Freitag, 27. Juli 2012


Bachmann News Donnerstag, 26.07.2012

Johanna Bachmann via Nachrichten
Waffenhandel will der Sicherheitsrat nicht 
wirklich bekämpfen sondern lieber daran verdienen :(

Link:  
 
Bild: reuters
 Sie ahnten es schon vorher: 
 Demonstranten der „Control Arms Coalition“ 
bei der Eröffnung der Konferenz Anfang Juli.  




GENF taz

Die New Yorker UN-Verhandlungen 
über ein globales Abkommen zur Regulierung 
und Begrenzung des Waffenhandels stehen 
vor dem Scheitern. 

Entweder gibt es bei der für Freitag vorgesehenen Schlussabstimmung nicht den für die 
Verabschiedung erforderlichen Konsens aller 
193 Teilnehmerstaaten, oder es wird ein 
zahnloses Abkommen voller Schlupflöcher 
beschlossen.

Ein Abkommen, das der bestehenden Praxis des Waffenhandels mit all ihren negativen Auswirkungen 
auf Menschenrechte, das humanitäre Völkerrecht 
sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung 
in den Empfängerländern „sogar noch ein legitimatorisches Mäntelchen verpassen würde“, 
wie in New York vertretene Nichtregierungsorganisationen befürchten. 

Der Entwurf für ein Abkommen wurde nach dreiwöchigen Verhandlungen am Dienstagabend veröffentlicht.

Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) äußerte ungewöhnlich deutliche Kritik: 

„Die wichtigsten Paragrafen des Vertragsentwurfs 
haben immer noch große Schlupflöcher; sie würden 
nur den Status quo bestätigen, anstatt einen hohen internationalen Standard zu setzen, der die Praxis 
der Staaten tatsächlich verändert und Leben rettet“, erklärte IKRK-Rüstungsexperte Peter Herby.

Laut dem Entwurf sollen nicht einmal alle konventionellen Großwaffensysteme 
unter das Abkommen fallen. 

Das hatten zu Beginn der Verhandlungen 
Anfang Juli noch über 80 Prozent aller Teilnehmerstaaten verlangt. 

Doch die USA setzten eine Ausnahme 

für unbemannte Drohnen durch. 
Die USA an der Seite von 
Syrien, Iran und Kuba
Auf Verlangen der USA und einer Handvoll 
weiterer Staaten soll auch der Handel mit Munition 
für konventionelle Waffen nicht durch das 
Abkommen reguliert werden. 

Die USA, Russland und China verhinderten 
im Verein mit Ländern wie Syrien, Kuba und 
Iran zudem die Aufnahme verbindlicher 
menschen- und völkerrechtlicher sowie entwicklungspolitischer Kriterien, nach 
denen Waffenlieferungen künftig 
unterbleiben sollen.

Nicht einmal die völkerrechtlich verbindlichen Bestimmungen der Genfer Konventionen – 
zum Beispiel zum Verbot des Beschusses 
ziviler Ziele – wurden als Kriterien in den 
Entwurf aufgenommen.  

Zudem sollen zwischenstaatliche Verträge 
über Waffenlieferungen, die noch vor 
Verabschiedung des UNO-Abkommens 
abgeschlossen wurden, erfüllt werden dürfen, unabhängig davon, wie sich die Lage in dem Empfängerland inzwischen entwickelt hat.
„Laut dieser Bestimmung könnte Russland 
weiterhin Waffen und Munition an Syrien liefern, 
auch wenn die syrischen Regierungsstreitkräfte 
damit Massaker an der Bevölkerung begehen“, kritisierte Control Arms, das internationale „NGO-Netzwerk für einen wirkungsvollen Waffenhandelsvertrag“. 

Control Arms kritisiert auch die 
„völlig unzureichenden Vorschriften“ 
des Entwurfs für die Umsetzung und 
Überwachung eines Abkommens. 

Die Regierungen der Vertragsstaaten 
müssten sich zumindest dazu verpflichten, 
über ihre Genehmigungs- und Lieferpraxis 
regelmäßig öffentlich zu berichten.





Johanna Bachmann  via Nachrichten 

Jetzt kommt es raus, die USA 
foltern nicht nur Gefangene 
sondern auch ihre Piloten ...

Link:  

von Gerhard Hegmann München

Sauerstoffmangel im Cockpit  

USA drosseln ihren Superkampfjet

Elitepiloten verweigern den Einsatz 
in Amerikas F-22-Kampfjet. 

Ihre Angst: 

Sie könnten im Cockpit ohnmächtig werden. 

Seit Jahren gibt es Probleme mit der 
Sauerstoffzufuhr - das Pentagon zieht 
Konsequenzen und begrenzt den Einsatzradius.  

Das Modell F-22 Raptor ist das technologische Aushängeschild von Lockheed Martin 
und Amerikas leistungsstärkster, 
aber auch teuerster Kampfjet. 
Anfang Mai erhielt die Luftwaffe ihren 195. 
und vorerst letzten Flieger.
Mit inzwischen 77 Mrd. Dollar-Programmkosten 
ist dem Pentagon der Jet zu teuer geworden. 
Das Modell hat neben dem Stückpreis von 
rechnerisch rund 400 Mio. 
Dollar einen weiteren Schönheitsfehler: 
Piloten wird im Flug schwindelig, sie bekommen Bewusstseinsstörungen und verlieren die 
Orientierung - Symptome wie bei Sauerstoffmangel.
Am Dienstag verkündete ein Pentagon-Sprecher einschneidende Konsequenzen. 
So wird künftig die F-22-Einsatzzeit pro Flug 
begrenzt, zusätzliche Sauerstoffsysteme 
installiert und der Flugradius so eingeschränkt, 
dass jederzeit eine leichte Rückkehr zu einem 
Flughafen möglich ist.
Der F-22 Raptor: 
Noch ist die Ursache für die 
Schwindelanfälle der Piloten unklar.
Angeblich hat es seit 2008 über zwei 
Dutzend Zwischenfälle im Cockpit des 
Super-Kampfjets gegeben. 
Nach wie vor lassen sie sich nicht vermeiden, 
weil die Ursache unbekannt ist. 
Im November 2010 kam sogar ein F-22-Pilot 
bei einem Absturz ums Leben, vermutlich, 
weil sein Sauerstoffsystem versagte.
Obwohl Techniker die Systeme bereits 
monatelang haarklein untersuchten und 
Wissenschaftler regelmäßig Blutproben 
von den Piloten nahmen, kann bisher keine 
eindeutige Ursache gefunden werden. 
Unter Experten ist eine Debatte über 
die Ursachen entbrannt.
Wilde Spekulationen
Die Vermutungen reichen von Hydrauliköl-Dämpfen 
bis hin zur Spezialbeschichtung der Oberfläche 
des F-22-Modells. 
Sie sorgt dafür, dass der Flieger für Radarstrahlen weitgehend unsichtbar bleibt. 
Diese Beschichtungen müssten immer wieder aufgefrischt werden. 
Die Besonderheit an den Vorfällen ist, dass 
sie nur im F-22-Modell auftreten.
2011 bekam die gesamte F-22-Flotte sogar 
zwei Mal über Monate Startverbot, um die 
Systeme zu testen. 
Als das Modell wieder fliegen sollte, weigerten 
sich einige der insgesamt 200 F-22-Elitepiloten 
aus Angst, wieder ins Cockpit zu steigen. 
Zwei Piloten verkündeten jüngst ihre Sorgen 
sogar im US-Fernsehen. 
Ein Novum in der US-Militärgeschichte. 
Ein Pilot berichtete, dass er nach einem Flug 
von Ärzten in eine Überdruckkammer gesteckt 
wurde, wie sie nach Tauchunfällen zur 
Anwendung kommt.
Die US-Luftwaffe spricht aktuell von einem 
"Problem für die Ingenieure, das es zu lösen gilt". 
US-Verteidigungsminister Leon Panetta sei 
zutiefst über die Sicherheit der Piloten besorgt. 
Wie der Pentagon-Sprecher verkündete, soll bis Dezember ein erstes Nachrüstsystem für die Sauerstoffversorgung der Piloten in dem Super-Kampfjets entwickelt sein.
 
Unsichtbare Spione und tödliche Waffen Das Milliardengeschäft mit den Drohnen
Zehn Flieger pro Monat würden dann mit 
dem neuen System nachgerüstet. 
Schon jetzt werden zusätzliche Spezialfilter 
in das Sauerstoffsystem eingebaut, die nach 
jedem Flug ausgetauscht werden. 
Die F-22-Piloten bekamen zudem ein Spezialtraining. 
Sie lernten, wie sie schnell auf erste Symptome 
von Sauerstoffmangel im Flug zu reagieren haben.
- f -





Johanna Bachmann  

In Deutschland wie immer 
eine Lachnummer - 
das Informationsfreiheitsgesetz ...

Dokumente zum Ackermann-Abendessen: 
Veröffentlichen verboten, anfragen erlaubt

Link:  
http://blog.fragdenstaat.de/post/27919702939/dokumente-zum-ackermann-abendessen-veroeffentlichen

Frag den Staat



Johanna Bachmann 

Leider kann man die Regierung 
dafür nicht ins Gefängnis stecken ...

Schlappe für Schwarz-Gelb: 
Karlsruhe erklärt Wahlrecht 
für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE

Link:

SPIEGEL ONLINE

Video abspielen...
Das Bundesverfassungsgericht fordert 
deutliche Korrekturen am deutschen Wahlrecht. 

Die bisherige Fassung ist laut 
Karlsruher Urteil verfassungswidrig, 
sie erlaubt etwa zu viele Überhangmandate. 

Nun muss das Parlament noch vor der 
Bundestagswahl im Herbst 2013 eine 
Neuregelung finden.

Karlsruhe - 

Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 
verwarf am Mittwoch die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform 
als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und 
die vom Grundgesetz garantierte 
 Chancengleichheit der Parteien (Az.: 2 BvE 9/11). 

Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, 
"der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt", befanden die Richter. 

Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht 
beschlossen werden.
Union und FDP hatten das neue Wahlrecht 
gegen den Willen der Opposition beschlossen. 
SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger 
klagten daraufhin in Karlsruhe. 
Zentraler Streitpunkt waren die 
Überhangmandate, von denen in der Regel 
die großen Parteien profitieren.

Dazu urteilten die Karlsruher Richter 
nun deutlich:

  • Die Richter beanstandeten vor allem 
  • den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. 
  •  
  • Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe 
  • einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im 
  • Ergebnis schadet. 
  •  
  • Grund hierfür ist die Bildung von 
  • Sitzkontingenten in den einzelnen 
  • Bundesländern.
  •  
  • Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, 
  • "der den Grundcharakter der Bundestagswahl 
  • als Verhältniswahl aufhebt", befanden die 
  • Karlsruher Richter. 
  •  
  • Überhangmandate entstehen, wenn 
  • eine Partei in einem Bundesland mehr 
  • Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen. 
  •  
  • Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 
  • 24 Überhangmandate, die alle 
  • an die Union fielen. 
  •  
  • Das Verfassungsgericht setzte nun selbst 
  • eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 
  • 15 Überhangmandaten".
In der mündlichen Verhandlung Anfang Juni 
hatten die Richter bereits deutliche Zweifel 
gezeigt, ob eine große Zahl von 
Überhangmandaten bei Bundestagswahlen 
zulässig sei. 

Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht 
sei das unverzichtbare Fundament 
einer funktionierenden Demokratie, sagte 
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle 
damals schon.

Bereits im Juli 2008 hatten die 
Karlsruher Richter das Wahlrecht 
für teilweise verfassungswidrig erklärt. 

Sie gaben dem Bundestag eine Frist 
von drei Jahren, um eine Neuregelung 
auf den Weg zu bringen. 

Die Parteien schafften es jedoch erst 
mit Verspätung, sich auf eine Neuregelung 
zu einigen.

"Trotz einer großzügig bemessenen, 
dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, 
eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, 
ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende 
Auffassung im Senat - ernüchternd", sagte Verfassungsgerichts-Präsident 
Andreas Voßkuhle nun. 

"Angesichts der Vorgeschichte des neuen 
Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, 
den verfassungswidrigen Zustand erneut für 
eine Übergangszeit zu akzeptieren."


Die Zeit für ein neues Wahlrecht drängt
Viel Zeit bleibt für eine erneute Reform nicht. 
Der letztmögliche Termin für die kommende Bundestagswahl ist der 27. Oktober 2013. 
Sollte sich die Politik nicht einigen können, 
könnte das Gericht zur Not selbst ein Übergangswahlrecht formulieren.
Die SPD reagierte erfreut auf das Urteil. 

"Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie 
und für die Bürgerinnen und Bürger", sagte der parlamentarische Geschäftsführer 
Thomas Oppermann. 

"Die Koalition muss jetzt reden. 

Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. 

Wir stehen für schnelle Gespräche bereit."

Die FDP will darauf rasch eingehen. 

"Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen 
steht weit offen", sagte der FDP-
Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert. 

"Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt 
in seinen Grundzügen erhalten", erklärte 
der FDP-Politiker. 

Die Änderungswünsche des Gerichts seien 
"technischer Natur und gut umsetzbar".

ffr/dpa/Reuters/AFP/dapd





Johanna Bachmann
Na was meint ihr können 
schlechte Entscheidungen 
zu guten Geschichten führen?























Johanna Bachmann via Nachrichten
Wie man sich zur Wehr setzt 
gegen steigende Mieten  
 Wohnungsmarkt - 
Raus aus der Mietspirale

Link:  

DRadio Wissen Logo

Magdalena Bienert erklärt, 
wie das Mietshäuser Syndikat funktioniert.
Eine leere Wohnung, in der man nur ein paar Füße sieht.
Es gibt mehrere Wege, 
an eine eigene Wohnung zu kommen - 
auch als Mieter. 
(flickr.com | digitald23783 CC BY-NC-SA 2.0)
Das Mietshäuser Syndikat verhilft 
Mietern zur eigenen Wohnung.

Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes 
(DMB) könnten bis zum Jahr 2017 insgesamt 
825.000 Mietwohnungen fehlen. 

Aber schon jetzt steigen die Mieten vor allem 
in Großstädten dramatisch an. 

Wer der stetig ansteigenden Mietspirale 
entkommen will, findet Hilfe beim  

Gemeinsam sind wir stark

Dabei kaufen Mieter gemeinsam ihr Haus 
oder ein Grundstück, um es so 
Immobilien-Spekulation zu entziehen und 
keinen Mietpreisschwankungen unterworfen 
zu sein.

Bezahlbares Wohnen

Wenn sich Nachbarn zu einer GmbH zusammenschließen, können Sie im 
zweiten Schritt mit der Unterstützung 
des Syndikats dazu übergehen, die 
Finanzierung eines Hauskaufes auf 
solide Beine zu stellen. 

Das Syndikat vermittelt Kontakte 
zu Kreditgebern und steht darüber 
hinaus bei rechtlichen Fragestellungen 
zur Verfügung.


Mehr bei DRadio Wissen:
Immobilienmarkt: Achtung, Blase!
Wirtschaftsjournalistin Sandra Pfister 
begründet im Gespräch, warum die Sorge 
über eine Immobilienblase berechtigt ist.
(Agenda vom 07.04.2012)

USA: Vom Traumhaus in Muttis Keller
Viele Amerikaner werden ihre Schulden 
nicht mehr los und müssen andere 
Menschen bitten, sie aufzunehmen.
(Globus vom 16.01.2012)

Die Geschichte der Hausbesetzer-Szene
Wir werfen einen Blick über die Grenzen
(Globus vom 09.03.2011)

Wohnen: Spülen statt zahlen
Wie Studenten mit Wohnpartnerschaften 
Geld sparen können.
(Meine Zukunft vom 08.10.2010)

Immobilien: Stadtluft macht arm
Die Wohnpreise in großen Städten 
haben spürbar angezogen.
(Agenda vom 07.09.2010)






Johanna Bachmann




Pflicht zum Religionsunterricht

Zum Beten verdonnert

Link: https://www.taz.de/!97875/

Ein Gericht in der Eifel verurteilt 
zwei Kinder zum Religionsunterricht 
und Gottesdienst. 

Es schränkt dafür das 
Sorgerecht der Mutter ein. 

von Pascal Beucker

  
 Bild:  madochab/photocase.com

Hände raus zum Gebet, denn alles andere 
schadet dem Kindeswohl, meint zumindest 
ein Richter in Monschau.  

KÖLN taz

Kesternich ist eine kleine 
Ortschaft in der Nordeifel. 

Es gibt eine Grundschule, eine Kirche, 
einen Friedhof und viel katholischen Glauben. 

Zu den 1.500 Einwohnern zählt auch 
die 47-jährige Susanne W. mit ihren Zwillingen.

Wenn in knapp einem Monat die Sommerferien 
enden, werden die beiden Sechsjährigen, 
obwohl konfessionslos, in der Schule am Religionsunterricht und am Gottesdienst 
teilnehmen müssen. 

So zumindest will es das Amtsgericht Monschau.

Angerufen hatte es der Kindsvater. 

Seit ihrer Trennung vor fünf Jahren 
teilen sich Susanne W. und ihr Exehemann 
Thorsten E. das Sorgerecht. 

Doch einig darüber, was dem Wohl der 
Kinder am besten entspricht, sind sie 
sich selten.

Aktuell zoffen sie sich darüber, ob Sohn 
und Tochter nach ihrer Einschulung am 
katholischen Religionsunterricht und am Schulgottesdienst teilnehmen sollen. 

Zwar sind die Eltern konfessionslos und 
haben auch die Zwillinge nicht taufen lassen. 

Doch jetzt ist Thorsten E. dafür, dass 
seine Kinder etwas vom katholischen 
Glauben mitbekommen, Susanne W. 
weiterhin dagegen.

Der Vater glaubt, seine Kinder würden sonst 
„aus Gründen der Befreiung vom Religionsunterricht aus dem Klassen- und Schulverband ausgegrenzt“. 

Außerdem könnten sie sonst „an wesentlichen Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule nicht teilnehmen“, beispielsweise den Gottesdiensten 
zur Einschulung oder an Feiertagen.

Susanne W. will ihre Kindern hingegen „weiterhin 
offen für sämtliche Religionsanschauungen halten, 
bis diese in einem Alter sind, selbstständig eine Entscheidung zu treffen, ob und welcher 
Konfession sie sich zugehörig fühlen“. 

Deswegen wehrt sie sich gegen eine einseitige „Aufoktroyierung einer Glaubensrichtung“. 

Immerhin handele es sich nicht um einen 
Unterricht über Religionen, sondern einen, 
der „in Übereinstimmung mit den Lehren 
und Grundsätzen der betreffenden Kirche 
oder Religionsgemeinschaft erteilt“ wird, 
wie es die nordrhein-westfälische 
Landesverfassung festlegt.
Die Kinder wollen nicht
Ende Mai verhandelte das Amtsgericht Monschau 
den skurrilen Fall. 

In nichtöffentlicher Sitzung hörte sich Richter 
Robert Plastrotmann die Argumente beider Seiten 
an und befragte auch die Kinder, die sich gegen 
ihre Teilnahme am Religionsunterricht 
aussprachen.

Dann traf Plastrotmann eine Entscheidung: 

Er schränkte das Sorgerecht der Mutter 
ein und übertrug dem Vater „während 
der Grundschulzeit die Entscheidung 
über den Besuch des Religionsunterrichts 
und die Entscheidung über den Besuch 
der Schulgottesdienste für die Kinder“.

Unter Abwägung aller Umstände 
„erscheint es für das Kindeswohl 
förderlich und auch notwendig, 
den Besuch des Unterrichts und 
der Schulgottesdienste 
zu ermöglichen“, heißt es in dem 
abenteuerlichen Beschluss. 

Die Nichtteilnahme stelle aufgrund 
von „Ausgrenzung“ „eine Gefährdung des 
Kindeswohls dar“.

Nach Ansicht des Gerichts sei zu 
„berücksichtigen, dass die Kinder außerhalb 
der mütterlichen Wohnung sich in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld bewegen und 
christliche Symbole und Rituale für die Kinder 
nichts Fremdes darstellen, diese vielmehr als Teil 
des Alltags anzusehen sind“. 

So sei die Teilnahme am Religionsunterricht 
und an Gottesdiensten „lediglich eine Fortsetzung 
des Kontaktes mit Religion, den die Kinder bislang außerhalb der Haushalte der Eltern erlebt haben“.
Noch ist die Gerichtsentscheidung 
nicht rechtskräftig. 

Die Anwältin von Susanne W. 
hat Berufung eingelegt. 

Unklar bleibt auch, inwiefern sich die 
Rechtsauffassung des Gerichts mit 
der grundgesetzlich verbrieften 
Religionsfreiheit verträgt, die zum einen 
auch das Recht auf die Freiheit von Religion 
umfasst und zum anderen nicht nur in 
säkular geprägten Großstädten gilt. 

Mit dieser Frage wird sich wohl 
demnächst das Oberlandesgericht 
Köln auseinandersetzen müssen.









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