In dem
GEZ-Ausnahmebescheid heißt es dazu: „Empfänger von Pflegezulagen nach §
267 Abs. 1 LAG oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach § 267
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG (...).“
*klar und verständlich der text und erst recht für senioren...* ;)
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