Dienstag, 29. Mai 2012

Duda News Dienstag,    29.05.2012


Marcel Duda hat Emma Weeds Foto geteilt.
gesehen um 15:20 Uhr





Marcel Duda gesehen um 15:10 Uhr

Steven Pinker beleuchtet die Hintergründe der sinkenden Gewalttätigkeit der menschlichen Spezies. 
Leider verwechselt auch er Anarchie und Chaos, ansonsten ist dieses Video jedoch sehr sehenswert!


Link: http://www.youtube.com/watch?v=ramBFRt1Uzk&feature=share
A brief history of violence

www.youtube.com

http://www.ted.com/

Steven Pinker charts the decline of violence from Biblical times to the present, and argues that, 
though it may seem illogical and even ob...


Marcel Duda
(Teaching Seniors the Benefits of Medical Marijuana)s Foto geteilt.

gesehen um 15:00 Uhr

Link:  
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.213639502003375.58653.188167774550548&type=3




The Silver Tour salutes our Vets and our all volunteer Army! 
My service was duri...Mehr anzeigen




Marcel Duda via Die Freiheitsliebe - Freiheit und   
         Frieden

         
       gelesen um 13:52 Uhr 



Die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis senken? 

Dafür sieht der Jurist und Bundestagsabgeordnete 

Wolfgang Neskovic (Linke) keine Notwendigkeit

 - im Gegenteil.

Interview: Plutonia Plarre

 






Bild:  dapd

Ein warmes Glühen im dichten Rauch: 
Kiffen in der Nahaufnahme.  

taz: 

Herr Neskovic, in Berlin wird diskutiert, die Eigenbedarfsgrenze von  

Cannabis herunterzusetzen. 

Am Dienstag veranstalten CDU-Senatoren 
dazu eine Anhörung. 

Ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?

Wolfgang Neskovic:

63, seit 2005 für die Linke im Bundestag. 
Vorher war er Richter am Landgericht Lübeck, 
von 2002 bis 2005 am Bundesgerichtshof.


Bisher war bei der CDU leider immer 
kriminalpolitische Uneinsichtigkeit an der
Tagesordnung. 

Ich kann nur hoffen, dass man unter Beteiligung 
von kompetentem Sachverstand eine rationale 
Entscheidung trifft. 

Polizei und Staatsanwälte sollen signalisiert 
haben, dass man mit der derzeitigen Grenze 
von 15 Gramm, bis zu der Straffreiheit gilt, 
gut beraten sei.

Wir hatten in Schleswig-Holstein früher 
30 Gramm. 

Und die Evaluierung hat ergeben, dass der 
Konsum in über 20 Jahren zurückgegangen ist. 

Es gibt deswegen überhaupt keinen Grund 
abzusenken. 

Das würde nur dazu führen, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte übermäßig beansprucht werden, ohne jeglichen 
kriminalpolitischen Sinn. 
Sie sind ja jetzt schon überlastet. 
Die Ressourcen sollten in wichtigere 
Dinge fließen.

Warum existiert die 30-Gramm-Grenze in 
Schleswig-Holstein nicht mehr?

Die hat Schwarz-Rot gekippt.

Die Berliner CDU Senatoren begründen 
ihre Initiative damit, Bundesjustizministerin 
LeutheusserSchnarrenberger (FDP) mache Druck. 

Sie habe im April noch einmal auf die 
Entscheidung desBundesverfassungsgerichts 
von 1994 hingewiesen. 

Das Gericht habe damals eine einheitliche 
Praxis der Länder beim Eigenbedarf gefordert.

Es gibt keine Forderung des Bundesverfassungsgerichts. 

Es handelt sich um einen Appell. 

Ich wundere mich, dass die sonst 
liberale Bundesjustizministerin hier eine 
solche Fehlinterpretation des Bundesverfassungsgerichts formuliert.

Sie waren derjenige, der 1994 vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten hatte, 
dass Haschisch-Konsumenten von 
Strafverfolgung freigestellt werden. 


Was genau hat das Bundesverfassungsgericht 
damals zum Thema Richtlinien gesagt?

Das Bundesverfassungsgericht hat nicht 
angeordnet, dass die Länder einheitliche 
Richtlinien erlassen müssen. 

Es hat nur darauf hingewiesen, dass der Gerechtigkeitsgedanke eine einheitliche 
Praxis nahelegt. 

Und wie interpretieren Sie das?

Die einheitliche Praxis sollte nicht auf 
dem möglichst geringsten Niveau erfolgen, 
sondern auf dem möglichst höchsten Niveau 

Was heißt das konkret?

Dass die Vereinheitlichung bei 30 und nicht 
bei 6 Gramm liegen sollte. 

Die Erfahrungen in Schleswig-Holstein zeigen, 
dass 30 Gramm vertretbar sind. 

Generell bin ich aber dafür, eine völlig legale Abgabeform einzuführen. 

Jede Form der Absenkung hätte zur Folge, 
die Konsumenten in die Hände von Dealern 
zu treiben, die auch mit harten Drogen handeln. 

Das kann keiner wollen. 

Wie erklären Sie sich den Vorstoß der Bundesjustizministerin?

Ich vermute, dass die Bundesdrogenbeauftragte 

Dyckmans sie dazu drängt. 

Was Cannabis angeht, ist Frau Dyckmans  
uneinsichtig. 

Sie ist von einer tiefen emotionalen Abneigung 

geleitet und hat keinen rationalen, 
rechtspolitischen Zugang zu dem Problem. 

Die Befürworter einer Herabsenkung der 
15-Gramm-Grenze führen gern das Argument 
ins Feld, Cannabis sei heute stärker als früher.

Das kann man so nicht sagen. 

Es gibt Ausreißer. 

Einige Sorten, die gezüchtet worden sind, 
haben zwar einen höheren THC-Gehalt, 
aber die tauchen nur vereinzelt auf dem 
Markt auf. 

Wenn man eine staatliche Abgabe von 
Cannabis einführte, könnte man genau 
dieses Problem in den Griff bekommen. 

Nochmal: 

Die Länder müssen sich gar nicht einigen?

Das ist das Wesen des Föderalismus. 
Auch das Betäubungsmittelgesetz lässt 
eine unterschiedliche Praxis in den 
Ländern zu. 

Ich erwarte, dass Berlin die Eigenbedarfsgrenze 
auf 30 Gramm erhöht und sich nicht dem ideologiebehafteten Law-and-Order-Kurs der 
CDU unterwirft. 

Die CDU regiert nun mal mit.

Die CDU könnte die Anhörung zum Anlass 
nehmen, in ihrem drogenpolitischen 
Kurs umzukehren. 

Noch eine private Frage zum Schluss: 

Als Richter haben Sie das Recht auf 
Rausch proklamiert. 

Wieviele Joints haben Sie schon in Ihrem 
Leben geraucht?

Gar keinen. 

Was das angeht, kann ich keinen Erfolg vermelden.





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