News am Freitag, 06.07.2012
N24
Viele
Eltern kennen zwar die Freunde
ihrer Kinder aus dem realen Leben.
Mit
wem die Kinder im Internet verkehren
oder was sie sich dort anschauen,
geht aber an vielen vorbei.
http://www.n24.de/mediathek/sicher-online-initiative-fuer-gefahrlosen-internet-gebrauch_1562051.html
N24
Link:
Aus
einem Verkehrsunfall ist in Syke bei Bremen
eine große
Facebook-Flaschen-Party geworden.
Es gab Frei-Getränke für alle.
Kurz
zuvor hatte der LKW einer Getränkefirma
mitten im Ort seine Ladung
verloren.
Über Facebook verbreitete sich die Nachricht
rasant schnell.
Zweihundert Einwohner halfen beim Aufräumen.
Dafür gab es Wasser und
Limonade,
so viel jeder tragen konnte.
Einige luden sich ihre Autos voll
bis unters Dach.
N24
N24
Die meiste Werbung erzielt man mit provokanten Geschlechterklischees -
hat sich wohl der
Bürgermeister von Triberg im Schwarzwald gedacht
und
in einem Parkhaus kurzerhand zwei Männerparkplätze ausgewiesen.
"Die
Stellplätze sind sehr schwer zu befahren",
sagte Gallus Strobel (CDU).
"Da haben wir die Idee gehabt,
daraus welche für Männer zu machen."
Zwar seien sie nicht enger als andere Stellplätze.
"Das sind aber die einzigen im Parkhaus, in die
man rückwärts einparken
muss", sagte Architekt
Mattias Huismans.
Ein Marssymbol - das Zeichen
für Männlichkeit
in Form eines Kreises mit einem Pfeil nach
rechts oben -
kennzeichne den Männerparkplatz.
Die Aktion sei
mit einem Augenzwinkern zu sehen -
und ganz im Sinne der
Gleichberechtigung, sagte Strobel:
Schließlich gebe es in dem Parkhaus
auch zehn Frauenparkplätze.
Mögliche empörte Reaktionen nimmt der
Bürgermeister gerne in Kauf.
"Ich freue mich darüber, das ist ein toller
Marketing-Gag", sagte Strobel.
Und:
"Natürlich dürfen da auch Frauen
parken."
(dpa, N24) 06.07.2012
N24
Finnlands Regierung hat gedroht, eher aus dem Euro aussteigen zu wollen,
als für die Schulden anderer Eurostaaten zu haften.
"Finnland ist ein
überzeugtes Mitglied der Eurozone
und wir glauben daran, dass der Euro
Finnland nutzt", sagte die finnische Finanzministerin Jutta Urpilainen
in einem Interview mit dem Finanzblatt "Kauppalehti".
"Dennoch wird
Finnland nicht um jeden Preis am Euro festhalten. Wir sind auf alle
Szenarien vorbereitet,
auch auf einen Ausstieg aus dem Euro."
Urpilainens Sprecher Matti Hirvola sagte, die
Äußerungen der Ministerin bedeuteten nicht,
dass Finnland einen Ausstieg
aus der Eurozone
plane.
Derartige Behauptungen seien "schlicht falsch".
Die Finanzministerin machte jedoch in dem
Interview deutlich, dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung für
die Schulden und
Risiken der Euroländer nicht zustimmen werde.
Auch eine
Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab.
Finnland werde eine
"harte Haltung" einnehmen,
wenn es um Rettungspläne für die Eurozone
geht,
sagte Urpilainen.
"Wir sind konstruktiv und wollen die Krise
lösen,
aber nicht zu jeder Bedingung."
Finnland ist eines der wenigen
Euroländer, die
noch mit der höchsten Kreditwürdigkeit "AAA"
bewertet
werden.
Finnen fordern Garantien von Spanien
Der
Beschluss des EU-Gipfels in Brüssel aus
der vergangenen Woche, wonach
der
Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM)
künftig auch Staatsanleihen
von Spanien und
anderen unter Druck geratenen Euroländern
aufkaufen
darf, war in Helsinki auf
Bedenken gestoßen.
Die finnische Regierung hat
für die kommende
Woche bilaterale Gespräche mit Spanien
angekündigt.
Finnland will dem Rettungspaket für die Iberer
erst zustimmen, wenn
Madrid zusätzliche
Garantien bereitstellt.
Finnland
hatte immer wieder strikte Bedingungen
für Hilfspakete an schwächelnde
Eurostaaten
gefordert.
Dem zweiten Rettungspaket für Griechenland
hatte
Finnland ebenfalls erst zugestimmt, nachdem Athen in bilateralen
Verhandlungen im Oktober
2011 weitere Garantien abgegeben hatte.
(AFP, N24) 06.07.2012
Haftstrafe für Ex-Terroristin Becker
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin
Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt
Siegfried Buback schuldig gesprochen.
Der sechste Strafsenat befand die
59-Jährige in
drei Fällen für schuldig, da bei dem Anschlag im Frühjahr
1977 auch zwei Begleiter Bubacks
getötet worden waren.
Die Richter
verurteilten sie zu einer Freiheitsstrafe
von vier Jahren. Wegen einer
früheren Verurteilung
zu lebenslanger Haft gelten zweieinhalb Jahre
bereits als vollstreckt.
Die Bundesanwaltschaft hatte
viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe
zum Mord gefordert.
Becker habe eine
wesentliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat gespielt,
sei
aber nicht die Todesschützin gewesen.
Die Angeklagte hatte in einer
Erklärung vor Gericht
jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten.
Ihre
Verteidiger hatten auf Freispruch für die
59-Jährige plädiert.
Mammut-Verfahren
mit fast 100 Verhandlungstagen
In
fast 100 Verhandlungstagen hatte das
Stuttgarter Oberlandesgericht in
den
vergangenen eineinhalb Jahren acht
Sachverständige und 165 Zeugen
geladen.
Das Verfahren gegen Becker war umfangreicher
als mancher
RAF-Prozess in Stuttgart in den
1970er und 1980er Jahren.
Doch die
zentrale Frage aus Sicht der Opfer,
wer denn die tödlichen Schüsse auf
Generalbundesanwalt Siegfried Buback
und seine Begleiter Georg Wurster
und
Wolfgang Göbel abgegeben hat, konnte auch
dieser Prozess nicht
klären.
Buback und seine Begleiter waren in ihrem
Dienstwagen von einem
Motorrad aus
erschossen worden.
Täter "wesentlich bestärkt".
Becker habe bei einem RAF-Treffen "vehement
den Anschlag auf den
Generalbundesanwalt
gefordert" und die späteren Attentäter "wesentlich
bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland in seiner
Urteilsbegründung.
Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass sie
unmittelbar an der Planung oder Durchführung
der Tat beteiligt gewesen
sei.
Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte
in dem
Verfahren angegeben, Becker habe bei dem Treffen Anfang 1977 in den
Niederlanden auf eine schnellere Umsetzung von Terrorplänen gedrängt,
etwa den Anschlag auf Buback oder die spätere Entführung von
Arbeitgeberpräsident
Hanns Martin Schleyer.
Diese Aussage wertete das
Gericht als glaubhaft.
Keine Anhaltspunkte fanden die Richter
dagegen
für Spekulationen, wonach der Verfassungsschutz Becker geschützt
haben könnte.
Eine "schützende Hand", die Becker vor
Strafverfolgung
bewahrt habe, gebe es nicht.
Dasselbe gelte für Mutmaßungen, Becker habe
die Tat unter den Augen des
Verfassungsschutzes begangen
beziehungsweise
der Inlandsnachrichtendienst habe sie gar
zu der Tat
angeleitet.
Richter:
"Michael Buback blendet
wesentliche Umstände aus"
In
einer Vorbemerkung wies das Gericht die vom Nebenkläger und Sohn des
Opfers, Michael Buback, geäußerte Kritik an der Verhandlungsführung
zurück.
Buback, der von der Täterschaft Beckers überzeugt
ist, habe "die
Realität mit Wunschvorstellungen vermischt", sagte der Richter.
Er habe
"wesentliche Umstände ausgeblendet",
die gegen eine unmittelbare
Tatbeteiligung sprechen.
Für Michael Buback steht die Schuld
Verena Beckers fest. Nebenkläger Buback geht
davon aus, dass Becker die tödlichen Schüsse
auf seinen Vater abfeuerte.
Er forderte aber keine Strafe für Becker,
weil der wahre Tathergang wegen "unfassbarer Ermittlungspannen" nicht habe aufgeklärt
werden können.
Der Bundesanwaltschaft warf er mangelnde
Aufklärung vor.
Zuletzt vertrat er in dem Prozess die These,
dass der Verfassungsschutz die Ex-Terroristin womöglich geschützt haben könnte.
Becker stand wegen ihrer Rolle in der
Rote Armee Fraktion
bereits vor Gericht.
Wegen mehrfachen Polizistenmords 1977
wurde sie zu
lebenslanger Haft verurteilt.
1989 kam sie im Zuge einer Begnadigung
vorzeitig frei.
Becker hatte für die RAF
unter anderem Waffendepots
angelegt.
ARD-Jahresrückblick 1977
Im Zeichen des Terrorismus
Die Schleyer-Entführung, die Ermordung von
Generalbundesanwalt Buback, die Entführung
der "Landshut" nach
Mogadischu, der Tod
der Stammheimer RAF-Gefangenen -
der "Deutsche
Herbst" bestimmt
die politische Diskussion.
Merkel im Stimmungshoch
Der Union trauen die meisten Befragten die
größte Kompetenz zu, die Euro- und
Schuldenkrise in den Griff zu bekommen.
Ergebnisse der Juli-Sonntagsfrage
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