Bachmann News Donnerstag, 26.07.2012
Johanna Bachmann via Nachrichten
Link:
Sie ahnten es schon vorher:
Demonstranten der „Control Arms Coalition“
bei der Eröffnung der Konferenz Anfang Juli.
GENF taz
|
Die New Yorker UN-Verhandlungen
über ein globales Abkommen zur
Regulierung
und Begrenzung des Waffenhandels stehen
vor dem Scheitern.
Entweder gibt es bei der für Freitag vorgesehenen Schlussabstimmung
nicht den für die
Verabschiedung erforderlichen Konsens aller
193
Teilnehmerstaaten, oder es wird ein
zahnloses Abkommen voller
Schlupflöcher
beschlossen.
Ein Abkommen, das der bestehenden Praxis
des Waffenhandels mit all ihren negativen Auswirkungen
auf
Menschenrechte, das humanitäre Völkerrecht
sowie die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung
in den Empfängerländern „sogar noch ein
legitimatorisches Mäntelchen verpassen würde“,
wie in New York
vertretene Nichtregierungsorganisationen befürchten.
Der Entwurf für ein
Abkommen wurde nach dreiwöchigen Verhandlungen am Dienstagabend
veröffentlicht.
Auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
(IKRK) äußerte ungewöhnlich deutliche Kritik:
„Die wichtigsten
Paragrafen des Vertragsentwurfs
haben immer noch große Schlupflöcher;
sie würden
nur den Status quo bestätigen, anstatt einen hohen
internationalen Standard zu setzen, der die Praxis
der Staaten
tatsächlich verändert und Leben rettet“, erklärte IKRK-Rüstungsexperte
Peter Herby.
Laut dem Entwurf sollen nicht einmal alle
konventionellen Großwaffensysteme
unter das Abkommen fallen.
Das hatten
zu Beginn der Verhandlungen
Anfang Juli noch über 80 Prozent aller
Teilnehmerstaaten verlangt.
Doch die USA setzten eine Ausnahme
für
unbemannte Drohnen durch.
Die USA an der Seite von
Syrien, Iran und Kuba
Auf Verlangen der USA und einer Handvoll
weiterer Staaten soll auch
der Handel mit Munition
für konventionelle Waffen nicht durch das
Abkommen reguliert werden.
Die USA, Russland und China verhinderten
im
Verein mit Ländern wie Syrien, Kuba und
Iran zudem die Aufnahme
verbindlicher
menschen- und völkerrechtlicher sowie
entwicklungspolitischer Kriterien, nach
denen Waffenlieferungen künftig
unterbleiben sollen.
Nicht einmal die völkerrechtlich
verbindlichen Bestimmungen der Genfer Konventionen –
zum Beispiel zum
Verbot des Beschusses
ziviler Ziele – wurden als Kriterien in den
Entwurf aufgenommen.
Zudem sollen zwischenstaatliche Verträge
über
Waffenlieferungen, die noch vor
Verabschiedung des UNO-Abkommens
abgeschlossen wurden, erfüllt werden dürfen, unabhängig davon, wie sich
die Lage in dem Empfängerland inzwischen entwickelt hat.
„Laut dieser Bestimmung könnte Russland
weiterhin Waffen und Munition an Syrien liefern,
auch wenn die syrischen
Regierungsstreitkräfte
damit Massaker an der Bevölkerung begehen“,
kritisierte Control Arms, das internationale „NGO-Netzwerk für einen
wirkungsvollen Waffenhandelsvertrag“.
Control Arms kritisiert auch die
„völlig unzureichenden Vorschriften“
des Entwurfs für die Umsetzung und
Überwachung eines Abkommens.
Die Regierungen der Vertragsstaaten
müssten
sich zumindest dazu verpflichten,
über ihre Genehmigungs- und
Lieferpraxis
regelmäßig öffentlich zu berichten.
Johanna Bachmannvia Nachrichten
Link:
Sauerstoffmangel im Cockpit
USA drosseln ihren Superkampfjet
Elitepiloten verweigern den Einsatzin Amerikas F-22-Kampfjet.
Ihre Angst:
Sie könnten im Cockpit ohnmächtig werden.
Seit Jahren gibt es Probleme mit der
Sauerstoffzufuhr - das Pentagon zieht
Konsequenzen und begrenzt den Einsatzradius.
Das Modell F-22 Raptor ist das technologische Aushängeschild von Lockheed Martin
und Amerikas leistungsstärkster,
aber auch teuerster Kampfjet.
Anfang
Mai erhielt die Luftwaffe ihren 195.
und vorerst letzten Flieger.
Mit
inzwischen 77 Mrd. Dollar-Programmkosten
ist dem Pentagon der Jet zu
teuer geworden.
Das Modell hat neben dem Stückpreis von
rechnerisch rund
400 Mio.
Dollar einen weiteren Schönheitsfehler:
Piloten wird im Flug
schwindelig, sie bekommen Bewusstseinsstörungen und verlieren die
Orientierung - Symptome wie bei Sauerstoffmangel.
Am
Dienstag verkündete ein Pentagon-Sprecher einschneidende Konsequenzen.
So wird künftig die F-22-Einsatzzeit pro Flug
begrenzt, zusätzliche
Sauerstoffsysteme
installiert und der Flugradius so eingeschränkt,
dass
jederzeit eine leichte Rückkehr zu einem
Flughafen möglich ist.
Angeblich hat es seit 2008 über zwei
Dutzend Zwischenfälle im Cockpit des
Super-Kampfjets gegeben.
Nach wie
vor lassen sie sich nicht vermeiden,
weil die Ursache unbekannt ist.
Im
November 2010 kam sogar ein F-22-Pilot
bei einem Absturz ums Leben,
vermutlich,
weil sein Sauerstoffsystem versagte.
Obwohl
Techniker die Systeme bereits
monatelang haarklein untersuchten und
Wissenschaftler regelmäßig Blutproben
von den Piloten nahmen, kann
bisher keine
eindeutige Ursache gefunden werden.
Unter Experten ist eine
Debatte über
die Ursachen entbrannt.
Wilde Spekulationen
Die
Vermutungen reichen von Hydrauliköl-Dämpfen
bis hin zur
Spezialbeschichtung der Oberfläche
des F-22-Modells.
Sie sorgt dafür,
dass der Flieger für Radarstrahlen weitgehend unsichtbar bleibt.
Diese
Beschichtungen müssten immer wieder aufgefrischt werden.
Die
Besonderheit an den Vorfällen ist, dass
sie nur im F-22-Modell
auftreten.
2011 bekam die gesamte F-22-Flotte
sogar
zwei Mal über Monate Startverbot, um die
Systeme zu testen.
Als
das Modell wieder fliegen sollte, weigerten
sich einige der insgesamt
200 F-22-Elitepiloten
aus Angst, wieder ins Cockpit zu steigen.
Zwei
Piloten verkündeten jüngst ihre Sorgen
sogar im US-Fernsehen.
Ein Novum
in der US-Militärgeschichte.
Ein Pilot berichtete, dass er nach einem
Flug
von Ärzten in eine Überdruckkammer gesteckt
wurde, wie sie nach
Tauchunfällen zur
Anwendung kommt.
Die
US-Luftwaffe spricht aktuell von einem
"Problem für die Ingenieure, das
es zu lösen gilt".
US-Verteidigungsminister Leon Panetta sei
zutiefst über die Sicherheit der Piloten besorgt.
Wie der Pentagon-Sprecher
verkündete, soll bis Dezember ein erstes Nachrüstsystem für die
Sauerstoffversorgung der Piloten in dem Super-Kampfjets entwickelt sein.
Unsichtbare Spione und tödliche Waffen
Das Milliardengeschäft mit den Drohnen
Zehn Flieger pro Monat würden dann mit
dem neuen
System nachgerüstet.
Schon jetzt werden zusätzliche Spezialfilter
in
das Sauerstoffsystem eingebaut, die nach
jedem Flug ausgetauscht werden.
Die F-22-Piloten bekamen zudem ein Spezialtraining.
Sie lernten, wie
sie schnell auf erste Symptome
von Sauerstoffmangel im Flug zu reagieren
haben.
- f -
Johanna Bachmann
Dokumente zum Ackermann-Abendessen:
Veröffentlichen verboten, anfragen erlaubt
http://blog.fragdenstaat.de/post/27919702939/dokumente-zum-ackermann-abendessen-veroeffentlichen
Johanna Bachmann
Schlappe für Schwarz-Gelb:
Karlsruhe erklärt Wahlrecht
für verfassungswidrig - SPIEGEL ONLINE
Link:
Das Bundesverfassungsgericht fordert
deutliche Korrekturen am
deutschen Wahlrecht.
Die bisherige Fassung ist laut
Karlsruher Urteil
verfassungswidrig,
sie erlaubt etwa zu viele Überhangmandate.
Nun muss
das Parlament noch vor der
Bundestagswahl im Herbst 2013 eine
Neuregelung finden.
Karlsruhe -
Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig.
Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
verwarf am Mittwoch die von der
schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform
als Verstoß
gegen den Gleichheitsgrundsatz und
die vom Grundgesetz garantierte
Chancengleichheit der Parteien (Az.: 2 BvE 9/11).
Die bisherige Regelung
lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen,
"der den
Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt", befanden
die Richter.
Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr
ein neues Wahlrecht
beschlossen werden.
Union und FDP hatten das neue Wahlrecht
gegen den Willen der Opposition
beschlossen.
SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger
klagten daraufhin in
Karlsruhe.
Zentraler Streitpunkt waren die
Überhangmandate, von denen in
der Regel
die großen Parteien profitieren.
Dazu urteilten die Karlsruher Richter
nun deutlich:
- Die Richter beanstandeten vor allem
- den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts.
- Dieses kann dazu führen, dass die Abgabe
- einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im
- Ergebnis schadet.
- Grund hierfür ist die Bildung von
- Sitzkontingenten in den einzelnen
- Bundesländern.
- Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen,
- "der den Grundcharakter der Bundestagswahl
- als Verhältniswahl aufhebt", befanden die
- Karlsruher Richter.
- Überhangmandate entstehen, wenn
- eine Partei in einem Bundesland mehr
- Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.
- Bei der Bundestagswahl 2009 gab es
- 24 Überhangmandate, die alle
- an die Union fielen.
- Das Verfassungsgericht setzte nun selbst
- eine "zulässige Höchstgrenze von etwa
- 15 Überhangmandaten".
In der mündlichen Verhandlung Anfang Juni
hatten die Richter bereits
deutliche Zweifel
gezeigt, ob eine große Zahl von
Überhangmandaten bei
Bundestagswahlen
zulässig sei.
Ein verfassungsgemäßes Wahlrecht
sei das
unverzichtbare Fundament
einer funktionierenden Demokratie, sagte
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle
damals schon.
Bereits im Juli 2008 hatten die
Karlsruher Richter das Wahlrecht
für
teilweise verfassungswidrig erklärt.
Sie gaben dem Bundestag eine Frist
von drei Jahren, um eine Neuregelung
auf den Weg zu bringen.
Die
Parteien schafften es jedoch erst
mit Verspätung, sich auf eine
Neuregelung
zu einigen.
"Trotz einer großzügig bemessenen,
dreijährigen Frist für den
Wahlgesetzgeber,
eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen,
ist das
Ergebnis - das ist übereinstimmende
Auffassung im Senat - ernüchternd",
sagte Verfassungsgerichts-Präsident
Andreas Voßkuhle nun.
"Angesichts
der Vorgeschichte des neuen
Wahlrechts sieht der Senat keine
Möglichkeit,
den verfassungswidrigen Zustand erneut für
eine
Übergangszeit zu akzeptieren."
Die Zeit für ein neues Wahlrecht drängt
Viel Zeit bleibt für eine erneute Reform nicht.
Der letztmögliche
Termin für die kommende Bundestagswahl ist der 27. Oktober 2013.
Sollte
sich die Politik nicht einigen können,
könnte das Gericht zur Not selbst
ein Übergangswahlrecht formulieren.
Die SPD reagierte erfreut auf das Urteil.
"Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie
und für die Bürgerinnen und Bürger", sagte der parlamentarische Geschäftsführer
Thomas Oppermann.
"Die Koalition muss jetzt reden.
Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich.
Wir stehen für schnelle Gespräche bereit."
Die FDP will darauf rasch eingehen.
"Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen
steht weit offen", sagte der FDP-
Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert.
"Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt
in seinen Grundzügen erhalten", erklärte
der FDP-Politiker.
Die Änderungswünsche des Gerichts seien
"technischer Natur und gut umsetzbar".
Die SPD reagierte erfreut auf das Urteil.
"Das ist ein guter Tag für unsere Demokratie
und für die Bürgerinnen und Bürger", sagte der parlamentarische Geschäftsführer
Thomas Oppermann.
"Die Koalition muss jetzt reden.
Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich.
Wir stehen für schnelle Gespräche bereit."
Die FDP will darauf rasch eingehen.
"Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen
steht weit offen", sagte der FDP-
Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert.
"Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt
in seinen Grundzügen erhalten", erklärte
der FDP-Politiker.
Die Änderungswünsche des Gerichts seien
"technischer Natur und gut umsetzbar".
ffr/dpa/Reuters/AFP/dapd
Johanna Bachmann
Johanna Bachmann via Nachrichten
Wohnungsmarkt -
Raus aus der Mietspirale
Link:
Magdalena Bienert erklärt,
wie das Mietshäuser Syndikat funktioniert.
- an eine eigene Wohnung zu kommen -
- auch als Mieter.
- (flickr.com | digitald23783 CC BY-NC-SA 2.0)
Das Mietshäuser Syndikat verhilft
Mietern zur eigenen Wohnung.
Nach
Einschätzung des Deutschen Mieterbundes
(DMB) könnten bis zum Jahr 2017
insgesamt
825.000 Mietwohnungen fehlen.
Aber schon jetzt steigen die
Mieten vor allem
in Großstädten dramatisch an.
Wer der stetig
ansteigenden Mietspirale
entkommen will, findet Hilfe beim
Gemeinsam sind wir stark
Dabei
kaufen Mieter gemeinsam ihr Haus
oder ein Grundstück, um es so
Immobilien-Spekulation zu entziehen und
keinen Mietpreisschwankungen
unterworfen
zu sein.
Bezahlbares Wohnen
Wenn sich Nachbarn
zu einer GmbH zusammenschließen, können Sie im
zweiten Schritt mit der
Unterstützung
des Syndikats dazu übergehen, die
Finanzierung eines
Hauskaufes auf
solide Beine zu stellen.
Das Syndikat vermittelt Kontakte
zu Kreditgebern und steht darüber
hinaus bei rechtlichen
Fragestellungen
zur Verfügung.
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Johanna Bachmann
Pflicht zum Religionsunterricht
Zum Beten verdonnert
Link: https://www.taz.de/!97875/
Ein Gericht
in der Eifel verurteilt
zwei Kinder zum Religionsunterricht
und
Gottesdienst.
Es schränkt dafür das
Sorgerecht der Mutter ein.
Bild:
madochab/photocase.com
Hände raus zum Gebet, denn alles andere
schadet dem Kindeswohl, meint zumindest
ein Richter in Monschau.
KÖLN taz
|
Kesternich ist eine kleine
Ortschaft in der Nordeifel.
Es gibt eine
Grundschule, eine Kirche,
einen Friedhof und viel katholischen Glauben.
Zu den 1.500 Einwohnern zählt auch
die 47-jährige Susanne W. mit ihren
Zwillingen.
Wenn in knapp einem Monat die
Sommerferien
enden, werden die beiden Sechsjährigen,
obwohl
konfessionslos, in der Schule am Religionsunterricht und am Gottesdienst
teilnehmen müssen.
So zumindest will es das Amtsgericht Monschau.
Angerufen hatte es der Kindsvater.
Seit ihrer
Trennung vor fünf Jahren
teilen sich Susanne W. und ihr Exehemann
Thorsten E. das Sorgerecht.
Doch einig darüber, was dem Wohl der
Kinder am besten entspricht, sind sie
sich selten.
Aktuell zoffen sie sich darüber, ob Sohn
und Tochter nach ihrer Einschulung am
katholischen Religionsunterricht
und am Schulgottesdienst teilnehmen sollen.
Zwar sind die Eltern
konfessionslos und
haben auch die Zwillinge nicht taufen lassen.
Doch
jetzt ist Thorsten E. dafür, dass
seine Kinder etwas vom katholischen
Glauben mitbekommen, Susanne W.
weiterhin dagegen.
Der Vater glaubt, seine Kinder würden
sonst
„aus Gründen der Befreiung vom Religionsunterricht aus dem
Klassen- und Schulverband ausgegrenzt“.
Außerdem könnten sie sonst „an
wesentlichen Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule nicht teilnehmen“,
beispielsweise den Gottesdiensten
zur Einschulung oder an Feiertagen.
Susanne W. will ihre Kindern hingegen
„weiterhin
offen für sämtliche Religionsanschauungen halten,
bis diese
in einem Alter sind, selbstständig eine Entscheidung zu treffen, ob und
welcher
Konfession sie sich zugehörig fühlen“.
Deswegen wehrt sie sich
gegen eine einseitige „Aufoktroyierung einer Glaubensrichtung“.
Immerhin
handele es sich nicht um einen
Unterricht über Religionen, sondern
einen,
der „in Übereinstimmung mit den Lehren
und Grundsätzen der
betreffenden Kirche
oder Religionsgemeinschaft erteilt“ wird,
wie es die
nordrhein-westfälische
Landesverfassung festlegt.
Die Kinder wollen nicht
Ende Mai verhandelte das Amtsgericht Monschau
den skurrilen Fall.
In
nichtöffentlicher Sitzung hörte sich Richter
Robert Plastrotmann die
Argumente beider Seiten
an und befragte auch die Kinder, die sich gegen
ihre Teilnahme am Religionsunterricht
aussprachen.
Dann traf Plastrotmann eine Entscheidung:
Er schränkte das Sorgerecht der Mutter
ein und übertrug dem Vater
„während
der Grundschulzeit die Entscheidung
über den Besuch des
Religionsunterrichts
und die Entscheidung über den Besuch
der
Schulgottesdienste für die Kinder“.
Unter Abwägung aller Umstände
„erscheint
es für das Kindeswohl
förderlich und auch notwendig,
den Besuch des Unterrichts und
der Schulgottesdienste
zu ermöglichen“, heißt es in dem
abenteuerlichen Beschluss.
Die Nichtteilnahme stelle aufgrund
von „Ausgrenzung“ „eine Gefährdung des
Kindeswohls dar“.
Nach Ansicht des Gerichts sei zu
„berücksichtigen, dass die Kinder außerhalb
der mütterlichen Wohnung
sich in einem ländlich-katholisch geprägten Umfeld bewegen und
christliche Symbole und Rituale für die Kinder
nichts Fremdes
darstellen, diese vielmehr als Teil
des Alltags anzusehen sind“.
So sei
die Teilnahme am Religionsunterricht
und an Gottesdiensten „lediglich
eine Fortsetzung
des Kontaktes mit Religion, den die Kinder bislang
außerhalb der Haushalte der Eltern erlebt haben“.
Noch ist die Gerichtsentscheidung
nicht
rechtskräftig.
Die Anwältin von Susanne W.
hat Berufung eingelegt.
Unklar bleibt auch, inwiefern sich die
Rechtsauffassung des Gerichts mit
der grundgesetzlich verbrieften
Religionsfreiheit verträgt, die zum
einen
auch das Recht auf die Freiheit von Religion
umfasst und zum
anderen nicht nur in
säkular geprägten Großstädten gilt.
Mit dieser
Frage wird sich wohl
demnächst das Oberlandesgericht
Köln auseinandersetzen müssen.
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