Mittwoch, 1. August 2012


Duda News Freitag, 27.07.2012

    Marcel Duda via Florian Wilhelm

Link:  

von Ben Bolz, Jasmin Yang-Hi Klofta, Simon Kremer

Er musste quasi immer zur Verfügung stehen, 
wenn sein Chef ihn angerufen hat: 

Michael arbeitete mit einem 100-Stunden-Vertrag 
pro Monat für eine Zeitarbeitsfirma in Cuxhaven, 
Schiffe be- und entladen war sein Job. 

Nur: wann er arbeiten musste, erfuhr er immer 
erst sehr kurzfristig. Lediglich ein paar Stunden 
vorher rief sein Chef ihn an, und wie lange 
die Schichten dann waren, 
wusste Michael auch nicht.


Ein planbares Privatleben gab es nicht mehr, 
Michael hatte zu funktionieren - je nachdem, 
wie die Auftragslage war. 

Nachdem er ein paar Mal aufmuckte, 
wurde er mit  Ablauf der Probezeit 
rausgeschmissen.

Dauerbereitschaft: Arbeit auf Abruf

Immer zur Verfügung stehen, 
wenn der Chef anruft, wöchentliche 
Arbeitszeiten zwischen zwei und 40 Stunden, 
volles Risiko auf Seiten der Arbeitnehmer - 
"Arbeit auf Abruf" ist die moderne 
Form der Sklaverei.

Grundsätzlich erlaubt


Seit 2001 ist eine solche "Arbeit auf Abruf" 
im Teilzeit - und Befristungsgesetz geregelt. 

Doch das Gesetz ist so schwammig formuliert, 
dass es den Unternehmern viele Spielräume lässt, 
es gnadenlos auszunutzen und so das unternehmerische Risiko auf die Arbeitnehmer 
zu übertragen. 

Deshalb finden sich in vielen Branchen die 
abstrusesten Formen der "Arbeit auf Abruf" - 
sei es im Einzelhandel, in der Sicherheitsbranche, 
im Hotelgewerbe oder im Dienstleistungsgewerbe. 

Besonders beliebt: 

Den Angestellten wird eine niedrige 
Stundenzahl vertraglich garantiert. 

Alles, was darüber liegt, arbeiten sie "auf Abruf".

Das Bundesarbeitsgericht hat zwar im Jahr 2005 entschieden, dass nur maximal 25 Prozent der vertraglich vereinbarten Mindestarbeitszeit 
"auf Abruf" sein dürfen, doch Eingang in das 
Gesetz hat die Entscheidung bisher nicht gefunden. 

Wohl auch deswegen halten 
sich viele Unternehmen nicht daran.

Zwischen zwei und 40 Stunden


Im Arbeitsvertrag einer ehemaligen Mitarbeiterin 
der Kaufhauskette "Breuninger" fand sich beispielsweise eine wöchentliche garantierte 
Arbeitszeit von zwei Stunden -  nicht ohne den 
Nachsatz, dass die "betriebliche wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt". 

Dazwischen pendelte dann auch ihre Arbeitszeit - 
und entsprechend ihr Lohn. 

Wie viel die alleinerziehende Mutter am Ende 
des Monats in der Tasche haben würde, 
wusste sie nie - aber bereit halten musste 
sie sich immer.

Breuninger betont gegenüber Panorama, 
dass solche Verträge seit Mai nicht mehr herausgegeben werden. 

Und was macht die Politik? 

Sie beklagt die Zustände und 
schaut dennoch tatenlos zu.

Panorama über Arbeit auf Abruf - 
eine moderne Form der Sklaverei.
Stand: 26.07.2012 08:00



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