Duda News Montag, 16.07.2012
Marcel Duda
Dieser
Text verfolgt zum großen Teil falsche Argumentationsstränge.
Zum Einen
wurde durch das Urteil nicht,
wie behauptet, die positive
Religionsfreiheit eingeschränkt, da jede_r Erwachsene immer
noch das
Recht darauf hat, sich beschneiden
zu lassen.
Stattdessen stärkt das
Urteil das Recht auf
negative Religionsfreiheit für das Kind, dass nun
auch die Möglichkeit bekommt, sich gegen das permanente Tragen eines religiösen Symbols an
seinem Körper zu entscheiden.
Es stimmt, dass Eltern das Recht haben,
die Einwilligung zu Operationen
für ihr Kind
zu geben.
Dieses muss jedoch nach § 1627 BGB zum
"Wohl des
Kindes" passieren, was bei einer Beschneidung, die Millionen von
sexuell
stimulierbaren Nervenzellen irreversibel
entfernt, durchaus
bezweifelt werden kann
und sollte.
Auch das Argument
des Minderheitenschutzes
ist mehr als zweifelhaft.
Wer schützt hier die
gesellschaftliche Minderheit
der Kinder, die in unserer Gesellschaft
leider
oftmals immer noch als Menschen zweiter Klasse,
über die Eltern
nach freiem Gusto bestimmen
können, angesehen werden.
Wenn man bedenkt,
dass das Recht auf
gewaltfreie Erziehung erst 2000 in unsere
Gesetze
aufgenommen wurde, sieht man,
warum die Rechte von Kindern
auch in der
jetzigen Debatte nur allzu
schnell relativiert werden.
Ich sehe das Urteil als einen wichtigen Schritt
für die Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention
an, die in Artikel 24 (3) fordert:
"Die
Vertragsstaaten treffen alle wirksamen
und geeigneten Maßnahmen, um
überlieferte
Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder
schädlich sind,
abzuschaffen."
Die Behauptung des Autors
,"Konsequenterweise müsste künftig das Jugendamt nach jeder Geburt
in
einschlägigen Kreisen auf dem Sprung sein,
um das verdächtige Tun zu
verhindern.",
ist vollkommen unbegründet, da das Urteil den Tatbestand
von §224 StGB eindeutig verneint
hat und Beschneidungen somit nur auf
Antrag
des Geschädigten verfolgt werden.
Diese Unterscheidung ist sehr
wichtig, da es
keinen Generalverdacht gegen jüdische und muslimische
Menschen in unserer Gesellschaft
geben soll.
Streit um Beschneidung –
Vom richtigen Umgang mit Recht
Es stimmt, dass Eltern das Recht haben,
Auch das Argument des Minderheitenschutzes
Ich sehe das Urteil als einen wichtigen Schritt
Die Behauptung des Autors ,"Konsequenterweise müsste künftig das Jugendamt nach jeder Geburt
Beschneidung als Rechtsmissbrauch -
mit dieser Entscheidung hat sich das Kölner Landgericht einer
Marcel Duda hat
Süddeutsche Zeitung Magazins Foto geteilt.
Es gibt sie noch, die kinderfreundlichen
Restaurants...(gesehen bei Annika Ising)
Marcel Duda hat
Foto geteilt.
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