Duda News Freitag, 27.07.2012
Marcel Duda via Florian Wilhelm
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von Ben Bolz, Jasmin Yang-Hi Klofta, Simon Kremer
Er musste quasi immer zur Verfügung stehen,
wenn sein Chef ihn angerufen hat:
Michael arbeitete mit einem 100-Stunden-Vertrag
pro Monat für eine Zeitarbeitsfirma in Cuxhaven,
Schiffe be- und
entladen war sein Job.
Nur: wann er arbeiten musste, erfuhr er immer
erst sehr kurzfristig. Lediglich ein paar Stunden
vorher rief sein Chef
ihn an, und wie lange
die Schichten dann waren,
wusste Michael auch
nicht.
Ein planbares Privatleben gab es nicht mehr,
Michael hatte zu
funktionieren - je nachdem,
wie die Auftragslage war.
Nachdem er ein
paar Mal aufmuckte,
wurde er mit Ablauf der Probezeit
rausgeschmissen.
Dauerbereitschaft: Arbeit auf Abruf
Immer zur Verfügung stehen,wenn der Chef anruft, wöchentliche
Arbeitszeiten zwischen zwei und 40 Stunden,
volles Risiko auf Seiten der Arbeitnehmer -
"Arbeit auf Abruf" ist die moderne
Form der Sklaverei.
Grundsätzlich erlaubt
Seit 2001 ist eine solche "Arbeit auf Abruf"
im Teilzeit - und
Befristungsgesetz geregelt.
Doch das Gesetz ist so schwammig formuliert,
dass es den Unternehmern viele Spielräume lässt,
es gnadenlos
auszunutzen und so das unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer
zu
übertragen.
Deshalb finden sich in vielen Branchen die
abstrusesten
Formen der "Arbeit auf Abruf" -
sei es im Einzelhandel, in der
Sicherheitsbranche,
im Hotelgewerbe oder im Dienstleistungsgewerbe.
Besonders beliebt:
Den Angestellten wird eine niedrige
Stundenzahl
vertraglich garantiert.
Alles, was darüber liegt, arbeiten sie "auf
Abruf".
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar im Jahr 2005 entschieden, dass nur
maximal 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit
"auf
Abruf" sein dürfen, doch Eingang in das
Gesetz hat die Entscheidung
bisher nicht gefunden.
Wohl auch deswegen halten
sich viele Unternehmen
nicht daran.
Zwischen zwei und 40 Stunden
Im Arbeitsvertrag einer ehemaligen Mitarbeiterin
der
Kaufhauskette "Breuninger" fand sich beispielsweise eine wöchentliche
garantierte
Arbeitszeit von zwei Stunden - nicht ohne den
Nachsatz,
dass die "betriebliche wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt".
Dazwischen pendelte dann auch ihre Arbeitszeit -
und entsprechend ihr
Lohn.
Wie viel die alleinerziehende Mutter am Ende
des Monats in der
Tasche haben würde,
wusste sie nie - aber bereit halten musste
sie sich
immer.
Breuninger betont gegenüber Panorama,
dass solche Verträge seit Mai
nicht mehr herausgegeben werden.
Und was macht die Politik?
Sie beklagt
die Zustände und
schaut dennoch tatenlos zu.
Panorama über Arbeit auf Abruf -
eine moderne Form der Sklaverei.
Stand: 26.07.2012 08:00
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