Mittwoch, 11. Juli 2012


News  am Freitag, 06.07.2012

N24

Viele Eltern kennen zwar die Freunde 
ihrer Kinder aus dem realen Leben. 

Mit wem die Kinder im Internet verkehren 
oder was sie sich dort anschauen, 
geht aber an vielen vorbei.  

Um das zu ändern haben sich Bund, Länder 
und Industrie zu einer Initiative zusammengetan, 
damit Kinder sicher online gehen können.

Link:

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N24 

Kurz vor dem Wochenende drängeln sich wieder Hundertausende in die Züge der Bahn. 

Doch aufgepasst: 

Man kann nie wissen, was der Sitznachbar so plant - oder mit sich trägt. 

Zwei amüsante Beispiele.





N24  

Aus einem Verkehrsunfall ist in Syke bei Bremen 
eine große Facebook-Flaschen-Party geworden. 

Es gab Frei-Getränke für alle. 

Kurz zuvor hatte der LKW einer Getränkefirma 
mitten im Ort seine Ladung verloren. 

Über Facebook verbreitete sich die Nachricht 
rasant schnell. 

Zweihundert Einwohner halfen beim…

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Aus einem Verkehrsunfall ist in Syke bei Bremen 
eine große Facebook-Flaschen-Party geworden. 

Es gab Frei-Getränke für alle. 

Kurz zuvor hatte der LKW einer Getränkefirma 
mitten im Ort seine Ladung verloren. 

Über Facebook verbreitete sich die Nachricht 
rasant schnell. 

Zweihundert Einwohner halfen beim Aufräumen. 

Dafür gab es Wasser und Limonade, 
so viel jeder tragen konnte. 

Einige luden sich ihre Autos voll bis unters Dach.




N24 

Ein Strandwächter in Florida hat seinen 
Job verloren, nachdem er einem 21-jährigen 
Esten das Leben rettete. 

Die Begründung: 

der Mann hatte für die Rettung seinen Zuständigkeitsbereich verlassen.

Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8048418.html





N24 

Hauptsache Publicity, dachte sich ein findiger Bürgermeister aus dem Schwarzwald. 

Das Städtchen Triberg erklärte besonders knifflige Stellplätze in einem Parkhaus zu Männerparkplätzen.

Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8049245.html



Die meiste Werbung erzielt man mit provokanten Geschlechterklischees - hat sich wohl der 
Bürgermeister von Triberg im Schwarzwald gedacht 
und in einem Parkhaus kurzerhand zwei Männerparkplätze ausgewiesen. 

"Die Stellplätze sind sehr schwer zu befahren", 
sagte Gallus Strobel (CDU). 

 "Da haben wir die Idee gehabt, 
daraus welche für Männer zu machen."

Zwar seien sie nicht enger als andere Stellplätze. 

 "Das sind aber die einzigen im Parkhaus, in die 
man rückwärts einparken muss", sagte Architekt 
Mattias Huismans. 

Ein Marssymbol - das Zeichen für Männlichkeit 
in Form eines Kreises mit einem Pfeil nach 
rechts oben - kennzeichne den Männerparkplatz.

Die Aktion sei mit einem Augenzwinkern zu sehen - 
und ganz im Sinne der Gleichberechtigung, sagte Strobel: 

Schließlich gebe es in dem Parkhaus auch zehn Frauenparkplätze. 

Mögliche empörte Reaktionen nimmt der 
Bürgermeister gerne in Kauf. 

"Ich freue mich darüber, das ist ein toller Marketing-Gag", sagte Strobel. 

Und: 

"Natürlich dürfen da auch Frauen parken."

(dpa, N24)   06.07.2012




N24
Finnland würde eher aus der Eurozone austreten, als einer Schuldenunion zuzustimmen. 
Das skandinavische EU-Mitglied will auch seine Zustimmung zu Spanienhilfen nur unter bestimmten Bedingungen geben.

Der Euro am Scheideweg

Finnlands Regierung hat gedroht, eher aus dem Euro aussteigen zu wollen, als für die Schulden anderer Eurostaaten zu haften. 

"Finnland ist ein überzeugtes Mitglied der Eurozone 
und wir glauben daran, dass der Euro Finnland nutzt", sagte die finnische Finanzministerin Jutta Urpilainen 
in einem Interview mit dem Finanzblatt "Kauppalehti". 

"Dennoch wird Finnland nicht um jeden Preis am Euro festhalten. Wir sind auf alle Szenarien vorbereitet, 
auch auf einen Ausstieg aus dem Euro."

Urpilainens Sprecher Matti Hirvola sagte, die Äußerungen der Ministerin bedeuteten nicht, 
dass Finnland einen Ausstieg aus der Eurozone 
plane. 

Derartige Behauptungen seien "schlicht falsch".

Die Finanzministerin machte jedoch in dem 
Interview deutlich, dass ihre Regierung einer gemeinsamen Haftung für die Schulden und 
Risiken der Euroländer nicht zustimmen werde. 

Auch eine Bankenunion mit gemeinsamer Haftung lehnte sie ab. 

Finnland werde eine "harte Haltung" einnehmen, 
wenn es um Rettungspläne für die Eurozone geht, 
sagte Urpilainen. 

"Wir sind konstruktiv und wollen die Krise lösen, 
aber nicht zu jeder Bedingung." 

Finnland ist eines der wenigen Euroländer, die 
noch mit der höchsten Kreditwürdigkeit "AAA" 
bewertet werden.

Finnen fordern Garantien von Spanien

Der Beschluss des EU-Gipfels in Brüssel aus 
der vergangenen Woche, wonach der 
Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) 
künftig auch Staatsanleihen von Spanien und 
anderen unter Druck geratenen Euroländern 
aufkaufen darf, war in Helsinki auf 
Bedenken gestoßen. 

Die finnische Regierung hat für die kommende 
Woche bilaterale Gespräche mit Spanien 
angekündigt. 

Finnland will dem Rettungspaket für die Iberer 
erst zustimmen, wenn Madrid zusätzliche 
Garantien bereitstellt.

Finnland hatte immer wieder strikte Bedingungen 
für Hilfspakete an schwächelnde Eurostaaten 
gefordert. 

Dem zweiten Rettungspaket für Griechenland 
hatte Finnland ebenfalls erst zugestimmt, nachdem Athen in bilateralen Verhandlungen im Oktober 
2011 weitere Garantien abgegeben hatte.

(AFP, N24)  06.07.2012







Buback-Mord: 

Ex-RAF-Terroristin Becker verurteilt


Haftstrafe für Ex-Terroristin Becker

Urteil im Mordfall Buback erwartet
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback schuldig gesprochen. 

Der sechste Strafsenat befand die 59-Jährige in 
drei Fällen für schuldig, da bei dem Anschlag im Frühjahr 1977 auch zwei Begleiter Bubacks 
getötet worden waren. 

Die Richter verurteilten sie zu einer Freiheitsstrafe 
von vier Jahren. Wegen einer früheren Verurteilung 
zu lebenslanger Haft gelten zweieinhalb Jahre 
bereits als vollstreckt.

Die Bundesanwaltschaft hatte
viereinhalb Jahre Haft wegen Beihilfe 
zum Mord gefordert. 

Becker habe eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung für das Attentat gespielt, 
sei aber nicht die Todesschützin gewesen. 

Die Angeklagte hatte in einer Erklärung vor Gericht 
jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten. 

Ihre Verteidiger hatten auf Freispruch für die 
59-Jährige plädiert.

Mammut-Verfahren 

mit fast 100 Verhandlungstagen

In fast 100 Verhandlungstagen hatte das 
Stuttgarter Oberlandesgericht in den 
vergangenen eineinhalb Jahren acht 
Sachverständige und 165 Zeugen geladen. 

Das Verfahren gegen Becker war umfangreicher 
als mancher RAF-Prozess in Stuttgart in den 
1970er und 1980er Jahren. 

Doch die zentrale Frage aus Sicht der Opfer, 
wer denn die tödlichen Schüsse auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback 
und seine Begleiter Georg Wurster und 
Wolfgang Göbel abgegeben hat, konnte auch 
dieser Prozess nicht klären. 

Buback und seine Begleiter waren in ihrem 
Dienstwagen von einem Motorrad aus 
erschossen worden.

Die frühere RAF-Terroristin Becker am Urteilstag vor dem Oberlandesgericht. (Foto: dpa) 

  Großansicht des Bildes Laut Richter Wieland (Mitte) hat Becker die 
Täter "wesentlich bestärkt".  

Becker habe bei einem RAF-Treffen "vehement 
den Anschlag auf den Generalbundesanwalt 
gefordert" und die späteren Attentäter "wesentlich bestärkt", sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland in seiner Urteilsbegründung. 

Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass sie unmittelbar an der Planung oder Durchführung 
der Tat beteiligt gewesen sei.

Das frühere RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock hatte 
in dem Verfahren angegeben, Becker habe bei dem Treffen Anfang 1977 in den Niederlanden auf eine schnellere Umsetzung von Terrorplänen gedrängt, 
etwa den Anschlag auf Buback oder die spätere Entführung von Arbeitgeberpräsident 
Hanns Martin Schleyer. 

Diese Aussage wertete das Gericht als glaubhaft.


Keine Anhaltspunkte fanden die Richter dagegen 
für Spekulationen, wonach der Verfassungsschutz Becker geschützt haben könnte. 

Eine "schützende Hand", die Becker vor 
Strafverfolgung bewahrt habe, gebe es nicht. 

Dasselbe gelte für Mutmaßungen, Becker habe 
die Tat unter den Augen des 
Verfassungsschutzes begangen beziehungsweise 
der Inlandsnachrichtendienst habe sie gar 
zu der Tat angeleitet.

Richter: 

"Michael Buback blendet 

wesentliche Umstände aus"

In einer Vorbemerkung wies das Gericht die vom Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback, geäußerte Kritik an der Verhandlungsführung zurück. 

Buback, der von der Täterschaft Beckers überzeugt 
ist, habe "die Realität mit Wunschvorstellungen vermischt", sagte der Richter. 

Er habe "wesentliche Umstände ausgeblendet", 
die gegen eine unmittelbare Tatbeteiligung sprechen.

Michael Buback (Foto: dapd) 

  Großansicht des Bildes Für Michael Buback steht die Schuld 
Verena Beckers fest. Nebenkläger Buback geht 
davon aus, dass Becker die tödlichen Schüsse 
auf seinen Vater abfeuerte. 

Er forderte aber keine Strafe für Becker, 
weil der wahre Tathergang wegen "unfassbarer Ermittlungspannen" nicht habe aufgeklärt 
werden können. 

Der Bundesanwaltschaft warf er mangelnde 
Aufklärung vor. 

Zuletzt vertrat er in dem Prozess die These, 
dass der Verfassungsschutz die Ex-Terroristin womöglich geschützt haben könnte.

Becker stand wegen ihrer Rolle in der 
Rote Armee Fraktion bereits vor Gericht. 

Wegen mehrfachen Polizistenmords 1977 
wurde sie zu lebenslanger Haft verurteilt. 

1989 kam sie im Zuge einer Begnadigung 
vorzeitig frei. 

Becker hatte für die RAF 
unter anderem Waffendepots angelegt.

ARD-Jahresrückblick 1977

Jahresrückblick 1977 Opfer des Terrorismus  

Im Zeichen des Terrorismus  
Die Schleyer-Entführung, die Ermordung von Generalbundesanwalt Buback, die Entführung 
der "Landshut" nach Mogadischu, der Tod 
der Stammheimer RAF-Gefangenen - 
der "Deutsche Herbst" bestimmt 
die politische Diskussion. 









Neuer DeutschlandTrend: 

Union 35 Prozent (+1), 

SPD 30 (+0), FDP 4 (-1), 

Linke 7 (+2), 

Grüne 14 (+1), 

Piraten 7 (-2).

Link: 
 


Merkel im Stimmungshoch


Welcher Partei trauen Sie zu, die Eurokrise zu bewältigen?
Der Union trauen die meisten Befragten die 
größte Kompetenz zu, die Euro- und 
Schuldenkrise in den Griff zu bekommen.


Sonntagsfrage
Ergebnisse der Juli-Sonntagsfrage





tagesschau



Bewährungsstrafe plus Warnschussarrest: 

Der Bundesrat hat entschieden. 

Gibt es die gewünschte abschreckende Wirkung?


Link:  
Bundesrat beschließt Warnschussarrest



www.tagesschau.de




künftig auch einen sogenannten 
Warnschussarrest verhängen. 
Die von SPD und Grünen geführten Länder 
scheiterten im Bundesrat mit ihrem Antrag, 
diese neue Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens wieder aus dem 
Gesetz zu streichen.


Folgen weiterer Straftaten sollen verdeutlicht werden

Ein Jugendlicher blickt aus dem Fenster einer Zelle in der Jugendarrestanstalt Berlin  (Foto: dapd)

Ein junger Mann in der Jugendarrestanstalt Berlin. 

Künftig gibt es auch einen Warnschussarrest.  

Das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz 
zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten sieht vor, dass 
Jugendgerichte unter bestimmten Voraussetzungen neben einer zur Bewährung ausgesetzten 
Jugendstrafe auch einen Jugendarrest verhängen können - das heißt, der Jugendliche muss für 
einen kurzen Zeitraum tatsächlich hinter Gitter. 

Damit sollen ihm seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer 
Straftaten verdeutlicht werden. 

Während des Warnschussarrests sollen die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.

Kritiker bezweifeln abschreckende Wirkung

Die Wirkung des Warnschussarrestes ist allerdings umstritten. 

Befürworter argumentieren, eine Bewährungsstrafe würde gerade von jugendlichen Straftätern mitunter 
als Freispruch wahrgenommen. 

Kritiker bezweifeln aber, dass der Warnschussarrest 
die gewünschte abschreckende Wirkung hat. 

Fachleuten bemängeln zudem, dass in den Gefängnissen wenig erzieherische Angebote 
existieren und viele Anstalten überfüllt sind.

Der Bundesrat billigte auch die vom Bundestag beschlossene Neuregelung, dass Jugendgerichte 
gegen Heranwachsende wegen Mordes eine Jugendstrafe von bis zu 15 Jahren verhängen können. 

Die 15-jährige Haftstrafe soll dann möglich sein, 
wenn das bisherige Höchstmaß von zehn Jahren 
wegen der besonderen Schwere der Schuld als 
nicht ausreichend erscheint. 

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses fand 
keine Mehrheit, obwohl dies die zuständigen Ausschüsse empfohlen hatten.







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