Piraten NewsDienstag, 03.07.2012
Piratenpartei
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Piratenpartei
Künftig können Daten von Einwohnermeldeämtern
auch für Werbung und
Adresshandel genutzt werden, selbst wenn man dieser Herausgabe
widersprochen
hat.
Das hat der Bundestag letzte Woche mit der
schwarz-gelben Mehrheit beschlossen.
Außerdem ist die vorgeschlagene
Opt-In Lösung in
das schwächere Opt-Out abgeändert worden.
Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und
dritter Beratung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
abgestimmt und mit der Regierungsmehrheit angenommen.
Die
Oppositionsparteien sprechen von einem Rückschritt für den Datenschutz.
Im Entwurf aus dem September 2011
sollte die
einfache Melderegisterauskunft für Werbung und Adresshandel
noch verboten sein, “es sei denn,
die betroffene Person hat in die
Übermittlung für
jeweils diesen Zweck eingewilligt”.
Nach mächtigem
Lobby-Druck ist im nun verabschiedeten Gesetz nur noch “das Recht,
der Übermittlung ihrer Daten […] zu widersprechen”
übrig geblieben.
Doch auch beim Widerspruch gibt es noch eine Ausnahme:
Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich
zur Bestätigung oder Berichtigung bereits
vorhandener Daten verwendet werden.
Die SPD-Abgeordneten Gabriele Fograscher und
Gerold Reichenbach krisitieren:
Das macht sogar die Widerspruchsregelung
weitgehend wirkungslos.
Da man
für die Melderegisterauskunft immer
bereits vorhandene Daten benötigt,
wird es sich
stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener
Daten handeln.
Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter
die
Regelungen der bisherigen Gesetzeslage.
Die Datenschutzpolitik von
Schwarz-Gelb führt
erneut zu einer Verschlechterung des
Bürgerdatenschutzes.
Der Linke Jan Korte
Angesichts der Bedeutung der Meldedaten und
der rasanten technischen
Entwicklungen sind die Schutzinstrumente in diesem Gesetz, sowohl was
ihren kommerziellen Nutzen betrifft, als auch den
Zugriff staatlicher
Behörden, ungenügend
ausgestaltet.
Die absehbaren Versuche von
Unternehmen,
aber auch von Bundeswehr und Religionsgemeinschaften eine
noch einfachere Meldedatennutzung zu erreichen bzw.
Privilegierungen für
die eigene Klientel
durchzusetzen, werden zunehmen.
Manuel Höferlin, Vorsitzender der AG “IT und Netzpolitik” der FDP-Bundestagsfraktion,
Wir haben das Recht der betroffenen Person,
einer automatisierten
Melderegisterauskunft zu widersprechen, gestrichen.
Bevor hier wieder
das Geschrei aus der Opposition kommt:
Die Entscheidung war richtig.
Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Hoffentlich sehen die
Sozialdemokraten dort das
genau so.
In denen von ihnen regierten
Bundesländern haben
die nämlich auch kein Opt-Out eingeführt.
Auch die beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern fordert,
Datenschutz-Standards umzukehren.
Der Datenschützer Werner Hülsmann berichtet
von der Berliner Datenschutzrunde:
Derzeit gilt, wenn es nicht eine Erlaubnis in einer rechtlichen Regelung
(Gesetz oder Verordnung)
gibt oder durch die wirksame Einwilligung des
Betroffen erlaubt ist, dass die personenbezogene Datenverarbeitung
verboten ist.
Dieses Prinzip sei zwar für staatliche Stellen nach
wie
vor richtig, so Frau Rogall-Grothe, nicht aber
für die Wirtschaft.
In
Verhältnis von Bürger_innen zu Unternehmen,
solle, wie sonst im
Zivilrecht auch, gelten, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten
grundsätzlich erlaubt sein soll, außer wenn diese Verarbeitung konkret
durch eine gesetzliche
Regelung verboten ist.
Sie begründetet dies
damit, dass Einzelunternehmen und Firmen mit der Verarbeitung
personenbezogener Daten ein Grundrecht wahrnehmen würden
(nämlich das
Grundrecht auf Berufsfreiheit,
Anmerkung von mir).
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