Sebastian Nerz
Bundesschiedsgericht schließt Matthias Bahner aus Piratenpartei aus - http://piratenpartei-mv.de/entscheidung-des-bundesschiedsgericht-%C3%BCber-parteiausschluss-von-matthias-bahner
Entscheidung des Bundesschiedsgericht über Parteiausschluss von Matthias Bahner
24. April 2012 - 15:52 – Tom
Das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei Deutschland gab der
Berufung des Landesvorstandes zum Urteil des Landesschiedsgerichtes
statt und entschied, Matthias Bahner aus der Piratenpartei Deutschland
auszuschließen.
Das Schiedsgericht stellt fest: "Wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung stellen einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei dar. Sie rechtfertigen, sofern daraus ein schwerer Schaden für die Partei entsteht, einen Parteiausschluss.
" Da das Verfahren Verschlussache ist, wird das Urteil und die Begründung nicht veröffentlicht.
Eine Kurzbegründung ist auf der Seite des Bundesschiedsgericht veröffentlicht.
Der Landesvorstand eröffnete im Dezember 2011 das Parteiausschlussverfahren gegen Matthias Bahner.
Grund waren die unwahren Aussagen gegenüber den Mitgliedern des Landesverbandes über seine frühere Parteimitgliedschaft in der NPD.
Das Landesschiedsgericht lehnte im März 2012 den Parteiausschluss ab. Entgegen der Auffassung des Landesschiedsgerichtes vertrat der Landesvorstand die Auffassung, dass das Fehlverhalten Matthias Bahners der Partei schweren Schaden zugefügt hat und einen Parteiausschluss mehr als rechtfertigt.
Daraufhin ging der Vorstand in Berufung beim Bundesschiedsgericht.
Zum Ausgang des Verfahrens äußerte sich der Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Michael Rudolph,
"Ich bedauere, dass es so weit kommen musste und der Vorstand das Parteiausschlussverfahren bis zum Bundesschiedsgericht tragen musste.
Das Verfahren war notwendig, um den Parteifrieden im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen."
Das ist eine Eilmeldung meiner Partei, der Piraten Deutschland,
zum Ausschluss aus unserer Partei.
Grund für seinen Ausschluss ist, das er früher, als Parteimitglied in
der NPD tätig war und dies aber seinem Landesverband verschwiegen hat.
In einer ersten Instanz, kam das Landesschiedsgericht zu dem Ergebnis, das kein Parteiausschluss stattfindet.
Jetzt nun ist das wohl nicht mehr die Meinung des Landessschiedsgerichtes.
Ich weiß ja nicht, ob das euch, als meine Leser interessieren könnte,
habe aber gedacht es sei so wichtig, um ins Blog aufgenommen zu werden.
Euer Adler.
Das Schiedsgericht stellt fest: "Wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung stellen einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei dar. Sie rechtfertigen, sofern daraus ein schwerer Schaden für die Partei entsteht, einen Parteiausschluss.
" Da das Verfahren Verschlussache ist, wird das Urteil und die Begründung nicht veröffentlicht.
Eine Kurzbegründung ist auf der Seite des Bundesschiedsgericht veröffentlicht.
Der Landesvorstand eröffnete im Dezember 2011 das Parteiausschlussverfahren gegen Matthias Bahner.
Grund waren die unwahren Aussagen gegenüber den Mitgliedern des Landesverbandes über seine frühere Parteimitgliedschaft in der NPD.
Das Landesschiedsgericht lehnte im März 2012 den Parteiausschluss ab. Entgegen der Auffassung des Landesschiedsgerichtes vertrat der Landesvorstand die Auffassung, dass das Fehlverhalten Matthias Bahners der Partei schweren Schaden zugefügt hat und einen Parteiausschluss mehr als rechtfertigt.
Daraufhin ging der Vorstand in Berufung beim Bundesschiedsgericht.
Zum Ausgang des Verfahrens äußerte sich der Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Michael Rudolph,
"Ich bedauere, dass es so weit kommen musste und der Vorstand das Parteiausschlussverfahren bis zum Bundesschiedsgericht tragen musste.
Das Verfahren war notwendig, um den Parteifrieden im Landesverband Mecklenburg-Vorpommern wiederherzustellen."
Das ist eine Eilmeldung meiner Partei, der Piraten Deutschland,
zum Ausschluss aus unserer Partei.
Grund für seinen Ausschluss ist, das er früher, als Parteimitglied in
der NPD tätig war und dies aber seinem Landesverband verschwiegen hat.
In einer ersten Instanz, kam das Landesschiedsgericht zu dem Ergebnis, das kein Parteiausschluss stattfindet.
Jetzt nun ist das wohl nicht mehr die Meinung des Landessschiedsgerichtes.
Ich weiß ja nicht, ob das euch, als meine Leser interessieren könnte,
habe aber gedacht es sei so wichtig, um ins Blog aufgenommen zu werden.
Euer Adler.
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