Marcel Duda hat Emma Weeds Foto geteilt.
gesehen um 15:20 Uhr
Marcel Duda gesehen um 15:10 Uhr
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A brief history of violence
http://www.ted.com/
Steven Pinker charts the decline of violence from Biblical times to the
present, and argues that,
though it may seem illogical and even ob...
Marcel Duda
hat The Silver Tour
(Teaching Seniors the Benefits of Medical Marijuana)s Foto geteilt.
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Marcel Duda via Die Freiheitsliebe - Freiheit und
Frieden
gelesen um 13:52 Uhr
Die Eigenbedarfsgrenze für Cannabis senken?
Dafür sieht der Jurist und
Bundestagsabgeordnete
Wolfgang Neskovic (Linke) keine Notwendigkeit
- im
Gegenteil.
Bild:
dapd
Ein warmes Glühen im dichten Rauch:
Kiffen in der Nahaufnahme.
taz:
Herr Neskovic, in Berlin wird diskutiert, die Eigenbedarfsgrenze von
Cannabis herunterzusetzen.
Am Dienstag veranstalten CDU-Senatoren
dazu
eine Anhörung.
Ein gutes oder ein schlechtes Zeichen?
Wolfgang Neskovic:
63, seit 2005 für die Linke im Bundestag.
Vorher war er Richter am Landgericht Lübeck,
von 2002 bis 2005 am Bundesgerichtshof.
Bisher war
bei der CDU leider immer
kriminalpolitische Uneinsichtigkeit an der
Tagesordnung.
Ich kann nur hoffen, dass man unter Beteiligung
von
kompetentem Sachverstand eine rationale
Entscheidung trifft.
Polizei
und Staatsanwälte sollen signalisiert
haben, dass man mit der
derzeitigen Grenze
von 15 Gramm, bis zu der Straffreiheit gilt,
gut
beraten sei.
Wir hatten
in Schleswig-Holstein früher
30 Gramm.
Und die Evaluierung hat ergeben,
dass der
Konsum in über 20 Jahren zurückgegangen ist.
Es gibt deswegen
überhaupt keinen Grund
abzusenken.
Das würde nur dazu führen, dass
Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte übermäßig beansprucht werden,
ohne jeglichen
kriminalpolitischen Sinn.
Sie sind ja jetzt schon
überlastet.
Die Ressourcen sollten in wichtigere
Dinge fließen.
Warum existiert die 30-Gramm-Grenze in
Schleswig-Holstein nicht mehr?
Die hat Schwarz-Rot gekippt.
Die
Berliner CDU Senatoren begründen
ihre Initiative damit, Bundesjustizministerin
LeutheusserSchnarrenberger (FDP) mache Druck.
Sie habe im April noch einmal auf die
Entscheidung desBundesverfassungsgerichts
von 1994 hingewiesen.
Das Gericht habe damals
eine einheitliche
Praxis der Länder beim Eigenbedarf gefordert.
Es gibt
keine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.
Es handelt sich um einen
Appell.
Ich wundere mich, dass die sonst
liberale Bundesjustizministerin
hier eine
solche Fehlinterpretation des Bundesverfassungsgerichts
formuliert.
Sie
waren derjenige, der 1994 vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten
hatte,
dass Haschisch-Konsumenten von
Strafverfolgung freigestellt
werden.
Was genau hat das Bundesverfassungsgericht
damals zum Thema
Richtlinien gesagt?
Das
Bundesverfassungsgericht hat nicht
angeordnet, dass die Länder
einheitliche
Richtlinien erlassen müssen.
Es hat nur darauf hingewiesen,
dass der Gerechtigkeitsgedanke eine einheitliche
Praxis nahelegt.
Und wie interpretieren Sie das?
Die
einheitliche Praxis sollte nicht auf
dem möglichst geringsten Niveau erfolgen,
sondern auf dem möglichst höchsten Niveau
Was heißt das konkret?
Dass die
Vereinheitlichung bei 30 und nicht
bei 6 Gramm liegen sollte.
Die
Erfahrungen in Schleswig-Holstein zeigen,
dass 30 Gramm vertretbar sind.
Generell bin ich aber dafür, eine völlig legale Abgabeform einzuführen.
Jede Form der Absenkung hätte zur Folge,
die Konsumenten in die Hände
von Dealern
zu treiben, die auch mit harten Drogen handeln.
Das kann
keiner wollen.
Wie erklären Sie sich den Vorstoß der Bundesjustizministerin?
Ich
vermute, dass die Bundesdrogenbeauftragte
Dyckmans sie dazu drängt.
Was
Cannabis angeht, ist Frau Dyckmans
uneinsichtig.
Sie ist von einer
tiefen emotionalen Abneigung
geleitet und hat keinen rationalen,
rechtspolitischen Zugang zu dem Problem.
Die
Befürworter einer Herabsenkung der
15-Gramm-Grenze führen gern das
Argument
ins Feld, Cannabis sei heute stärker als früher.
Das kann
man so nicht sagen.
Es gibt Ausreißer.
Einige Sorten, die gezüchtet
worden sind,
haben zwar einen höheren THC-Gehalt,
aber die tauchen nur
vereinzelt auf dem
Markt auf.
Wenn man eine staatliche Abgabe von
Cannabis einführte, könnte man genau
dieses Problem in den Griff
bekommen.
Nochmal:
Die Länder müssen sich gar nicht einigen?
Das ist das
Wesen des Föderalismus.
Auch das Betäubungsmittelgesetz lässt
eine
unterschiedliche Praxis in den
Ländern zu.
Ich erwarte, dass Berlin die
Eigenbedarfsgrenze
auf 30 Gramm erhöht und sich nicht dem
ideologiebehafteten Law-and-Order-Kurs der
CDU unterwirft.
Die CDU regiert nun mal mit.
Die CDU könnte die Anhörung zum Anlass
nehmen, in ihrem drogenpolitischen
Kurs umzukehren.
Noch
eine private Frage zum Schluss:
Als Richter haben Sie das Recht auf
Rausch proklamiert.
Wieviele Joints haben Sie schon in Ihrem
Leben
geraucht?
Gar keinen.
Was das angeht, kann ich keinen Erfolg vermelden.
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