Mittwoch, 6. Juni 2012


Piraten News Mittwoch,  06.06.2012

Kyra Anisimov

Pirat über andere Piraten: 
„Sammelbecken von Versagern“ :(

Link: http://t.co/Osn30GGL



Piratenpartei  [Ben] gelesen um 16.10 Uhr

Geheimbericht aus dem Innenministerium: 

Drohnen für den zivilen, staatlichen und militärischen Einsatz - "Wer in der Demokratie schläft, wacht in einer Diktatur auf!" 






der Freitag


Der Staat rüstet auf, und wir schlafen: 
Wie Drohnen uns längst überwachen

Florian Rötzer, Steffen Kraft

Die dunkle Bedrohnung

Ein geheimer Bericht der Bundesregierung zeigt: 

Unbemannte Flugzeuge nehmen längst auch uns ins Visier. 

Die Details werden am Parlament vorbei geregelt. 

Letztlich geht es darum, Gefühle zu kaufen. 

Ein Gefühl der ­Sicherheit. Für sich. 

Und das Gefühl der Ohnmacht. 

Für die anderen. 

Wenn deutsche Regierungsvertreter derzeit über 
den Einsatz unbemannter Flugzeuge reden, sprechen 
sie nicht so gerne über die Kamikaze-Drohne, die 
gerade für die Bundeswehr entwickelt wird. 

Oder über jene Spähdrohnen, die Polizisten seit 
Kurzem nutzen. 

Sie sprechen darüber, dass Piloten bald nicht mehr 
in den Kampfeinsatz ziehen werden und Beamte sich nicht länger unter demonstrierende Chaoten mischen müssen.
Worüber sie nicht sprechen, ist dieses fast unhörbare Sirren, das unbemannte Flugzeuge erzeugen – und 
jene unkalkulierbare Bedrohung für die eigenen 
Bürger, die bald öfter in ihr Visier geraten werden. 

Dabei wäre es falsch zu behaupten, dass Drohnen 
 das Leben erst in Zukunft so stark verändern werden, wie einst die Erfindung des Schwarzpulvers. 

Sie tun es bereits, wie ein bisher unveröffentlichter Bericht des Bundesverkehrsministeriums zeigt, der 
dem Freitag vorliegt.



Sirrende Schwärme

Laut des „Berichts über die Art und den Umfang 
des Einsatzes von unbemannten Luftfahrtsystemen“ gehören Drohnen inzwischen zum Alltag am Himmel über Deutschland – allerdings ohne das über die 
Folgen diskutiert wird. 

In den vergangenen zwei Jahren seien 500 Drohnen-Einsätze beantragt und meist positiv beschieden worden. 

Die Drohnenüberwachung von Personen durch 
Polizei und Militär sei „bereits nach geltendem Recht zulässig“. 

Ende Januar hat der Bundestag „unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ zu einer eigenen Kategorie 
von Flugzeugen erklärt – und damit den deutschen Luftraum für sie geöffnet.

Die Bundespolizei nutzt dem Bericht zufolge derzeit 
vier Drohnen der Typen „Aladin“ und „Fancopter“ für Aufklärung und Überwachung, zum Aufspüren von Hanffeldern und zur Kontrolle von Gleisanlagen, etwa 
bei den Anti-Atom-Protesten in Gorleben. 

Auch die Länder ziehen nach, so setzt Thüringen Kleinhubschrauber bereits zur „gezielten Personensuche“ ein.

Die Bundeswehr wiederum will künftig verstärkt in „adaptierbare Plattformen“ investieren – in 
unbemannte Flugzeuge also, die sowohl Kameras, 
als auch Waffen tragen können. 

Die Marine, so der Bericht, erprobe gerade Senkrechtstarter, die von Schiffdecks abheben. 

Schon im April wollte die Bundesregierung auf 
Anfrage der Grünen-Fraktion die Anschaffung von Kampfdrohnen nicht ausschließen. 

Es gebe „mittelfristige Überlegungen“, die aber als Verschlusssache eingestuft sind. 

Sicher ist, dass der Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall derzeit an der Kampfdrohne „Wabep“ arbeitet. Einmal einsatzfähig, soll sich der Flieger 
aus größer Höhe auf sein Ziel stürzen und sich dann beim Einschlag selbst zerstören. 

Unbemannte Flugzeuge seien ein unverzichtbares „Element der Streitkräfte des 21. Jahrhunderts“, 
heißt es in dem Regierungsbericht.

„Es war ein dünner, singender, einfacher, hoher Laut, 
wie wenn der Rand eines Glases zum Tönen gebracht wird ... 

Und dieser Laut war auf mich gerichtet“, berichtet 
der Erzähler in Robert Musils Die Amsel von einem Luftangriff auf ihn. 

Das feindliche Flugzeug schießt einen Stahlpfeil ab. 

Im „nächsten Augenblick hatte ich auch schon das sonderbare, nicht mit Wahrscheinlichkeit begründete Empfinden: 

Er trifft!“

Es ist eben diese abschreckende Wirkung, die 
Drohnen nicht nur für Generäle attraktiv macht. 

Menschen in der Reichweite fliegender Besucher können derzeit noch kaum etwas gegen sie tun. 

In der Begründung des neuen Luftfahrtgesetzes heißt 
es denn auch: 

„Neben der militärischen Verwendung bieten sich mittlerweile auch vermehrt zivile Einsatzmöglichkeiten an, etwa im Rahmen der Umwelt- und Verkehrsüberwachung oder dem Schutz von Pipelines.“ 

Und dann ist da noch der Einsatz durch die Polizei: 
„Dort befindet sich die Entwicklung teilweise schon in einem erheblich fortgeschrittenen Erprobungsstadium.“

Die Behörden wünschen sich größere Flieger, die 
länger im Einsatz bleiben, mehr Lasten tragen und 
mit mehr Sensoren ausgestattet werden können. 

Völlig unklar ist bisher aber, wer mit welchen Kameras und Sensoren (Infrarot, Wärmebild, Gesichtserkennung, WiFi-Sniffer) über welchen Gebieten Daten sammeln kann, beziehungsweise wann dafür eine richterliche Genehmigung erforderlich ist. 

Auf Druck der Opposition fügte die Regierung ins Luftfahrtgesetz immerhin den Zusatz ein, dass 
fliegende Kameras den Datenschutz nicht verletzen dürfen.

Über die heiklen Anwendungsfragen soll das Parlament jedoch offenbar nicht diskutieren. So erwähnt der Bericht aus dem Verkehrsministerium nur nebenbei, dass die Verwaltungen von Bund und Ländern in den nächsten Wochen die Vorschriften für eine Aufstiegserlaubnis von Drohnen veröffentlichen werden – im Alleingang.

Dagegen laufen nun Parlamentarier und Datenschützer Sturm: „Dass die Bundesregierung in einer Nacht- 
und Nebelaktion die gesetzliche Grundlage für Drohneneinsätze gelegt hat, ist schon sehr problematisch. 

Die nun nötigen Detailregelungen aber vollkommen 
am Parlament vorbei einzuführen, geht überhaupt 
nicht“, sagt etwa Linken-Innenpolitiker Jan Korte – 
und steht mit dieser Einschätzung nicht allein. 

„Die Regierung informiert alles andere als 
ausreichend über Drohneneinsätze. 

Wenn Behörden Drohnen nutzen wollen, brauchen 
wir zumindest eine Reform der Landespolizeigesetze und des Bundesdatenschutzgesetzes“, kritisiert Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte 
Peter Schaar stellt in seiner – bisher ebenfalls unveröffentlichten – Stellungnahme zu dem Drohnen-Bericht klar: 

Anders als von der Regierung dargestellt, kommen kamerabestückte Flieger regelmäßig mit dem Datenschutz ins Gehege. Beim Erlass von neuen Vorschriften wolle er doch künftig bitte beteiligt werden.

Die Chancen dafür stehen allerdings schlecht. 

„Bei allem, was mit Drohnen zusammenhängt, hält 
sich die Bundesregierung extrem bedeckt. 

Bisher müssen wir Parlamentarier uns jede Information mühsam bei den zuständigen Ministerien erfragen“, beschreibt Grünen-Abgeordnete Agnieszka Brugger die parteiübergreifende Erfahrung all jener Abgeordneten, die sich mit Drohnen beschäftigen. 

Selbst FDP-Abgeordnete Gisela Piltz übt verhaltene Kritik: 

„In Fällen, in denen sich im parlamentarischen Raum Nachfragen ergeben, muss die Bundesregierung etwaigen Berichtsanforderungen des Parlaments 
Folge leisten.“ 

Deutlicher formuliert es die Linke Ulla Jelpke: 

„Die Bundesregierung bagatellisiert die bisherigen Drohneneinsätze im Inland.“

Das Wettrüsten beginnt

Unbemannte Flugzeuge sind gerade für demokratisch gewählte Regierungen attraktiv, weil sie scheinbar das Risiko für die eigenen Reihen minimieren. 

Was dabei aus dem Blick gerät: 

Unter Bedingungen eines legalen und wenig regulierten Marktes wird die Technik nicht nur immer billiger, leistungsstärker und leichter steuerbar werden, sie 
wird auch für Kriminelle und Terroristen ganz einfach verfügbar.

Noch ist Zivilisten der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgeräten verboten, wenn „er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt“ oder das Gerät 
mehr als 25 Kilogramm wiegt. 

Egal, ob sie nun mit Kameras ausgestattet sind 
oder nicht, leichte Drohnen gelten als Flugmodelle, 
wenn sie „in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben“ werden. 

Eine kommerzielle Nutzung macht den Flieger 
dagegen für das Gesetz sofort zu einem 
„unbemannten Luftfahrtgerät“, für das strengere 
Regeln gelten. 

Den Unterschied zieht das Luftfahrtgesetz also nur 
nach der Nutzung. 

Dabei können natürlich auch Flugmodelle mit 
Kameras, Geschossen, Elektroschockern oder Sprengstoff aufgerüstet werden. 

Und Flugmodelle kann man nicht nur fertig kaufen, sondern man kann sie auch selbst bauen. 

Die notwendigen Teile sind überall frei erhältlich.

Kritiker sehen dies als eine Freikarte für Experimente 
mit unbemannten Flugzeugen, die sich schließlich 
auch als Waffen einsetzen lassen. 

Und sie monieren eine kaum nachvollziehbare Inkonsistenz mit anderen Sicherheitsmaßnahmen: 

„Mit welcher Logik verbieten wir Flugpassagieren, 200-ml-Wasserflaschen durch Sicherheitskontrollen mitzunehmen, während jedermann, eine 25 Kilo schwere, videogesteuerte Drohne fliegen kann, ohne dass Fragen gestellt werden?“, moniert etwa das 
Center for Democracy and Technology die gleichlautende Regeln 
in den USA.

Drohnen haben im Irak, in Afghanistan, in Jemen und 
in Pakistan die Angriffsschwelle sinken und eine 
Kultur der „gezielten Tötung“ entstehen lassen. 

Auch im Inland werden die Sicherheitskräfte in den asymmetrischen Konflikten mit Verbrechern, Störern und Aktivisten durch Drohnen zunächst einen Vorteil haben. 

Es ist aber schon absehbar, dass sich Kriminelle 
und Aufständische nicht lange mit der Ohnmacht abfinden und ein Wettrüsten beginnen werden. 

Bald schon werden sie nach Mitteln suchen, 
Drohnen nicht nur zu stören und abzuschießen, 
sondern sie auch für eigene Zwecke einzusetzen.

Robotervögel im Hobbykeller

Als typische Dual-Use-Technik kann eine Drohne Sicherheitsbehörden und Militärs zum Beobachten, Verfolgen und Töten von Verdächtigen und Gegnern dienen, aber natürlich auch Aufständischen, 
Terroristen oder Kriminellen Dienste leisten. 

Und während die Polizei damit Demonstranten überwacht, können diese mit Selbstbau-Drohnen 
auch die Sicherheitskräfte beobachten 
(siehe Text rechts). 

Für Unternehmen, Organisationen oder Einzelne gibt 
es zahlreiche denkbare Anwendungen, die jedoch allesamt das Problem haben, dass sie die Privatsphäre einschränken – zumal wenn man mit Mini- oder Mikrodrohnen auch durch Fenster schauen oder sogar durch offene Fenster und Türen in Räume hineinfliegen kann.

Der US-amerikanische Politikwissenschaftler 
Francis Fukuyama hat nach dem Zusammenbruch 
der Sowjetunion das „Ende der Geschichte“ ausgerufen. 

Nun berichtete der neokonservative Wissenschaftler 
im Februar in seinem Blog, dass er seine erste Hubschrauberdrohne, einen „Quadropter“, zusammengebaut, mit einer Kamera versehen und 
hat aufsteigen lassen. 

Seine Botschaft: 

„Es ist extrem einfach, jetzt eine Drohne zu bauen, 
die nicht nur der Überwachung dient, sondern auch ziemlich große Lasten tragen kann … 

Ich muss die Implikationen nicht ausbuchstabieren. 

Ich will meine Drohne haben, bevor die Regierung 
dies illegal macht. 

Die USA haben zuletzt so viele Low-Tech-Gegner bekämpft, dass wir nicht die Verfassung einer Welt durchdacht haben, in der viele Menschen 
ausgeklügelte Drohnen besitzen – nicht nur andere Länder, sondern auch Individuen.“

Erstaunlich ist jedenfalls, dass in Deutschland wie 
in den USA von Kritikern zwar oft die Datenschutzprobleme angesprochen werden, aber 
nicht die größeren Gefahren. 

Drohnen können vielseitig eingesetzt werden und natürlich nicht nur zu legalen Zwecken. 

Wie bei allen Waffen steigt ihr Missbrauchrisiko, 
wenn Technologie und Know-How allgemein 
zugänglich sind. 

Nun aber hat die US-Militärforschungsbehörde 
„Darpa“ sogar ein so genanntes 
Crowdsourcing-Projekt namens „UAV Forge“ ins 
Leben gerufen, um auch private Bastler an der Entwicklung von bewaffneten Minidrohnen zu 
beteiligen. 

Den Teilnehmern ist es ausdrücklich erlaubt, vorhandene Technik zu verwenden, um neue 
Drohnen zu bauen. 

Ist das Projekt erfolgreich, wären die Do-it-Yourself-Drohnen billig, einfach zu bedienen – und tödlich. 

Diese Art der „Förderung“ eröffnet einen direkten 
Weg, auf dem bewaffnete Modelle auch in die Hände derjenigen geraten, die das Pentagon und Geheimdienste damit eigentlich bekämpfen wollen.

Ein Beispiel wären fernsteuerbare oder GPS-
gesteuerte Kamikaze-Drohnen, das Roboter-
Pendant zum menschlichen Selbstmordattentäter. 

Das US-Militär hat bereits entsprechende Mini-
Drohnen des Typs „Microblade“ erworben. 

Sie passt in einen Rucksack, kann überall gestartet werden, fliegt mit ihrem Elektromotor fast unhörbar, kann einige Zeit in der Luft „herumlungern“, um Ziele auszukundschaften und sich schließlich in ein Geschoss verwandeln, das durch den Aufprall und 
den mitgeführten Sprengstoff tötet.

Doch schon die heute häufig eingesetzten Fernerkundungs-Vehikel bieten viele Chancen für Kriminelle. 

Einmal bewaffnet bieten die fernsteuerbaren 
Roboter unzählige Möglichkeiten, die von Erpressung über Raubüberfälle bis hin zu Anschlägen und 
gezielten Tötungen reichen – alles aus sicherer Entfernung und mit der Aussicht, nicht erwischt 
zu werden. 

Was würden Luftabwehrsysteme, das Sperren des Luftraums und der Einsatz von Militärjets nutzen, 
wenn mit einer tieffliegenden Drohne oder einem Schwarm von Mini-Drohnen Sprengsätze zu einer Massenveranstaltung gebracht werden? 

Was nutzen Bodyguards, wenn Menschen direkt aus 
der Luft präzise und unerwartet angegriffen werden können? 

Der öffentliche Raum außerhalb von Gebäuden 
würde hoch gefährlich, die bisherigen Schutzmaßnahmen hinfällig werden. 

Gebäude müssten gegen Sprengladungen und Mini-Roboter geschützt werden, die auch durch 
offene Fenster und Türen in die Zimmer gelangen können. 

Tief fliegende Drohnen oder auf dem Boden fahrende Roboter einfach abzuschießen, könnte katastrophal sein, wenn sie Sprengstoff oder chemische, nukleare, biologische Waffen mit sich führen.

Hacken auf Leben und Tod

Würde es der Polizei gelingen die Funkverbindung 
eines solchen Todes-Roboters zu seinem Steuermann 
zu unterbrechen, würde auch der Roboter steuerlos werden – und sich womöglich selbstständig machen. 

Die Zurückverfolgung der Signale dürfte auf jeden Fall 
zu lange dauern. Und ob sich Kamikaze-Drohnen durch vom Staat bezahlte Hacker rechtzeitig übernehmen lassen, wäre eine Frage auf Leben und Tod.

Bisher haben Milizen und Kriminelle mit bewaffneten Drohnen keinen Schaden angerichtet. 

Für die Technologie interessieren sie sich aber. 

Schon 2004 ließ die Hisbollah vom Libanon aus eine unbewaffnete Drohne über Israel fliegen. 

Während des Libanon-Kriegs 2006 schoss die israelische Luftwaffe eine dieser 150 
Stundenkilometer schnellen Flugzeuge ab, die wahrscheinlich aus dem Iran stammen. 

Ob der Flieger mit Sprengstoff beladen war, ist unbekannt.

Noch scheinen die Verantwortlichen in den Sicherheitsapparaten von dem Versprechen 
berauscht, dass Drohnen die eigenen Verluste reduzieren. 

Während man darauf wartet, dass Terroristen zu Massenvernichtungswaffen greifen und Hiroshima-artige Zerstörungen verursachen, gibt es bislang 
keine Auseinandersetzung mit dem, was die 
Aufrüstung mit Drohnen für uns bedeutet. 

Möglicherweise ist das Schweigen ein Teil der Selbstimmunisierung gegenüber dem Unvermeidlichen. 

Wir sollten es dennoch durchbrechen.





Piratenpartei  [Ben] gelesen um 14:45 Uhr


Wir Piraten lehnen jedwede politisch motivierte Gewalt 
ab, auch und besonders mit LAN-Kabel! 
( Mit Freifunk wäre das übrigens nicht passiert  


Wurde mit Lan-Kabel geschlagen - FAZ.NET



F.A.Z.


Neuer Internetstandard IPv6 vor dem Start © dapd
Gehören Schläge mit Lan-Kabeln 
zum Umgang bei den Piraten?

Der am vergangenen Freitag zurückgetretene Bundespressesprecher der Piraten, Christopher Lang, erhebt schwere Vorwürfe gegen seine Partei. 

Im Kampf um Posten gebe es etliche Fälle von „Mobbing“, sagte er der F.A.Z. 

Als Beispiel gab er an, dass er von einem Mitglied der Berliner Fraktion öffentlich beschimpft und auf einer Landesmitgliederversammlung „mit einem Lan-Kabel geschlagen“ worden sei. 

Der Abgeordnete weist die Vorwürfe als „totalen Blödsinn“ zurück.

Lang beklagt außerdem, dass der Ende April neu gewählte Bundesvorstand ihm ohne Angabe von Gründen das Vertrauen entzogen habe. 

Zudem habe die Parteispitze seine Kündigung an die Presse gegeben, so dass ein freiwilliger Rücktritt 
„nicht glaubhaft“ gewesen sei. 

Im Internet schreibt Lang: 

„Es reicht nicht Wasser zu predigen und selbst Wein 
zu trinken, dieses Plädoyer trifft mich ebenso wie 
viele die es lesen, wir sollten uns dem nur stets 
bewusst sein. 

Wir können nicht anderen Parteien vorwerfen 
bürgerfern zu sein, Machtspielchen oder 
Grabenkämpfe zu spielen, zu mobben uvm. 

Wir müssen diesen Anspruch auch an uns selbst 
richten und mit guten Beispiel voran gehen. 

Wie sollen wir sonst beweisen, dass eine andere 
Art der Politik möglich ist?“

Auch die ehemalige Beisitzerin im Bundesvorstand Gefion Thürmer, die bis vor kurzem die Pressearbeit koordiniert hat und im April nicht wieder in den 
Vorstand gewählt wurde, kritisiert in einem Blogeintrag die neue Parteispitze. 

Einige Vorstandsmitglieder hätten „aktiv destruktiv“ 
in das Presseteam eingegriffen. 

„Das Team wurde auf der eigenen Mailingliste angepampt, wo Motivation benötigt worden wäre.“ 

Zudem sei sie telefonisch gebeten worden, „die Schwachpunkte einzelner Personen zu benennen, 
damit man sich ihrer einfacher entledigen könne“. 

Unter diesen Bedingungen, schreibt Thürmer, werde 
„die Leistung und Qualität unserer Pressearbeit“ leiden. 

Es sei absehbar, dass „wir zukünftig in der Pressegruppe genausoschnell Personen verbrennen werden wie anderswo.“

Das frühere Bundesvorstandsmitglied Andi Popp dagegen schreibt auf seinem Blog, in der 
Pressegruppe der Partei hätten zunehmend 
„persönliche Animositäten“ darüber entschieden, welche Pressemitteilungen veröffentlicht wurden und welche nicht. 

Das wolle der neue Bundesvorstand nun ändern.

Quelle: F.A.Z./mkwa.



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