Aktuelle News vom 05.05.2012
Gegenstrom
Kriegspräsident: Obama inszenierte sich in Afghanistan - jW
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03.05.2012 /
Obama inszeniert sich in Afghanistan
Von Werner Pirker
Kriegspräsident
US-Wahlkampf am Fuße des Hindukusch.
Auf den Tag genau ein Jahr nach dem
Schurkenstück einer US-Spezialeinheit im
pakistanischen Abbotabbad, das
mit der
Ermordung Osama Bin Ladens endete,
begab sich Präsident Barack
Obama nach
Afghanistan, wo er sich als großer Sieger im
»War on Terror«
darzustellen beliebte.
In einer »Rede erster Klasse« verstand es
der
US-Präsident, eine erfolgreiche Bilanz
seines außenpolitischen Wirkens
zu ziehen,
womit er freilich nur bewies, daß er rhetorisch
wieder zu
alter Stärke zurückgefunden hat.
»Seit mehr als einem Jahrzehnt unter
der dunklen Wolke des Krieges können wir das Licht eines neuen Tages am
Horizont sehen«, empfahl er sich für eine zweite Amtszeit.
Ob Obamas
»Erfolgsbilanz« auf wirklichen Erfolgen beruht, wird sich indessen erst
herausstellen.
Mit der Beendigung des Krieges im Irak, sofern er wirklich beendet ist,
wurde eine Niederlage besiegelt.
Der in Bagdad erzwungene Regimewechsel,
der das Zweistromland
zum treuesten US-Vasallen machen sollte, hat die
Entstehung eines schiitischen Gegenblocks zur
amerikanisch-israelisch-sunnitischen Vorherrschaft
über die Region befördert.
Die Ermordung des bereits schwer angeschlagenen
Al
Qaida-Führers hätte einem Hollywood-Rambo zur Ehre gereicht, nicht aber
einem US-Präsidenten.
Daß Al Qaida inzwischen auf dem letzten Loch
pfeift,
ist den laizistischen arabischen Aufständischen,
nicht aber
einer geschickten Anti-Terror-Strategie zuzuschreiben.
Auch nach dem für
2014 geplanten Truppenabzug aus Afghanistan werden weiterhin
militärische Kräfte im Land am Hindukusch gebunden sein.
Die Taliban,
deren Eliminierung eines der Hauptziele
der westlichen
Militärintervention gewesen war, sind mittlerweile als »Friedenspartner«
unverzichtbar geworden.
Obamas Präsidentschaft hat die Welt zu keinem friedlicheren Ort gemacht.
Der Bush-Nachfolger ist vielmehr im Begriff, als Kriegspräsident Furore
zu machen.
Als solcher geht er es wesentlich geschickter an als sein
Vorgänger.
Nach anfänglichen Unsicherheiten vermochte es die
Obama-Administration den arabischen Aufruhr, der zur tödlichen
Herausforderung für die westliche Vorherrschaft in der Region zu werden
drohte, unter Kontrolle zu bekommen und der eigenen Regie zu
unterwerfen.
Daß der NATO-Bombenkrieg gegen Libyen als eine Art
Revolutionsexport dargestellt werden konnte, ist ein Treppenwitz der
Geschichte.
Die gleiche Nummer wird nun in Syrien abgezogen.
So gesehen kann Barack Obama durchaus Erfolge vorweisen.
Er erzielte sie
allerdings nicht dort, wo es seine
»Yes we can«-Sprüche verhießen.
Der
Friedensnobelpreisträger im Weißen Haus hat, statt die israelischen
Kriegstreiber zur Räson zu bringen, sein Land an den Rand eines Krieges
gegen den Iran gesteuert, der das Potential eines nuklearen Weltbrandes
in sich trägt.
Noch mehr Infos findet man unter:
http://www.jungewelt.de/2012/05-03/024.php
http://www.jungewelt.de/index.php
2.) wolfsrebellen
Hartz IV: Anspruch auf Hilfen bei der Jobsuche:
Das vage formulierte Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) hat 2009 ...
Links zum Tweed:
http://t.co/acL9DG0V
Die Seite nennt sich http://www.gegen-hartz.de
und ist sehr informativ und verständlich geschrieben
und beinhaltet auch noch ein Forum.
Also schaut nach und holt euch Infos zu den folgenden Themen.
Das ist aber nur ein Abriß aus das Blog und kann nur einen Teil der Reichhaltigkeit dieser Seite wiederspiegeln.
Hartz-IV - ALG II - Hartz4
Hartz IV und ALG II News
Das Thema Hartz IV beschäftigt viele Menschen.
Denn jeder kann unverhofft in die Hartz 4 Falle geraten. Viele ALG II Bezieher sehen sich einer Flut von Drohungen und Sanktionen seitens der Behörden ausgesetzt.
Hier erfahren Sie alle Hintergründe, Ratgeber, kritische und sachliche Informationen. Ein Erwerbslosen Magazin von und für Erwerbslose.
Als ALG I Bezieher rutscht man schnell in das ALG II. Seit dem kann das Sozialhilfe-Niveau jeden treffen.
Hartz IV wurde im Jahre 2005 durch die Rot-Grüne Bundesregierung ins Leben gerufen.
Namensgeber dieser Arbeitsmarktreform ist der Ex Topmanager Peter Hartz, wobei der Begriff als solches umgangssprachlich ist.
Daher nennt man die nach den ersten drei Entwürfen bis zur Vollendung durch Agenda 2010.
Seit dem wurde an der Arbeitsmarktreform immer wieder herum gebastelt.
Zu ungenau sind beispielsweise Begriffe wie
"angemessen".
Immer wieder kommt es daher zu Klagen vor den Sozialgerichten, die derzeit über eine regelrechte "Klageflut" berichten.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Hartz IV Regelsatz.
Falls Sie Urteile suchen, finden Sie diese unter Urteile.
Hartz IV: Anspruch auf Hilfen bei der Jobsuche
Das vage formulierte Vermittlungsbudget (§ 45 SGB III) hat 2009 die bis dahin konkret aufgelisteten finanziellen Hilfen zur Arbeitsuche und -aufnahme sowie die „freie Förderung“ nach dem SGB III ersetzt.
Folgende
Hilfen können Bezieher von Arbeitslosengeld und Hartz IV-Leistungen aus
dem früheren Leistungskatalog beantragen, da diese nunmehr aus dem
Vermittlungsbudget gewährt werden können...
Hartz IV Freibetrag
für Anschaffungen
Jedem Bezieher von Hartz IV-Leistungen in einer Bedarfsgemeinschaft steht neben dem Vermögens-Grundfreibetrag (150 Euro je Lebensjahr bzw. pauschal 3.100 Euro für minderjährige Kinder) und dem Freibetrag für die Altersvorsorge (750 Euro je Lebensjahr) ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von einmal 750 Euro für Anschaffungen zu...
Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig: Weg frei für Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht
25.04.2012
Einen ersten Durchbruch konnten Kläger vor dem Sozialgericht Berlin
erreichen.
Die Richter urteilten, dass der derzeit bemessene Hartz IV Regelsatz
gegen die bundesdeutsche Verfassung verstößt. In dem heute
veröffentlichten Urteil bescheinigten die Richter den Regelleistungen
eine „Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum“. Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist nunmehr
geebnet, da die 55. Kammer ein Verfahren gegen das Jobcenter
Berlin-Neukölln aussetzt und das Verfassungsgericht zur Prüfung anruft.
Dieses soll abschließend entscheiden, ob die Hartz IV Regelsätze gegen
das Grundgesetz verstoßen.
(AZ: 55 AS 9238/12).
Geklagt hatte eine
dreiköpfige Familie, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen ist.
Insbesondere wurde die Herleitung der Bemessungsgrundlage kritisiert.
Die Berechnungsmethoden seien nicht nachvollziehbar und zu gering bemessen.
Nach Ansicht der Sozialrichter sei der Eckregelsatz um rund 36 Euro zu niedrig angesetzt.
Im Falle der Kläger, eine dreiköpfigen
Familie mit einem 16-Jahre alten Sohn, sei der Regelbedarf um rund 100
Euro zu niedrig angesetzt.
Im weiteren betonen zwar die Richter,
dass die ALG II Leistungen „nicht evident unzureichend“ seien,
allerdings habe der Gesetzgeber bei der Festsetzung der Regelleistungen
signifikant seinen gestalterischen Spielraum verletzt.
Konkret sei die Referenzgruppe der unteren 15 Prozent der Single- Haushalte, die als Grundlage zur Bemessung des Eckregelsatzes verwendet wurden, fehlerhaft bestimmt worden.
„Ebenso wie die erste Fassung der Hartz-IV-Gesetze hat auch die zweite Fassung systematische Fehler“, sagte eine Sprecher des Gerichts.
„Die im Anschluss an die statistische Bedarfsermittlung vorgenommenen Kürzungen einzelner Positionen (Ausgaben für Verkehr, alkoholische Getränke, Mahlzeiten in Gaststätten und Kantinen, Schnittblumen u.s.w) seien ungerechtfertigt.
Insbesondere habe der
Gesetzgeber dabei den Aspekt der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
unzureichend gewürdigt.“, so das Gericht.
Bereits im Jahre 2010
hatte das Bundesverfassungsgericht die Bemessungsgrundlagen und
Herleitung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene als
verfassungswidrig eingestuft und vom Gesetzgeber eine Neufassung
verlangt.
Diese wurde Anfang 2011 von der derzeitigen Bundesregierung mit Stimmen der SPD umgesetzt.
Im Zuge dessen wurde auch das
Bildungspaket eingeführt, dass, wie sich heute zeigt, aufgrund
bürokratischer Hürden, nicht bei den bedürftigen Kindern ankommt.
Die
Kläger, eine gewerkschaftlich vertretene dreiköpfige Familie aus
Neukölln, erhoben am 13. Juli 2011 Klage gegen das Jobcenter Berlin
Neukölln wegen der Höhe der ab Januar 2011 bewilligten Leistungen.
Für den letzten umstrittenen Zeitraum Januar bis Juli 2012 waren ihnen nach Anrechnung von Einkünften aus Erwerbsminderungsrente, Kindergeld und Erwerbseinkommen Leistungen von insgesamt 439,10 Euro bewilligt worden.
Das Jobcenter hatte der Leistungsberechnung den gesetzlichen Regelbedarf von 2 x 337 Euro für die Eltern und 287 Euro für den 16-jährigen Sohn zuzüglich Kosten für Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt.
Die Kläger trugen vor, dass sie mit dem bewilligten ALG II ihre Ausgaben nicht decken könnten.
Trotz größter Sparsamkeit müssten sie regelmäßig ihren
Dispokredit und Privatdarlehen in Anspruch nehmen.
Die 55.
Kammer des Sozialgerichts Berlin in der Besetzung mit einem
Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richterninnen kam heute nach
öffentlicher mündlicher Verhandlung zu der Überzeugung, dass die Kläger
zwar nach den ab 2011 gültigen SGB II-Vorschriften keine höheren
Leistungen beanspruchen könnten.
Diese Vorschriften seien jedoch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Die Richter haben das Verfahren daher
ausgesetzt und die Frage der Verfassungsmäßigkeit des aktuellen
Regelsatzes dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Das
Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber in seinem Urteil vom 9.
Februar 2010 (1 BvL 1/09) einen Gestaltungsspielraum zur Bestimmung des
Existenzminimums eingeräumt.
Das Gesetzgebungsverfahren müsse jedoch transparent erfolgen und methodisch und sachlich nachvollziehbar sein.
Insoweit zulässig habe der Gesetzgeber zur Bemessung des
Existenzminimums ein Statistikmodell verwandt, das auf einer Auswertung
der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 (EVS 2008) beruhe.
Schon
die Auswahl der unteren 15 Prozent der Alleinstehenden als
Referenzgruppe sei jedoch mit massiven Fehlern behaftet.
Sie sei ohne nachvollziehbare Wertung und damit willkürlich erfolgt.
Es sei nicht begründet worden, wie aus dem Ausgabeverhalten dieser Gruppe auf eine Bedarfsdeckung der Leistungsberechtigten geschlossen werden könne.
Die Referenzgruppe enthalte unter anderem auch Haushalte von Erwerbstätigen mit „aufstockendem“ Bezug von existenzsichernden Leistungen sowie Studenten im BAföG-Bezug und Fälle „versteckter Armut“.
Es stelle einen unzulässigen Zirkelschluss dar, deren Ausgaben zur Grundlage der Berechnung existenzsichernder Leistungen zu machen.
Darüber hinaus lasse das Ausgabeverhalten Alleinstehender keinen Schluss auf die besondere Bedarfslage von Familien zu.
Nicht hinreichend statistisch belegt sei
zudem, dass es mit den ermittelten Beträgen noch möglich sei, auf
langlebige Gebrauchsgüter (Kühlschrank/Waschmaschine) anzusparen.
Auch
der wertende Ausschluss bestimmter Güter und Dienstleistungen aus dem
Ausgabekatalog der EVS 2008 sei jedenfalls hinsichtlich der Positionen
Verkehr, Mahlzeiten in Restaurants/Cafés und Kantinen, Ausgaben für
alkoholische Getränke, Schnittblumen und chemische Reinigung nicht
nachvollziehbar begründet.
Der Gesetzgeber verkenne insbesondere, dass das Existenzminimum auch die Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen zu ermöglichen habe.
Im Übrigen sei bei einem derart „auf Kante genähten“ Regelbedarf das Statistikmodell seiner Legitimation beraubt.
Das Statistikmodell und die Gewährung pauschaler Leistungen beruhten gerade darauf, dass der Gesamtbetrag der Leistung es erlaube, einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen.
Dieser interne Ausgleich sei durch die umfangreichen Streichungen nicht
mehr ausreichend möglich.
Angesichts des Ausmaßes der
aufgezeigten Fehler seien die Vorschriften zur Höhe des Regelsatzes (§§
19, 20, 28 SGB II) verfassungswidrig.
Für alleinstehende Personen müsse
ab 2012 ein monatlicher Fehlbetrag von 36,07 Euro, für die klägerische Bedarfsgemeinschaft von ca. 100 Euro angenommen werden.
Bislang
hat kein anderes Sozialgericht in Deutschland ein Vorlagebeschluss zu
einer möglichen Verfassungswidrigkeit des derzeitig gültigen Hartz IV
Regelsatzes vorlegt.
Andere Gerichte wie die Landessozialgerichte Baden-Württemberg und Bayern haben in der neueren Vergangenheit keine Beanstandungen bei der Höhe Regelsätze gehabt.
Der Beschluss der 55. Kammer ist der deutschlandweit erste Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht, in dem es um die Klärung der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsatzhöhe geht.
Allein das Bundesverfassungsgericht ist befugt, ein Parlamentsgesetz für verfassungswidrig zu erklären. (sb, pm Sozialgericht)
Wenn ihr mehr zum Thema Hartz und oder
Agenda 2010 erfahren wollt, holt euch den Link:
http://t.co/acL9DG0V
2.) NO MOBBING WEB
@mobbing
Kauf von KirchMedia geplatzt
#medien #kirch-gruppe
http://t.co/UMBe8XtG
Freude bei ProSiebenSat.1
Die Übernahme des ehemaligen Medienimperiums von Leo Kirch durch den US-Milliardär Haim Saban ist geplatzt.
Der Insolvenzverwalter der KirchMedia und die Saban Capital Group haben einvernehmlich den Rücktritt von dem entsprechenden Vertragswerk erklärt.
Dies teilten die involvierten Parteien am Mittwochabend, in getrennten Presseaussendungen mit.
Die Übernahme der insolventen Kirch-Gruppe war im März durch ein umfangreiches Vertragswerk besiegelt worden.
Die Entscheidung, die seitens KirchMedia durch den Gläubigerausschuss getroffen worden ist, sei erfolgt, weil offene Punkte zwischen Verkäufer, Käufer und Banken im Rahmen der vereinbarten Fristen nicht zeitgerecht erledigt werden konnten.
Laut Vertrag hätte Saban 36 Prozent der Stammaktien beziehungsweise 72 Prozent der Stimmrecht der ProSiebenSat.1 Media AG und der Kirch- Filmbibliothek inklusive des Rechtehandels kaufen sollen.
Das Insolvenz-Management mit Michael Jaffe und Berater Hans-Joachim Ziems werde nun den vom Gläubigerausschuss genehmigten Alternativplan umsetzen, hieß es in einer Aussendung.
Dieser sei, so Ziems, parallel zu den seit Oktober 2002 laufenden Verhandlungen mit Investoren entwickelt worden, um bei einem Scheitern der Investorengespräche entsprechend vorbereitet zu sein.
Ein Scheitern der Kirch-Übernahme durch die Saban-Gruppe hatte sich schon sein einiger Zeit abgezeichnet.
Probleme waren dabei vor allem an finanziellen Details des Deals sowie an den Schuldenrückzahlung der Kirch-Gruppe.
Die Kirch-Media Gruppe hatte am 8. Mai 2002 Insolvenz angemeldet.
Im November erhielt der Heinrich Bauer Verlag den Zuschlag für die Übernahme, zum selben Zeitpunkt bekundete Haim Saban Interesse an dem Unternehmen.
Als Bauer Anfang März 2003 dem Bieterverfahren den Rücken kehrt, schließt Saban einen Kaufvertrag über ProSiebenSat. 1 und das Filmarchiv ab.
Nach dem Platzen des Vertrages soll KirchMedia vorerst unter der Regie der Banken weitergeführt werden.
Die ProSiebenSat.1 Media AG begrüßte die Entscheidung.
Wer noch mehr zu diesem oder anderen
Themen lesen möchte, der öffne den Link:
http://ngo-online.de:8000/media/images/ngo_logo.gif
3.) KenFM
@kenfmberlin
Retweetet von Netzblockierer
Noch haben die alten Machtstrukturen die Oberhand . Aber es gibt Teilerfolge...
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EU-Kommissarin Kroes erklärt ACTA-Abkommen als erledigt
EU-Kommissarin Kroes erklärt ACTA-Abkommen als erledigt
Neelie Kroes (EU-Kommissarin) hat das ACTA-Abkommen als »erledigt« erklärt.
Auf der re:publica 2012 Internetkonferenz sagte Kroes u. a.: »….machen Sie sich keine Sorgen mehr um ACTA, das wird bald erledigt sein….«.
Kroes lobte die Netzaktivisten, die weltweit gegen dieses Abkommen protestiert und durch Demonstrationen ihren
Unmut in die Öffentlichkeit gebracht haben.
Und nun? Friede, Freude, Eierkuchen?
Bindend sind diese Aussagen nämlich nicht, es muss noch über ACTA abgestimmt werden im Europaparlament.
Und Kroes macht deswegen keine grundlegende andere -freiere- Netzpolitik.
Anstatt, wie z. B. vom Chaos-Computer-Club
(CCC) gefordert, bestehende Gesetze besser umzusetzen, sollen zukünftig
immer raffiniertere und technische Methoden zur kompletten Überwachung
der Bevölkerung umgesetzt werden (siehe u. a. Vorratsdatenspeicherung oder IPRED).
Nun, die Dame irrt mächtig.
Die jüngsten Beispiele an Gerichtsverfahren wie bei Megaupload und GEMA/Youtube beweisen dies.
Kroes argumentiert weiter:
Das kann auch niemand in Abrede stellen, der noch alle Sinne beisammen hat.
Nur, um mit einem Zitat zu schließen:
Auf der re:publica 2012 Internetkonferenz sagte Kroes u. a.: »….machen Sie sich keine Sorgen mehr um ACTA, das wird bald erledigt sein….«.
Kroes lobte die Netzaktivisten, die weltweit gegen dieses Abkommen protestiert und durch Demonstrationen ihren
Unmut in die Öffentlichkeit gebracht haben.
»Bitte, hört nicht auf damit….« und »….es sei eine
Abstimmung mit den Füßen gewesen….« welche »die Politik erst
wachgerüttelt« hat.
Und nun? Friede, Freude, Eierkuchen?
Leider nicht!
Bindend sind diese Aussagen nämlich nicht, es muss noch über ACTA abgestimmt werden im Europaparlament.
Und Kroes macht deswegen keine grundlegende andere -freiere- Netzpolitik.
Denn an Speicher-/Überwachungsplänen hält sie weiterhin fest, ebenso an den Inhalten des ACTA-Abkommens.
Ebenso neigt Kroes immer noch dazu, Äußerungen zu treffen wie vom
»rechtsfreien Raum« und alle müssen mit »Klarnamen« im Netz unterwegs
sein.
Nun, die Dame irrt mächtig.
Das Internet ist schon lange kein
»rechtsfreier Raum« mehr.
War es genau genommen auch nie.
Die jüngsten Beispiele an Gerichtsverfahren wie bei Megaupload und GEMA/Youtube beweisen dies.
Kroes argumentiert weiter:
»Es gibt keine Freiheit ohne Sicherheit, sie ergänzen sich«. Es käme jedoch auf die Balance an.
Das kann auch niemand in Abrede stellen, der noch alle Sinne beisammen hat.
Nur, um mit einem Zitat zu schließen:
»Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der
wird am Ende beides verlieren.« – B. Franklin
Wer noch mehr lesen will, kann das, unter dem Link:
http://www.freitag.de/der_freitag_logo.gif
4.) NO MOBBING WEB
@mobbing
#dgb #niedriglohn #fördermittel #aufbau-ost
Stolpes Niedriglohn-Vorschlag stößt auf Widerspruch
http://t.co/maq7RYOc
In der Debatte über den Aufbau Ost mehren sich die Stimmen gegen staatlicheZuschüsse für Geringverdiener.
Wissenschaftler, Politiker und Wirtschaftsvertreter lehnten am Mittwoch den Vorschlag des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Manfred Stolpe (SPD), für geförderte Niedriglohnbereiche im Osten ab.
DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer ließ dagegen Sympathie für den Vorstoß erkennen, nachdem DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer am Dienstag noch mit Ablehnung reagiert hatte.
Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) plädierte zwar für eine "Tariföffnung nach unten" in bestimmten Branchen.
"Aber vom Grundsatz her sollte man keinen subventionierten Lohn einführen", fügte er hinzu.
Auch BDI-Präsident Michael Rogowski sieht hinter den
Vokabeln "Sonderwirtschaftszone" und "Niedriglohnsektor" nur
"Scheindebatten".
Die beste Aufbauhilfe für den Osten wäre, ganz
Deutschland durch niedrigere Steuern und weniger Bürokratie wieder in
Fahrt zu bringen, sagte der Industriepräsident.
Der
"Wirtschaftsweise" Wolfgang Franz nannte Niedriglohnzuschüsse ebenfalls
einen "falschen Weg". Thüringens SPD-Chef Christoph Matschie betonte,
Ostdeutschland sei schon jetzt ein Niedriglohngebiet, in dem teilweise
"Löhne an der Schamgrenze" gezahlt würden.
Stolpes Vorstoß würde zu
"enormen Mitnahmeeffekten" und Milliardenkosten führen.
Berlins
Wirtschaftssenator Harald Wolf (PDS) unterstrich, Niedriglöhne im Osten
brächten nichts, weil die Löhne hier schon niedriger und die
Arbeitszeiten länger als im Westen seien.
Stolpe relativierte
unterdessen seinen Vorschlag.
Es gebe auch Problemregionen im Westen,
räumte der Minister ein.
Als Beispiele nannte er das nördliche
Ruhrgebiet und die Oberpfalz. Zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
schlug Stolpe staatliche Zuschüsse, Kombilöhne und
Eingliederungszuschüsse vor.
DGB-Vize Engelen-Kefer sage, Stolpe
habe Recht, wenn er Wege zur Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen
suche.
In diesem Zusammenhang müsse man auch über gezielte
Lohnkostenzuschüsse und Eingliederungshilfen reden.
Zwar bestehe die
Gefahr von Lohndumping.
"Aber wir dürfen Langzeitarbeitslosen nicht mit
Prinzipienreiterei den Weg in die Arbeit verbauen", unterstrich die
DGB-Vizechefin.
Zur Bedingung für Zuschüsse machte sie eine Befristung
und eine effizientere Wirtschaftsförderung im Osten.
Der Regierungsberater Edgar Most schlug vor, die Fördermittel für den
Osten in einem zentralen Fonds zu konzentrieren und auf Grundlage eines
"Gesamtplans" zu verteilen.
"Das wäre eine Art neue Treuhandanstalt -
aber nicht für Abwicklung, sondern für Entwicklung", sagte der Direktor
der Deutschen Bank und frühere Vizechef der DDR-Staatsbank.
Wer möchte noch mehr erfahren, klicke auf den Link:
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