Freitag, 22. Juni 2012


Piraten News Freitag, 22.06.2012

Piratenpartei ‎[Ben]

"Widerwärtig und Verfassungsbruch": 

Innenminister Friedrich fordert die Vorratsdatenspeicherung als Mittel um generell Beleidigungen im Internet zu verfolgen.

Link: 
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/06/21/widerwrtig/

21.6.2012

Widerwärtig

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich vermisst 
die Vorratsdatenspeicherung, weil es deswegen schwieriger sei, jene Leute zu erwischen, die online gegen Nationalspieler Mesut Özil gehetzt haben.  

In einem Interview bedauerte er, dass die Fahndung nach solchen Tätern kaum Erfolg verspreche, weil es keine Vorratsdatenspeicherung gibt.

Was der Bundesinnenminister da macht, ist allerdings selbst Agitation und Propaganda. Wenn er – zu Recht – die rassistischen Sprüche über Özil für widerwärtig hält, darf man dennoch ein ähnliches Urteil auch über seine Worte fällen. 

Denn Friedrich, der es natürlich besser weiß,  ignoriert mit seiner billligen Polemik die verfassungsrechtlichen Grenzen, innerhalb derer eine Vorratsdatenspeicherung überhaupt zulässig ist.

Zunächst mal ist es keineswegs ausgemacht, dass die Polizei nicht auch mit normalen Fahndungsmethoden herausfinden kann, wer auf Twitter gegen Özil gehetzt hat. 

Sollten die Täter beim Anlegen des Accounts 
relevante Daten hinterlassen haben, können diese ausgewertet werden. 

Vielleicht haben die Spacken, allzuviel Intelligenz 
darf man ja wohl nicht vermuten, ihre echte IP-Adresse übermittelt. 

Diese könnte dann aber schon Twitter zur Verfügung stellen. 

Mittels der heute schon üblichen Speicherfristen 
bei den Providern wäre es durchaus noch möglich, 
an den Anschluss heranzukommen.

Sollten die Täter aber zum Beispiel ihre IP-Adresse verschleiert haben, würde auch die Vorratsdatenspeicherung nichts helfen. 

Denn es bestünde dann keine Möglichkeit, die vorhandenen Daten auf einen konkreten Anschluss zurück zu verfolgen. 

Die Halde mit allen unseren Kommunikationsdaten 
wäre zwar da, aber für diesen Fall unergiebig.

Überdies hat das Bundesverfassungsgericht in 
seinem Verbot der Vorratsdatenspeicherung klipp 
und klar deutlich gemacht, dass Vorratsdaten grundsätzlich nur verwendet werden dürfen, wenn es 
um schwere und schwerste Strafaten geht. 

Oder Leib und Leben von Menschen akut gefährdet sind. 
Beides ist nicht der Fall, wenn irgendwelche Idioten 
auf Twitter jemanden beleidigen, selbst wenn es ein Nationalspieler ist.

Die Äußerungen des Innenministers zeigen wieder einmal, wofür die Vorratsdatenspeicherung eigentlich eingesetzt werden soll. 

Es geht ihren Befürwortern nicht um Terrorismus 
und Organisierte Kriminalität. 

Die Vorratsdatenspeicherung soll vielmehr als universelles Fahndungsinstrument eingesetzt dienen, auch wenn es nur um Enkeltricks, ebay-Schummeleien und den Ehrenschutz geht.

Was Friedrich verlangt, ist nach derzeitiger Lage ein Verfassungsbruch, und das aus gutem Grund. 

Aber wer halt die totale Datenhoheit über uns möchte, den schreckt eben kaum noch was ab – auch wenn die Menschen für dumm verkauft werden. 

Ich erlaube mir, das ebenfalls widerwärtig zu finden.





Überwachung sonst Strafe, verkehrte Welt.

Link:  

18.6.2012

Eltern haften für ihre Kinder

Eltern müssen auch die Internetnutzung ihrer volljährigen Kinder überwachen. 

Sonst haften sie dafür, wenn der Nachwuchs illegal Musik über ihren Internetanschluss tauscht. 

Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

Der erwachsene Sohn hatte am Internetanschluss 
seiner Mutter Tauschbörsen genutzt. 

Dabei soll er 2.164 Songs angeboten haben. 

Darin sieht das Oberlandesgericht Köln eine Urheberrechtsverletzung, für welche auch die 
Mutter verantwortlich sei. 

Die Mutter, so das Oberlandesgericht, habe 
nicht ausreichend auf ihren Sohn eingewirkt.

Wie das konkret auszusehen hätte, sagt das 
Gericht allerdings nicht. 

Dies liegt daran, dass die Mutter laut dem Beschluss nicht vorgetragen hat, ihrem Sohn überhaupt 
Vorgaben gemacht oder diesen gar kontrolliert zu haben. 

Fest steht also nur, dass nach Auffassung der Kölner Richter Eltern ihre volljährigen Kinder belehren und möglicherweise sogar überwachen müssen.

Die Entscheidung erstaunt, weil das 
Oberlandesgericht Köln offensichtlich einen Unterschied zwischen Ehepartnern und volljährigen Kindern macht. 

Erst vor einigen Wochen hatte das Gericht 
entschieden,  

Wo da jetzt genau der Grund für eine unterschiedliche Behandlung liegt, erfahren wir mit etwas Glück in 
einem der nächsten Beschlüsse aus Köln.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 4. Juni 2012, Aktenzeichen 6 W 81/12



Piratenpartei ‎[Ben]

Die 15 Berliner Abgeordneten hatten diese Woche 
eine Klausur. 

Intransparenzvorwürfe auf niedrigem Niveau inklusive. 

Hier auf jeden Fall das Protokoll dazu. 

Ist euch das für Politiker transparent genug oder 
fangen so die viel gehassten Hinterzimmer-Geplänkel an, was meint ihr?

Link:   

 


Im Laufe der Fraktionsklausur gab es auf Twitter immer wieder Fragen dazu, was wir hier eigentlich machen. Die durch die Presse kursierende Aussage, wir würden „strategisch inhaltlich“ arbeiten, stimmt nicht ganz. Im Folgenden wollen wir euch über die Fraktionsklausur informieren und zu einer außerordentlichen Fraktionssitzung am 22. Juni 2012 um 12 Uhr in Raum 107 einladen. Die vorläufige Tagesordnung, die weiter ergänzt wird,  findet ihr im Pad.
Dauer der Fraktionsklausur: 4 Tage
Ort: Potsdam

Programm:
Montag:
Am Montag stand thematisch die Aufarbeitung des letzten halben Jahres im Vordergrund. Danach haben wir die Schwerpunkte für die weitere Klausurtagung festgelegt. Als Erstes haben wir darüber diskutiert, welche Themen wir unbedingt besprechen wollen. Dabei stellte sich vor allem heraus, dass es sich um ein Fraktionsstatement, die Struktur der Fraktion (Wie soll der Vorstand aussehen? Welche Probleme gibt es in unserer Satzung? usw.), die Struktur der Fraktionssitzung (Wie kann man diese effizienter gestalten?), unsere Arbeitsweise und die Überarbeitung der Ausschussverteilung handelt.

Dienstag:
Zuerst wurde über das Fraktionsstatement diskutiert. Um ein klareres Bild zu bekommen, haben wir uns zu verschiedenen Gegensatzpaaren auf einer Skala von 0–9 positioniert. Mit dieser Umfrage als Grundlage sind wir in die Diskussion eingestiegen und haben uns darauf geeinigt, bis zum nächsten Tag Vorschläge zu erarbeiten und diese dann zusammenzufügen.
Anschließend sind wir direkt in die Diskussion über die Satzung, die Struktur des Vorstands und die Beauftragungen einiger Abgeordneter eingestiegen. Wir waren uns einig, dass die momentane Konstellation mit einem/einer parlamentarischen Geschäftsführer/in, einem/einer Vorsitzenden und drei Stellvertretern durch unsere Arbeitsweise einfach überholt ist. Als neuer Vorschlag hat es Anklang gefunden, den Vorstand nicht weiter als übergeordnetes Gremium der Fraktion zu verstehen (wie es momentan bei uns schon der Fall ist, nur nicht in der Satzung steht), sondern die Vorstandsfunktionen als Beauftragungen zu betrachten. In der weiteren Diskussion hat sich als sinnvoll herauskristallisiert: Ein/Eine parlamentarische/r Geschäftsführer/in und zwei Vorsitzende: Einer/Eine, der/die hauptsächlich die Kommunikation in die Fraktion hinein bearbeitet, einer/eine, der die Kommunikation nach außen leitet. Selten war sich die Fraktion in einer Sache so einig wie in dieser.

Mittwoch:
Die Hausaufgabe des Vortags war erfolgreich. Gemeinsam sind wir zu einem Fraktionsstatement gekommen. Dieses lautet:

„Die Piratenfraktion ist eine Plattform im Berliner Abgeordnetenhaus zur nachvollziehbaren Umsetzung der Beschlüsse und Programme der Piratenpartei mittels parlamentarischer Initiativen. Ihre Mitglieder verstehen sich als Schnittstelle zwischen der Öffentlichkeit, der Partei und dem Parlament. Sie geben sich gegenseitig sowohl den Freiraum als auch die Unterstützung, die sie brauchen. Durch sie können sich interessierte Menschen nachvollziehbar an etablierten politischen Prozessen und Institutionen beteiligen und diese verändern.“
Um das Ergebnis vom Vortag abzurunden, haben wir noch einmal über die Umstrukturierung der Fraktion gesprochen und überlegt, wie wir nun am besten weiter verfahren. Dabei stellten wir fest, dass wir in einem Problem steckten. Wir haben auf der einen Seite erkannt, dass wir einen neuen Vorstand mit den oben beschriebenen Strukturen benötigen, aber eine lange Pause mit sehr unterschiedlicher Anwesenheit vor uns liegen haben. Somit kamen wir zu den Überlegungen, entweder direkt nach der Klausur eine Fraktionssitzung zu veranstalten oder bis nach der Sommerpause zu warten.
Fraktionssitzung direkt nach der Klausurtagung:
Wir waren uns unsicher, ob diese Klausurtagung so verstanden wird, wie wir uns das vorstellen. Uns ist es wichtig, die Punkte, an denen wir Fehler erkannt haben, so bald wie möglich auszubessern. Außerdem haben wir so die Möglichkeit, euch direkt präsentieren zu können, was wir alles gemacht haben. Außerdem hätte der neu gewählte Vorstand über die Sommerpause die Möglichkeit, sich in die neuen Aufgabenfelder einzuarbeiten.

Fraktionssitzung nach der Sommerpause:
Die parlamentarische Arbeit beginnt bereits vor Ende der Sommerpause, das würde viel Stress für die neuen Vorstandsmitglieder bedeuten. Außerdem bestünde das Risiko, dass die Sommerpause zum hochgeschriebenen Wahlkampf mutiert, schließlich ist Sommerloch und über irgendetwas muss man ja berichten. Die Zeit der Sommerpause würde ineffektiv genutzt werden, da alle Kandidaten sich natürlich so gut wie möglich auf die neuen Aufgaben vorbereiten möchten, aber nicht alle ins Amt gewählt werden würden. Das würde viel verschwendete Zeit bedeuten, die auch in andere Arbeit gesteckt werden könnte.

Aufgrund der Situation haben wir uns für eine Fraktionssitzung nach der Klausurtagung entschieden. Diese soll am Freitag, den 22. Juni 2012, um 12 Uhr in Raum 107 des AGH von Berlin stattfinden. Ihr seid herzlich eingeladen! Wir werden vor allem besprechen: Bericht über die Klausur, Anträge zur Änderung der Fraktionssatzung, Fraktionsvorstandswahl und ggf. noch andere Punkte, die sich im Laufe der restlichen Klausur noch abzeichnen, über die wir euch dann natürlich in Kenntnis setzen.
Nachdem dieses Problem geklärt war, erhielten wir Besuch von unserer Fraktionsgeschäftsführerin, um mit uns über Finanzielles und Feedback der Mitarbeiter zu sprechen.
Anschließend standen wir vor der schweren Entscheidung, wie wir nun weiter machen auf unserer Klausur. Eigentlich sind alle Punkte wichtig, die noch auf der To-do-Liste stehen, aber die Zeit reicht leider nicht aus. Wie ihr alle wisst, wird es wahrscheinlich einen Untersuchungsausschuss zum BER. Dieser muss besetzt werden und auch ansonsten sind die Ausschussverteilungen zu überdenken. Daher haben wir uns dafür entschieden, als Erstes weiter über die Ausschüsse zu sprechen. An diesem Punkt sind wir jetzt erst mal stehen geblieben, daher kann nicht weiter Bericht erstattet werden. Fortsetzung folgt.
Aussicht auf Donnerstag:
Wir werden weiter über die Ausschüsse sprechen und die damit verbundenen Arbeitsabläufe. Wenn alles gut klappt, schaffen wir es hoffentlich noch, über die Strukturierung der Fraktionssitzung zu sprechen.

Warum haben wir das Ganze nicht öffentlich gemacht?
Es ist einfach verdammt schwierig, offen über seine Arbeitsbelastung und die daraus resultierenden Folgen zu sprechen, wenn Menschen dabei stehen, die man kaum kennt oder Kameras auf einen gerichtet sind. Wir möchten jedem Fraktionsmitglied die Möglichkeit bieten, sich in dem Maße an der Klausur beteiligen zu können und sowohl seine Situation als auch die Situation der Fraktion zu verbessern. Dafür muss ein vertrauliches Umfeld geschaffen sein. Punkte, die wir auch mit der Öffentlichkeit besprechen können, werden wir entsprechend auf einer Fraktionssitzung behandeln.


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