zurückgewiesen 
hat, regten die Piratenpartei zu Scherzen an. 

"Liebe CDU, wollt ihr euch noch 80.000 Follower 
dazu kaufen? 

Dann hättet ihr fast so viele wie wir", höhnte die Internetpartei via Twitter.

(N24, dapd)  13.07.2012





N24
Schwere Körperverletzung in einem Feriencamp in Neubrandenburg: 
Drei Jugendliche haben eine 15-Jährige so lange mit Schlägen ins Gesicht malträtiert, bis sie ins Krankenhaus eingeliefert werden musste.
Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064094.html

Bei einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen 
aus Schleswig-Holstein ist in einem Feriencamp 
an der Mecklenburgischen Seenplatte eine 
15-Jährige verletzt worden. 

Wie eine Polizeisprecherin in Neubrandenburg 
am Freitag sagte, wurden als Tatverdächtige 
zwei 14-jährige Mädchen und ein 13-jähriger 
Junge aus der gleichen Gruppe ermittelt, 
die in Cammin bei Burg Stargard Ferien macht.


Das Trio soll in der Nacht zu Freitag im Camp 
mit der 15-Jährigen gestritten haben. 

Als die Ältere gehen wollte, 
sei sie mit Fäusten ins Gesicht 
geschlagen worden. 

Danach seien ihre Haare versengt worden. 

Das 15-jährige Mädchen musste mit einem Rettungswagen in eine Klinik gebracht werden.

Polizei ermittelt

Alle Beteiligten gehören zu einer größeren Gruppe 
von 13 bis 15 Jahre alten Jugendlichen, die aus 
dem Kreis Nordfriesland kommen und dort wegen Erziehungsproblemen ebenfalls von 
Sozialpädagogen betreut würden. 

Die Gruppe war mit zwei Betreuern angereist 
und soll noch im Feriencamp sein.

Das Motiv für den Streit wird laut Polizei 
noch ermittelt. 

Es bestehe der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. 

Das direkt am Camminer See gelegene 
Feriencamp besteht aus sechs Ferienhäusern 
und Gemeinschaftsräumen für mehr als 20 Gäste.

(dpa, N24)      13.07.2012



tagesschau 



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