Bachmann News Montag, 23.07.2012
Johanna Bachmann
offenstehende Beträge für
Hartz IV Bezieher
19.07.2012
In Leipzig war das Jobcenter gerichtlich verurteilt worden, einem Hartz IV-Bezieher eine einbehaltene Sanktion auszuzahlen.
Die Behörde ignorierte das Urteil und verweigerte
dem ALG II-Empfänger die Auszahlung des
zustehenden Geldes.
Dieser beauftragte daraufhin einen
Gerichtsvollzieher.
Als auf die telefonische Mahnung des Gerichtsvollziehers das Jobcenter eigenmächtig
nur eine Teilzahlung leistete, zog der
Gerichtsvollzieher andere Seiten auf:
er marschierte in einem unangemeldeten Besuch
in die städtische Behörde und pfändete vor Ort
aus der Barkasse wie bei einem Privatschuldner
(Brief zur Zwangsvollstreckung).
Die Vorgeschichte des dramatischen Vorfalls
ist alltäglich und gewöhnlich im Regime des Sozialgesetzbuches Zwei:
das Leipziger Jobcenter hatte dem 44-jährigen Familienvater einer Arbeitsgelegenheit bei den Kommunalen Eigenbetrieben Engelsdorf
zugewiesen, die für die Stadt Leipzig
Arbeitskräfte (Ein-Euro-Jobs) zur
Verfügung stellt.
Trotz Zweifel an der Rechtmäßigkeit des
Ein-Euro-Jobs war er dort erschienen, hatte aber
keinen Lebenslauf vorgelegt.
Der Leiter der Einrichtung schickte den ALG II-Empfänger wieder nach Hause.
Das Jobcenter unterstellte ihm, dass er die
Maßnahme nicht antreten wolle und verhängte
eine Sanktion i.H. von 30 Prozent des ALG-II-Regelbedarfs, der damit für drei Monate auf
235,90 Euro reduziert war.
Der Betroffene legte sofort Widerspruch
ein und ersuchte vor dem Sozialgericht
Leipzig um Rechtsschutz.
Das Gericht gab dem Antrag vollumfänglich
statt, widersprach auch der Rechtsauffassung
des Jobcenters, nach der ein Anbieter von Ein-Euro-Jobs Anspruch auf die Lebensläufe
von Ein-Euro-Jobbern hätte und verpflichtete
die Behörde, die bereits einbehaltenen zwei
Monatsraten der Sanktion in Höhe von jeweils
101,10 Euro unverzüglich an den Kläger
auszuzahlen.
Da ein solches Urteil unmittelbar vollstreckbar ist,
ging der Kläger mit dem Beschluss unverzüglich
in das Jobcenter und verlangte die Auszahlung
des Geldes, was die Behörde ihm allerdings
verweigerte.
Der Hartz IV Betroffene suchte daraufhin Rat bei
einem Rechtsanwalt, der kurz entschlossen den Gerichtsvollzieher beauftragte.
Denn: nach einmonatiger Frist wäre der Gerichtsbeschluss nicht mehr vollstreckbar
gewesen und dann hätte das Jobcenter gar
nicht mehr bezahlen müssen.
Der Leipziger Gerichtsvollzieher hatte die Behörde
noch schonen wollen, indem er ihr das peinliche Auftreten vor Ort ersparen wollte und sie daher telefonisch angemahnt.
Erst als die sture Behörde auch dies ignorierte,
indem sie einfach nur einen Teil der Forderung
überwies, griff er zu dem rabiaten Mittel der Zwangspfändung in den Räumen der Behörde.
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Johanna Bachmann
wurde auf Icernis Cerns Foto markiert.
— mit Libby Darby und 25 weitere Personen.
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