Dienstag, 17. Juli 2012


Duda News Montag, 16.07.2012

    Marcel Duda
Dieser Text verfolgt zum großen Teil falsche Argumentationsstränge. 
Zum Einen wurde durch das Urteil nicht, 
wie behauptet, die positive Religionsfreiheit eingeschränkt, da jede_r Erwachsene immer 
noch das Recht darauf hat, sich beschneiden 
zu lassen. 
Stattdessen stärkt das Urteil das Recht auf 
negative Religionsfreiheit für das Kind, dass nun 
auch die Möglichkeit bekommt, sich gegen das permanente Tragen eines religiösen Symbols an 
seinem Körper zu entscheiden.



Es stimmt, dass Eltern das Recht haben, 
die Einwilligung zu Operationen für ihr Kind 
zu geben. 
Dieses muss jedoch nach § 1627 BGB zum 
"Wohl des Kindes" passieren, was bei einer Beschneidung, die Millionen von sexuell 
stimulierbaren Nervenzellen irreversibel 
entfernt, durchaus bezweifelt werden kann 
und sollte.



Auch das Argument des Minderheitenschutzes 
ist mehr als zweifelhaft. 
Wer schützt hier die gesellschaftliche Minderheit 
der Kinder, die in unserer Gesellschaft leider 
oftmals immer noch als Menschen zweiter Klasse, 
über die Eltern nach freiem Gusto bestimmen 
können, angesehen werden. 
Wenn man bedenkt, dass das Recht auf 
gewaltfreie Erziehung erst 2000 in unsere 
Gesetze aufgenommen wurde, sieht man, 
warum die Rechte von Kindern 
auch in der jetzigen Debatte nur allzu 
schnell relativiert werden.



Ich sehe das Urteil als einen wichtigen Schritt 
für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention 
an, die in Artikel 24 (3) fordert: 
"Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen 
und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte 
Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder 
schädlich sind, abzuschaffen."



Die Behauptung des Autors ,"Konsequenterweise müsste künftig das Jugendamt nach jeder Geburt 
in einschlägigen Kreisen auf dem Sprung sein,
um das verdächtige Tun zu verhindern.", 
ist vollkommen unbegründet, da das Urteil den Tatbestand von §224 StGB eindeutig verneint 
hat und Beschneidungen somit nur auf Antrag 
des Geschädigten verfolgt werden. 
Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, da es 
keinen Generalverdacht gegen jüdische und muslimische Menschen in unserer Gesellschaft 
geben soll. 
Streit um Beschneidung – 
Vom richtigen Umgang mit Recht

Beschneidung als Rechtsmissbrauch - 
mit dieser Entscheidung hat sich das Kölner Landgericht einer


Link:





    Marcel Duda hat  
 Süddeutsche Zeitung Magazins Foto geteilt.
 
Es gibt sie noch, die kinderfreundlichen 
Restaurants...(gesehen bei Annika Ising)







    Marcel Duda  hat  

Foto geteilt.

Meereskunde!

Dieses Muscheln dürfen gerne gesammelt 
und nachher weggeworfen werden.

Danke sueddeutsche.de für die Grafik
 

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