Piraten News Mittwoch,13.06.2012
Piratenpartei
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Ein Modell der Sozialpiraten
Michael Ebner und Johannes Ponader
Foto CC-BY Tobias M. Eckrich
Wofür dieser Vorschlag
Die Piratenpartei hat sich für das Recht aus sichere Existenz und
gesellschaftliche Teilhabe ausgesprochen.
Dieses Recht soll mit einem
sogenannten Bedingungslosen Grundeinkommen realisiert werden.
Eine Realisierung dieser Beschlüsse werden das deutsche Steuer- und
Sozialsystem grundlegend umgestalten.
Da diese Veränderungen erhebliche
Auswirkungen auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und damit auf
die Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens, soll die Umstellung
auf mehrere Schritte aufgeteilt werden, die einzeln überschaubar
bleiben.
So können nach jedem Schritt die sich dadurch ergebenden Folgen
beobachtet werden und in die Planung der folgenden Schritte einfließen.
Der hier vorgelegte Vorschlag ist als “Schritt 1″ zu verstehen.
Mit
ihm wollen wir ein Grundeinkommen (GE) einführen, auch wenn es sich noch
nicht in einer Höhe bewegt, die wir für existenzsichernd halten.
Es
muss darum für Personen mit geringem Einkommen mit weiteren
Sozialtransfers kombiniert werden.
Der hier vorgelegte Vorschlag beschränkt sich jedoch nicht darauf,
ein GE einzuführen.
Wir wollen zudem das Steuer- und Sozialsystem
umfassend konsolidieren, damit wir eine solide Basis haben für die
Veränderungen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen.
Der hier vorgelegte Vorschlag ist kein Konzept der Piratenpartei,
sondern ein Vorschlag zur Diskusson innerhalb der Piratenpartei.
Wir
wollen damit nachweisen, dass dieser erste Schritt hin zu einem
bedingungslosen Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist.
Noch nicht
alle Details in diesem Vorschlag sind zu unserer eigenen Zufriedenheit
gelöst, gegenüber dem status quo werden jedoch erhebliche Fortschritte
erreicht.
In diesem Sinn betrachten wir unser Konzept als “besser, aber
noch nicht gut”.
Prämissen
Das hier vorliegende Modell geht von
den folgenden Prämissen aus:
Das Grundeinkommen muss insgesamt eine ausreichende Höhe aufweisen
und frei von Arbeitszwang, Sanktionen oder anderen Gegenleistungen sein,
ansonsten aber nicht
allevier Kriterien für ein echtes bedingungsloses
Grundeinkommen voll erfüllen
(Individuelle Berechnung,
Bedürftigkeitsprüfung).
Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2009
und auf Basis des
damals vorliegenden
Preisniveaus entwickelt.
Die Zahlen sind natürlich
der Geldwertentwicklung anzupassen.
Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem
für nicht mehr
reformierbar
(da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen
(also beispielsweise sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum
nächsten Jahreswechsel).
Daraus folgt:
Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein.
Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze
auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden.
Die
Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der
Steuersätze und der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden.
Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur
dann halbwegs
verlässlich abgeschätzt werden,
wenn das Modell nahe am status quo
bleibt.
Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell
dann
schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen
weiterentwickelt werden.
Kurzfassung
Die wesentlichen Parameter sind hier zusammengefasst und in den folgenden Abschnitten dann erläutert.
Ein Grundeinkommen, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden
Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird.
Dieses
Grundeinkommen soll für Erwachsene 75% der steuerlichen Existenzminimums
betragen, für Kinder und Jugendliche 150% des steuerlichen
Existenzminimums.
(Auf Zahlen 2009 und 12 Auszahlungsmonaten wären das
489,63 Euro pro Monat und Person für Erwachsene und 483,00 Euro für
Kinder und Jugendliche.)
Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen.
Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden
ersetzt durch eine Flat Tax von 45%.
Nicht
sozialversicherungspflichtiges Einkommen
wird darüber hinaus mit einem
Solidarzuschlag von
5% des Einkommens besteuert.
Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem
(ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).
Fortführung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung.
Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf 20%
Wegfall von Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, Erziehungs- und
Elterngeld (diese Leistungen werden durch das Grundeinkommen abgelöst).
Grundeinkommen und Wohngeld
Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen vor, das
an alle in
Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer
Bedürftigkeit ausgezahlt wird.
Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn
dieses Grundeinkommen in tatsächlich existenzsichernder Höhe ausgezahlt
werden könnte.
Dies ist derzeit jedoch noch nicht ganz realisierbar.
Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir bei den Kindern und
Jugendlichen das Grundeinkommen vollständig existenzsichernd gestalten.
Kinder sind nicht in der Lage für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen
und durch das Verbot von Kinderarbeit davor gesetzlich geschützt.
Wir haben jedoch bei Kindern und Jugendlichen die Situation, dass
durch die Systematik der Berechnung der steuerlichen Existenzminimums
(die jahrzehntelange Benachteiligung der Familien
führt dazu, dass im
Bereich der Geringverdiener zu wenig Geld für Kinder und Jugendliche zur
Verfügung steht) diese Zahl als Berechnungsgrundlage deutlich
zu
niedrig ist.
Wir wollen daher 150% des derzeitigen steuerlichen
Existenzminimums auszahlen und liegen damit bei
etwa einem Wert, den die
Sozialverbände als tatsächliches Existenzminimum für Kinder und
Jugendliche ansehen.
Für unser Berechnugnsjahr 2009 wären das
483,- Euro
im Monat, diese Zahl ist selbstverständlich der Inflation anzupassen.
Im Bereich der Erwachsenen wollen wir so viel auszahlen, wie wir
seriös finanzieren können,
das sind derzeit 75% des steuerlichen
Existenzminimums, bezogen auf das
Berechnungsjahr 2009 wären das 489,63
Euro
im Monat, auch diese Zahl ist laufend
der Inflation anzupassen.
Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft
gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass
kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem
Umfang entsteht.
Die
genaue Ausgestaltung der Regelungen ist
nicht Bestandteil dieses
Finanzierungskonzeptes.
Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann
ersatzlos wegfallen:
- Kindergeld
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- (ALG2 und Sozialgeld)
- Ausbildungsförderung
- Erziehungs- und Elterngeld
Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest
Einsparungen möglich.
Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und
Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden,
da solche
Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich
werden.
Da das Grundeinkommen für Erwachsene in dieser
Höhe nicht unserem
Verständnis von
existenzsichernd entspricht, soll es für Personen
ohne
oder mit nur geringem Einkommen durch
einen weiteren Sozialtransfer
ergänzt werden.
Diesen Sozialtransfer nennen wir Wohngeld, da wir
die
Höhe an das örtliche Mietniveau binden wollen.
Dieses Wohngeld soll
jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt
werden.
Wir wollen es der Freiheit des Einzelnen überlassen, diese
Mittel zum Wohnen oder für andere Zwecke zu verwenden.
Bei einem durchschnittlichem Mietniveau gehen
wir von folgenden Wohngeldzahlungen für Einkommenslose aus:
- 1-Personen-Haushalt 320,- Euro
- 2-Personen-Haushalt 480,- Euro
(Für jede weitere erwachsene Person würden
zusätzlich 160,- Euro
gezahlt.
Kinder und Jugendliche sind hier nicht berücksichtigt, da deren
Wohnkosten bereits über das Grundeinkommen gedeckt sind.)
In Städten mit einem überdurchschnittlichem
Mietniveau wird höheres
Wohngeld gezahlt, in
Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau
ein
geringeres.
Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam
erfolgen. Eigenes Einkommen wird zu einem Drittel (33,3%) des
Nettoeinkommens (Einkommen nach Steuern und ggf.
Sozialversicherungsbeiträge) auf den Wohngeldanspruch angerechnet, so
dass beim Leistungsempfänger ein Arbeitsanreiz verbleibt.
Eigenes
Vermögen bleibt unberücksichtigt.
Sanktionen sind nicht vorgesehen,
jedoch ist zu
unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen.
Unter der Adresse
http://computerdemokratie.de/michael/calc/Project12.html
ist ein
Kalkulator zu finden, mit dem
in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und
Bruttoeinkommen das Haushaltseinkommen
berechnet werden kann.
Einsparungen im Sozialetat
Das Grundeinkommen soll verschiedene bisherige Sozialleistungen
ablösen und damit überflüssig
machen, namentlich Arbeitslosengeld 2 und
Sozialgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld nach
dem bisherigen Gesetz sowie
Erziehungs- und Elterngeld.
Zudem ist bei Personen, die bislang
Sozialhilfe bekommen, das Grundeinkommen gegenzurechnen.
Im Bereich der Beamtenbesoldung gibt es bislang Familien- und
Kinderzuschläge.
Vor dem Hintergrund, dass durch unser Modell
insbesondere die Familien und Kinder finanziell besergestellt werden und
ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem eingeführt wird, werden diese
Zuschläge entbehrlich.
Insgesamt können Einsparungen in Höhe von
109,31 Mrd Euro realisiert werden.
Die Zukunft der Sozialversicherungen
Wir wollen die Renten- und
Arbeitslosenversicherung als paritätisch
finanzierte Sozialversicherung weiterführen und
die Kranken- und
Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem
umstellen.
Die Beiträge zur Renten- und
Arbeitslosenversicherung sollen
20% betragen,
wobei zunächst 17% in die Renten- und 3% in die
Arbeitslosenversicherung fließen.
In dem Maße, in dem durch das
Grundeinkommen
sich die Arbeitslosenversicherung als
überdimensioniert
herausstellt, soll von der Arbeitslosen- in die Rentenversicherung
umgeschichtet werden.
Die paritätisch finanzierte Rentenversicherung hat
sich seit über 100
Jahren als verlässliche Altersversorgung etabliert und zwei Weltkriege
überstanden.
Wir wollen diese sozialpolitische Errungenschaft
nicht ohne
Not aufgeben, sondern durch das Grundeinkommen ergänzen.
Die
Arbeitslosenversicherung federt die Erstfolgen
einer Arbeitslosigkeit ab
und stellt bewährte
Instrumente zur Arbeitsmarktpolitik bereit
(Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld).
Wir wollen
die Leistungen der Bundesagentur für
Arbeit im Lichte eines
Grundeinkommens auf den Prüfstand stellen und den geänderten
Gegebenheiten anpassen.
Dabei rechnen wir damit, dass sich ein Teil der
Leistungen als entbehrlich erweist, so dass Beitragsanteile von den
Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden können,
wo
sie vor dem Hintergrund der demographsichen Entwicklung auch sinnvoll
verwendet werden können.
Die Sozialversicherungen stehen derzeit nicht nur wegen der
demographischen Entwicklung unter
Druck:
Mit dem Schwund
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird
zusätzlich die
Basis der Beitragszahler geschmälert.
Deshalb sieht unser
Modell vor, Einkommensanteile,
die nicht der Sozialversicherungspflicht
unterliegen (Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Arbeitnehmerentgelte
oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), mit einem sogenannten
Solidarzuschlag zur Einkommenssteuer zu besteuern.
Dadurch werden
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu
nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wieder
attraktiver
und damit die Sozialversicherungen stabilisiert.
Durch die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf ein
steuerfinanziertes
System sinken massiv die Arbeitgeberbeiträge zur
Sozialversicherung und damit die Lohnnnebenkosten, was insbesondere bei
lohnintensiven Betrieben zunächst eine deutliche Entlastung bringt.
Dies
ist letztlich aber kein “Geschenk an die Arbeitgeber”:
Durch die
Besserstellung von Geringverdienern
und insbesondere Familien sind
Arbeitnehmer
weniger erpressbar, zudem haben wir durch den
Wegfall der
Sanktionen bei ALG 2 keinen äußeren
Druck mehr, schlecht bezahlte
Beschäftigungsverhältnisse einzugehen.
Dies wird durch die geringere
Anrechnung von Hinzuverdienst zwar zu einem erheblichen Teil
kompensiert, vielleicht aber nicht vollständig, so
dass zumindest in
einigen Branchen etwas höhere Löhne gezahlt werden müssten.
Um hier
keine Lohn-Preis-Spirale in Gang zu setzen, wollen wir hier im Gegenzug
eine gezielte Entlastung schaffen.
Sollte diese Entlastung in einigen
Branchen nicht
zu höheren Löhnen, sondern zu weniger
Rationalisierungdruck und somit zu insgesamt
mehr Beschäftigung führen,
würden wir das
auch begrüßen.
Mängel
In diesem Konzept sind einige Sachverhalte noch nicht zu unserer
eigenen Zufriedenheit gelöst.
Es entspricht unserem Verständnis vom
Transparenz, dass wir dieses offen ansprechen.
Das Grundeinkommen ist noch nicht in einer Höhe finanzierbar, die
wir für vollständig
existenzsichernd halten.
Denkbar wäre, dass z.B.
durch
Vermögensbesteuerung, Ökosteuern,
Bodenwertsteuer oder
Finanztransaktionssteuern zusätzliche Spielräume entstehen.
Auch hoffen
wir darauf, dass eine prosperierende Wirtschaft oder in diesem Konzept
zu vorsichtig angenommene Werte eine weitere Erhöhung des
Grundeinkommens möglich machen.
In dem Maße, in dem das Grundeinkommen
höher ausfällt, kann dann auch das Wohngeld geringer ausfallen.
Beim Wohngeld kommen wir am Konzept der Bedarfsgemeinschaft noch
nicht vorbei.
Ein Konzept ohne Bedarfsgemeinschaften würde – sofern wir
Geringverdiener nicht schlechter stellen wollen als unter Hartz IV –
eine Deckungslücke in erheblicher Größe aufreißen.
Wir konnten jedoch
bereits die Kinder und
Jugendlichen aus diesen Bedarfsgemeinschaften
herausnehmen, da wir diesen ein Grundeinkommen
in existenzsichernder
Höhe zahlen können.
Links:
- Der Kalkulator zur Berechnung des Haushaltseinkommens:
http://computerdemokratie.de/michael/calc3/Project12.html
- Das Calc-Sheet mit unserer Finanzierungsrechnung:
http://computerdemokratie.de/michael/BGE-Modell_1_6.ods
- Der Blog-Beitrag zur Version 1.0 mit der dazugehörenden Diskussion
- (Version 1.1 wurde nicht veröffentlicht):
http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/
Piratenpartei
Piratenpartei
http://www.youtube.com/watch?v=QqaybcFswMg&feature=colike
Ob E-Mail, Webseite oder Dateidownload -
im Netz
reist jedes Datenpäckchen gleich schnell.
Egal, was der Inhalt
ist -- Knotenpunkte und Provider leiten alles unbesehen weiter.
Diese
Gleichbehandlung gehört zu den Grundprinzipien des Netzes.
Befürworter
der so genannten Netzneutralität möchten diese deshalb am liebsten
gesetzlich festschreiben.
Einige Telekommunikationsunternehmen pflegen
dagegen eine gänzlich andere Weltanschauung:
Sie würden am liebsten
Expresschneisen durch das
Netz schlagen, auf denen bestimmte Daten für
ihre Kunden Vorfahrt hätten.
„Daten-Diskriminierung" ist das in den
Augen der Neutralitätsverfechter.
Sie befürchten, dass plötzlich die
Provider massiv mitbestimmten könnten, wie die Verbraucher das Internet
benutzen.
Der Zugriff auf Websites der Konkurrenz
könnte künstlich
verlangsamt werden,
unliebsame Anwendungen wie
Internet-Telefonie oder Filesharing gleich ganz
gesperrt werden.
Ein weiteres Argument:
Solche
Hürden wären nicht nur lästig für die
normalen Nutzer, sondern würden
auch die Weiterentwicklung des Internets insgesamt
hemmen.
Der
Elektrische Reporter über das Gezerre um
die Neutralität des Netzes.
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