News am Freitag, 13.07.2012
N24
Der spektakuläre Fall des österreichischen Entführungsopfers Natascha
Kampusch (24)
wird von Spezialisten neu unter die Lupe
genommen.
Eine
Arbeitsgruppe mit 14 Mitgliedern und
ein 7-köpfiger Lenkungsausschuss
sollen
in den nächsten Monaten die Ermittlungsakten
von Polizei und
Staatsanwaltschaft analysieren.
Dem Ausschuss sollen auch jeweils ein
Experte
für Altfälle des deutschen Bundeskriminalamtes
(BKA) und des
amerikanischen FBI angehören.
Mit dem erneuten Aktenstudium wollen die
österreichische Politik und Justiz klären,
ob der Fall wegen der
Ermittlungspannen
nach der Flucht von Kampusch vor
sechs Jahren erneut
von der Kripo
aufgerollt werden muss.
Oder ob die Akten endgültig
geschlossen
werden können.
Seit Jahren kursieren
Verschwörungstheorien,
dass der Entführer Wolfgang Priklopil Helfer
oder
Mitwisser hatte.
Priklopil hatte die zehnjährige Natascha Kampusch
1998
entführt und acht Jahre in seinem Haus
bei Wien gefangen gehalten.
Nach
ihrer Flucht tötete er sich selbst.
Kampusch hatte Theorien von
Mittätern
immer als Hirngespinste bezeichnet.
N24
Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064662.html
Noch vor wenigen Jahren hätten risikoscheue Investoren um Gabun oder
Ghana einen großen
Bogen gemacht.
Doch mittlerweile wirken Anleihen
selbst aus
diesen Ländern sicherer als Papiere aus den Euro-Staaten
Spanien oder Italien.
Dollar-Bonds aus Gabun und Ghana werden
derzeit
mit 5,7 oder 4,3 Prozent verzinst.
Dagegen muss Italien die Investoren
aktuell
mit einer Rendite von fast sechs Prozent ködern, Spanien berappt
sogar rund sieben Prozent.
"Die Zinsen bei afrikanischen Staatsanleihen
zeigen, dass sie als weniger riskant angesehen
werden als Bonds aus
manchen
europäischen Ländern", sagt Ravi Bhatia, Anleihenanalyst bei
Standard & Poor`s.
Das Beispiel verdeutlicht, wie sehr aus der Sicht
von Finanzinvestoren
die Schuldenkrise die
Grenze zwischen Industriestaaten und
Schwellenländern bereits verwischt hat.
Spätestens seit ein
unkontrolliertes Ausscheiden Griechenlands aus der Euro-Zone befürchtet
wird,
hat sich die Einschätzung des Risikos gehörig gewandelt.
N24
N24
Rapidshare darf weitermachen,
aber nicht so wie bisher:
So lautet kurz
gesagt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH).
Die
Speicherplattform habe zwar grundsätzlich
ein "anerkanntes
Geschäftsmodell", für das es
viele legale Nutzungsmöglichkeiten gebe.
Doch wenn Nutzer das Urheberrecht verletzen
und illegale Kopien von
Software,
Videos oder Musik über den Filehoster
verbreiten, müsse das
Unternehmen
mehr dagegen tun als bislang - auch proaktiv.
Was ausreicht
und was nicht,
entscheidet nun die Vorinstanz.
Die Richter in Karlsruhe verhandelten zwar über
eine
Klage des Computerspiele-Herstellers Atari,
der die weitere illegale
Verbreitung seines Gruselschockers "Alone in the Dark"
über Rapidshare
verhindern wollte.
Doch das französische Unternehmen steht
stellvertretend für die gesamte Medienbranche.
Denn der ist die
Plattform schon seit längerem
ein Dorn im Auge.
Was
ist das Problem?
Rapidshare bietet Speicherplatz im Internet an -
Nutzer können bei dem Filehoster ihre Dateien
ablegen, dauerhaft
speichern und anderen
per Link zur Verfügung stellen.
Das ist an sich
nicht verboten; wer große
Daten-Pakete verschicken will, kommt kaum
an
einem Online-Verteildienst vorbei.
Doch über einige der Drehscheiben
werden
massenhaft illegale Kopien von Software,
Videos und Musik
verteilt.
Wer in einschlägigen Foren sucht,
findet im Handumdrehen
Links,
um die Dateien herunterzusaugen.
Proaktiver Kampf gegen illegale Kopien
Schon
jetzt müssen die Betreiber illegale Kopien löschen, sobald sie einen
Hinweis bekommen -
das tut Rapidshare auch.
"Jetzt ging es um die Frage,
was das Unternehmen darüber hinaus tun muss", erklärt der Rechtsanwalt
Carsten Ulbricht in Stuttgart.
"Was ist technisch möglich und zumutbar,
um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern?"
Die
Richter in Karlsruhe steckten den Rahmen
für künftige Entscheidungen:
Bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen müsse der Betreiber überprüfen, ob
entsprechende Dateien
neu hochgeladen werden, sagte der Vorsitzende
Richter Joachim Bornkamm.
Dafür könne beispielsweise ein technischer
Filter
zum Einsatz kommen.
Darüber hinaus müsse der Betreiber auch
"den
Bestand daraufhin untersuchen,
ob von anderen Nutzern das Spiel
auf die
Plattform gestellt worden ist",
sagte Bornkamm.
Zudem
forderte er einen proaktiven Kampf
gegen illegale Kopien:
Wenn es
Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien
unter anderem Namen zum Download
angeboten
werden - etwa in Linksammlungen -
müsse Rapidshare auch dieser
Möglichkeit nachgehen.
Welche Maßnahmen für technisch machbar und zumutbar?
Ulbricht,
der sich aufs Internet-Recht spezialisiert
hat, hält das für eine
"konsequente Fortsetzung
der Rechtsprechungslinie":
"Der BGH nimmt bei
Urheberrechtsverletzungen
auf Online-Plattformen immer stärker die
Intermediäre
in die Pflicht, weil die Täter nicht zu kriegen sind."
Die
Branche wird gespannt beobachten, welche Maßnahmen das Oberlandesgericht
(OLG)
Düsseldorf als Vorinstanz nun für technisch
machbar und zumutbar
hält.
"Ein Textfilter ist technisch trivial, die Frage ist,
ob auch
Musik- oder Videofilter zuzumuten sind",
nennt Ulbricht Beispiele.
Da
die endgültige Entscheidung aussteht,
fielen die Reaktionen der
Prozessgegner
zurückhaltend aus. Rapidshare verwies darauf,
dass es
bereits eine "Anti-Abuse-Abteilung"
auf illegale Kopien angesetzt hat.
Das Verfahren in Düsseldorf biete eine Chance,
"um nochmals unter Beweis
zu stellen,
dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf
gegen
Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten
umsetzt",
erklärte Alexandra Zwingli,
Chefin des Filehosters.
Langwieriger Rechtsfindungsprozess
Die vom
Gericht eingeforderte Filterung behagt
dem Unternehmen allerdings nicht.
Vor dem OLG Düsseldorf könne man beweisen,
dass "einige der in dem
Verfahren angesprochenen Filtermethoden nicht zumutbar sind",
sagte
Rapidshare-Anwalt Daniel Raimer.
Die Gesellschaft
zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU),
die Unternehmen der
Film- und
Computerspielebranche vertritt, begrüßte die "angedeutete
Richtung" des Urteils:
"Der BGH ist offenbar der Ansicht,
dass ein
reines Reagieren nicht ausreicht,
sondern dass der Filehoster aktiv eine
Verantwortung dafür übernehmen muss,
dass die Urheberrechtsverletzungen
über
seinen Dienst unterbunden werden."
Es handle sich aber um einen
"langwierigen Rechtsfindungsprozess",
in dem die Verantwortlichkeiten
von Filehostern näher bestimmt würden.
(dpa, N24) 13.07.2012
N24
Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064465.html
Die Bundesregierung will rasch dafür sorgen,
dass religiöse
Beschneidungen nicht mehr
unter Strafe gestellt werden können.
unter Strafe gestellt werden können.
Die
uralten religiösen Bräuche dürften
nicht eingeschränkt werden, erklärte
nicht eingeschränkt werden, erklärte
Regierungssprecher Steffen Seibert.
"Wir wissen, da ist eine zügige
Lösung
notwendig, da kann nichts auf die
lange Bank geschoben werden."
notwendig, da kann nichts auf die
lange Bank geschoben werden."
Die Bundesregierung wolle jüdisches und
muslimisches Leben in
Deutschland.
Beschneidungen müssten straffrei möglich sein.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(FDP) vollzog eine Kehrtwende und zieht jetzt auch gesetzliche Maßnahmen
in Betracht, um die rituellen Beschneidungen straffrei zu stellen.
Entsprechende Gesetzesinitiativen würden geprüft, sagte eine
Ministeriumssprecherin.
Zu Wochenbeginn hatte die Ministerin noch dafür
plädiert, die Frage nach Strafen für
Beschneidungen vom
Bundesgerichtshof oder
dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich
klären
zu lassen.
Das würde mindestens einige Monate dauern.
Auslöser
der Debatte war ein Urteil des Kölner Landgerichts, das Beschneidung
als
Körperverletzung bewertete.
Es wurde gefällt, nachdem es bei einem
muslimischen Jungen nach dem Eingriff zu Komplikationen gekommen war.
Orthodoxe Rabbiner waren gegen das Urteil
Sturm gelaufen.
Damit würden
die jüdischen Gemeinden in
Deutschland in ihrer Existenz bedroht, hatte
die europäische Rabbinerkonferenz erklärt.
Auch muslimische Verbände
haben das Urteil
scharf kritisiert.
(RTR, N24) 13.07.2012
N24
Link: http://www.n24.de/news/newsitem_8064415.html
Die Bundes-CDU ist offenbar über Monate hinweg Tausenden gefälschten
Twitter-Zugängen auf den
Leim gegangen.
Es seien "eindeutig" eine Reihe
von sogenannten Fake-Accounts identifiziert worden, hieß es aus
der
CDU-Zentrale in Berlin.
Diese hatten Ende April zu einem rasanten
Follower-Anstieg in nur vier Tagen um rund
5.000 auf gut 25.000 geführt.
Sie wurden inzwischen vom Onlinedienst auf
Bitten der CDU aber wieder gelöscht.
Zuvor war über einen bewussten Zukäufe
von solchen
gefälschten Accounts durch die Christdemokraten spekuliert worden, die
bei
ihrem Onlineauftritt hinter der SPD lagen.
Der ZDF-Blog "Hyperland"
sprach von fast 5000 auffälligen Followern "aus Venezuela, Milwaukee
und Indien", von denen fast alle jeweils mehr als
1000 anderen
Twitter-Nutzer folgten, selbst aber
kaum Follower hatten und auch kaum
eigene
Tweets veröffentlichten.
Die CDU hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
Die
Vorwürfe, die die CDU stets zurückgewiesen
hat, regten die
Piratenpartei zu Scherzen an.
"Liebe CDU, wollt ihr euch noch 80.000
Follower
dazu kaufen?
Dann hättet ihr fast so viele wie wir", höhnte die
Internetpartei via Twitter.
(N24, dapd) 13.07.2012
N24
Bei einer Auseinandersetzung unter Jugendlichen
aus Schleswig-Holstein
ist in einem Feriencamp
an der Mecklenburgischen Seenplatte eine
15-Jährige verletzt worden.
Wie eine Polizeisprecherin in Neubrandenburg
am Freitag sagte, wurden als Tatverdächtige
zwei 14-jährige Mädchen und
ein 13-jähriger
Junge aus der gleichen Gruppe ermittelt,
die in Cammin bei Burg Stargard Ferien macht.
Das Trio soll in der Nacht zu Freitag im Camp
mit der
15-Jährigen gestritten haben.
Als die Ältere gehen wollte,
sei sie mit
Fäusten ins Gesicht
geschlagen worden.
Danach seien ihre Haare versengt
worden.
Das 15-jährige Mädchen musste mit einem Rettungswagen in eine
Klinik gebracht werden.
Polizei ermittelt
Alle Beteiligten gehören zu
einer größeren Gruppe
von 13 bis 15 Jahre alten Jugendlichen, die aus
dem Kreis Nordfriesland kommen und dort wegen Erziehungsproblemen
ebenfalls von
Sozialpädagogen betreut würden.
Die Gruppe war mit zwei
Betreuern angereist
und soll noch im Feriencamp sein.
Das Motiv für den Streit wird laut Polizei
noch
ermittelt.
Es bestehe der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.
Das direkt am Camminer See gelegene
Feriencamp besteht aus sechs
Ferienhäusern
und Gemeinschaftsräumen für mehr als 20 Gäste.
(dpa, N24) 13.07.2012
tagesschau
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen