Mittwoch, 13. Juni 2012


Piraten News Mittwoch,13.06.2012


Piratenpartei [Ben] gesehen um 18:50 Uhr

Ein Vorschlag der Sozialpiraten zur 
Zukunft unseres Sozialstaats
Link: 


Ein Modell der Sozialpiraten 
Michael Ebner und Johannes Ponader


Foto CC-BY Tobias M. Eckrich

Wofür dieser Vorschlag

Die Piratenpartei hat sich für das Recht aus sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ausgesprochen. 

Dieses Recht soll mit einem sogenannten Bedingungslosen Grundeinkommen realisiert werden.

Eine Realisierung dieser Beschlüsse werden das deutsche Steuer- und Sozialsystem grundlegend umgestalten. 

Da diese Veränderungen erhebliche Auswirkungen auf die volkswirtschaftlichen Ergebnisdaten und damit auf die Finanzierbarkeit eines solchen Grundeinkommens, soll die Umstellung auf mehrere Schritte aufgeteilt werden, die einzeln überschaubar bleiben. 

So können nach jedem Schritt die sich dadurch ergebenden Folgen beobachtet werden und in die Planung der folgenden Schritte einfließen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist als “Schritt 1″ zu verstehen. 

Mit ihm wollen wir ein Grundeinkommen (GE) einführen, auch wenn es sich noch nicht in einer Höhe bewegt, die wir für existenzsichernd halten. 

Es muss darum für Personen mit geringem Einkommen mit weiteren Sozialtransfers kombiniert werden.

Der hier vorgelegte Vorschlag beschränkt sich jedoch nicht darauf, ein GE einzuführen. 

Wir wollen zudem das Steuer- und Sozialsystem umfassend konsolidieren, damit wir eine solide Basis haben für die Veränderungen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen.

Der hier vorgelegte Vorschlag ist kein Konzept der Piratenpartei, sondern ein Vorschlag zur Diskusson innerhalb der Piratenpartei. 

Wir wollen damit nachweisen, dass dieser erste Schritt hin zu einem bedingungslosen Grundeinkommen seriös zu finanzieren ist. 

Noch nicht alle Details in diesem Vorschlag sind zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst, gegenüber dem status quo werden jedoch erhebliche Fortschritte erreicht. 

In diesem Sinn betrachten wir unser Konzept als “besser, aber noch nicht gut”.

Prämissen

Das hier vorliegende Modell geht von 
den folgenden Prämissen aus: 

Das Grundeinkommen muss insgesamt eine ausreichende Höhe aufweisen und frei von Arbeitszwang, Sanktionen oder anderen Gegenleistungen sein, ansonsten aber nicht 
allevier Kriterien für ein echtes bedingungsloses Grundeinkommen voll erfüllen 
(Individuelle Berechnung, Bedürftigkeitsprüfung). 

Das Modell ist auf Grundlage der Daten von 2009 
und auf Basis des damals vorliegenden 
Preisniveaus entwickelt. 

Die Zahlen sind natürlich der Geldwertentwicklung anzupassen.

Wir halten das derzeitige Steuer- und Sozialsystem 
für nicht mehr reformierbar 
(da zu kompliziert) und wollen baldmöglichst umstellen (also beispielsweise sobald der politische Wille dazu vorhanden ist zum nächsten Jahreswechsel). 

Daraus folgt: 

Das Modell muss ohne Übergangszeiträume auskommen und somit vollständig gegenfinanziert sein. 

Es kann nicht darauf gewartet werden, bis europaweit die Steuersätze auf die gewünschten Werte hin harmonisiert werden. 

Die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland muss bei der Wahl der Steuersätze und der Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden. 

Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft kann nur 
dann halbwegs verlässlich abgeschätzt werden, 
wenn das Modell nahe am status quo bleibt. 

Nach einer schnellen Umstellung kann das Modell 
dann schrittweise und behutsam in die jeweils gewünschten Richtungen weiterentwickelt werden.

Kurzfassung

Die wesentlichen Parameter sind hier zusammengefasst und in den folgenden Abschnitten dann erläutert.

Ein Grundeinkommen, das an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. 

Dieses Grundeinkommen soll für Erwachsene 75% der steuerlichen Existenzminimums betragen, für Kinder und Jugendliche 150% des steuerlichen Existenzminimums. 

(Auf Zahlen 2009 und 12 Auszahlungsmonaten wären das 489,63 Euro pro Monat und Person für Erwachsene und 483,00 Euro für Kinder und Jugendliche.)

Ergänzendes Wohngeld für geringe Einkommen.

Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer werden ersetzt durch eine Flat Tax von 45%. 

Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen 
wird darüber hinaus mit einem Solidarzuschlag von 
5% des Einkommens besteuert.

Umstellung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem 
(ersetzt Kranken- und Pflegeversicherung).

Fortführung von Arbeitslosen- und Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung.

Erhöhung des normalen MWSt-Satzes auf 20%

Wegfall von Arbeitslosengeld 2, Kindergeld, Erziehungs- und Elterngeld (diese Leistungen werden durch das Grundeinkommen abgelöst).

Grundeinkommen und Wohngeld

Unser Konzept sieht ein Grundeinkommen vor, das 
an alle in Deutschland dauerhaft lebenden Menschen unabhängig von einer Bedürftigkeit ausgezahlt wird. 

Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn dieses Grundeinkommen in tatsächlich existenzsichernder Höhe ausgezahlt werden könnte. 

Dies ist derzeit jedoch noch nicht ganz realisierbar.

Wir haben uns dazu entschlossen, dass wir bei den Kindern und Jugendlichen das Grundeinkommen vollständig existenzsichernd gestalten. 

Kinder sind nicht in der Lage für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen und durch das Verbot von Kinderarbeit davor gesetzlich geschützt.

Wir haben jedoch bei Kindern und Jugendlichen die Situation, dass durch die Systematik der Berechnung der steuerlichen Existenzminimums 
(die jahrzehntelange Benachteiligung der Familien 
führt dazu, dass im Bereich der Geringverdiener zu wenig Geld für Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht) diese Zahl als Berechnungsgrundlage deutlich 
zu niedrig ist. 

Wir wollen daher 150% des derzeitigen steuerlichen Existenzminimums auszahlen und liegen damit bei 
etwa einem Wert, den die Sozialverbände als tatsächliches Existenzminimum für Kinder und Jugendliche ansehen. 

Für unser Berechnugnsjahr 2009 wären das 
483,- Euro im Monat, diese Zahl ist selbstverständlich der Inflation anzupassen.

Im Bereich der Erwachsenen wollen wir so viel auszahlen, wie wir seriös finanzieren können, 
das sind derzeit 75% des steuerlichen Existenzminimums, bezogen auf das 
Berechnungsjahr 2009 wären das 489,63 Euro 
im Monat, auch diese Zahl ist laufend 
der Inflation anzupassen.

Das Grundeinkommen soll nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt sein, der Kreis der Berechtigten ist aber so abzugrenzen, dass kein „Grundeinkommenstourismus“ in signifikantem 
Umfang entsteht. 

Die genaue Ausgestaltung der Regelungen ist 
nicht Bestandteil dieses Finanzierungskonzeptes.

Dieses Grundeinkommen soll die folgenden Sozialleistungen ersetzen, die dann 
ersatzlos wegfallen:
  • Kindergeld
  •  
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende 
  • (ALG2 und Sozialgeld)
  •  
  • Ausbildungsförderung
  • Erziehungs- und Elterngeld

Bei anderen Sozialleistungen wie z.B. Sozialhilfe sind zumindest Einsparungen möglich. 

Zudem soll im Bereich der Familienzuschläge und Beihilfen für Beamte um 14 Mrd Euro gekürzt werden, 
da solche Sozialleistungen nach Einführung eines Grundeinkommens entbehrlich werden.

Da das Grundeinkommen für Erwachsene in dieser 
Höhe nicht unserem Verständnis von 
existenzsichernd entspricht, soll es für Personen 
ohne oder mit nur geringem Einkommen durch 
einen weiteren Sozialtransfer ergänzt werden. 

Diesen Sozialtransfer nennen wir Wohngeld, da wir 
die Höhe an das örtliche Mietniveau binden wollen. 

Dieses Wohngeld soll jedoch unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Unterkunft bezahlt werden. 

Wir wollen es der Freiheit des Einzelnen überlassen, diese Mittel zum Wohnen oder für andere Zwecke zu verwenden.

Bei einem durchschnittlichem Mietniveau gehen 
wir von folgenden Wohngeldzahlungen für Einkommenslose aus:
  • 1-Personen-Haushalt 320,- Euro
  • 2-Personen-Haushalt 480,- Euro
(Für jede weitere erwachsene Person würden 
zusätzlich 160,- Euro gezahlt. 

Kinder und Jugendliche sind hier nicht berücksichtigt, da deren Wohnkosten bereits über das Grundeinkommen gedeckt sind.)

In Städten mit einem überdurchschnittlichem 
Mietniveau wird höheres Wohngeld gezahlt, in 
Städten mit unterdurchschnittlichem Mietniveau 
ein geringeres.

Der Nachweis der Bedürftigkeit soll einfach und datensparsam erfolgen. Eigenes Einkommen wird zu einem Drittel (33,3%) des
Nettoeinkommens (Einkommen nach Steuern und ggf. Sozialversicherungsbeiträge) auf den Wohngeldanspruch angerechnet, so dass beim Leistungsempfänger ein Arbeitsanreiz verbleibt. 

Eigenes Vermögen bleibt unberücksichtigt. 

Sanktionen sind nicht vorgesehen, jedoch ist zu 
unrecht erhaltenes Wohngeld zurückzuzahlen.

Unter der Adresse 

http://computerdemokratie.de/michael/calc/Project12.html 

ist ein Kalkulator zu finden, mit dem 
in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Bruttoeinkommen das Haushaltseinkommen 
berechnet werden kann.

Einsparungen im Sozialetat


Das Grundeinkommen soll verschiedene bisherige Sozialleistungen ablösen und damit überflüssig 
machen, namentlich Arbeitslosengeld 2 und 
Sozialgeld, Kindergeld, Bafög, Wohngeld nach 
dem bisherigen Gesetz sowie Erziehungs- und Elterngeld. 

Zudem ist bei Personen, die bislang Sozialhilfe bekommen, das Grundeinkommen gegenzurechnen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung gibt es bislang Familien- und Kinderzuschläge. 

Vor dem Hintergrund, dass durch unser Modell insbesondere die Familien und Kinder finanziell besergestellt werden und ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem eingeführt wird, werden diese Zuschläge entbehrlich.

Insgesamt können Einsparungen in Höhe von 
109,31 Mrd Euro realisiert werden.

Die Zukunft der Sozialversicherungen

Wir wollen die Renten- und 
Arbeitslosenversicherung als paritätisch 
finanzierte Sozialversicherung weiterführen und 
die Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes Gesundheitssystem umstellen. 

Die Beiträge zur Renten- und 
Arbeitslosenversicherung sollen 20% betragen, 
wobei zunächst 17% in die Renten- und 3% in die Arbeitslosenversicherung fließen. 

In dem Maße, in dem durch das Grundeinkommen 
sich die Arbeitslosenversicherung als 
überdimensioniert herausstellt, soll von der Arbeitslosen- in die Rentenversicherung 
umgeschichtet werden.

Die paritätisch finanzierte Rentenversicherung hat 
sich seit über 100 Jahren als verlässliche Altersversorgung etabliert und zwei Weltkriege überstanden. 

Wir wollen diese sozialpolitische Errungenschaft 
nicht ohne Not aufgeben, sondern durch das Grundeinkommen ergänzen. 

Die Arbeitslosenversicherung federt die Erstfolgen 
einer Arbeitslosigkeit ab und stellt bewährte 
Instrumente zur Arbeitsmarktpolitik bereit (Schlechtwettergeld, Kurzarbeitergeld, Konkursausfallgeld). 

Wir wollen die Leistungen der Bundesagentur für 
Arbeit im Lichte eines Grundeinkommens auf den Prüfstand stellen und den geänderten Gegebenheiten anpassen. 

Dabei rechnen wir damit, dass sich ein Teil der Leistungen als entbehrlich erweist, so dass Beitragsanteile von den Arbeitslosen- in die Rentenversicherung umgeschichtet werden können, 
wo sie vor dem Hintergrund der demographsichen Entwicklung auch sinnvoll verwendet werden können.

Die Sozialversicherungen stehen derzeit nicht nur wegen der demographischen Entwicklung unter 
Druck: 

Mit dem Schwund sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse wird zusätzlich die 
Basis der Beitragszahler geschmälert. 

Deshalb sieht unser Modell vor, Einkommensanteile, 
die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen (Unternehmensgewinne, Kapitalerträge, Arbeitnehmerentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze), mit einem sogenannten Solidarzuschlag zur Einkommenssteuer zu besteuern. 

Dadurch werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im Vergleich zu 
nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen wieder attraktiver 
und damit die Sozialversicherungen stabilisiert.

Durch die Umstellung der Kranken- und Pflegeversicherung auf ein steuerfinanziertes 
System sinken massiv die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und damit die Lohnnnebenkosten, was insbesondere bei lohnintensiven Betrieben zunächst eine deutliche Entlastung bringt. 

Dies ist letztlich aber kein “Geschenk an die Arbeitgeber”: 

Durch die Besserstellung von Geringverdienern 
und insbesondere Familien sind Arbeitnehmer 
weniger erpressbar, zudem haben wir durch den 
Wegfall der Sanktionen bei ALG 2 keinen äußeren 
Druck mehr, schlecht bezahlte Beschäftigungsverhältnisse einzugehen. 

Dies wird durch die geringere Anrechnung von Hinzuverdienst zwar zu einem erheblichen Teil kompensiert, vielleicht aber nicht vollständig, so 
dass zumindest in einigen Branchen etwas höhere Löhne gezahlt werden müssten. 

Um hier keine Lohn-Preis-Spirale in Gang zu setzen, wollen wir hier im Gegenzug eine gezielte Entlastung schaffen. 

Sollte diese Entlastung in einigen Branchen nicht 
zu höheren Löhnen, sondern zu weniger Rationalisierungdruck und somit zu insgesamt 
mehr Beschäftigung führen, würden wir das 
auch begrüßen.

Mängel

In diesem Konzept sind einige Sachverhalte noch nicht zu unserer eigenen Zufriedenheit gelöst. 

Es entspricht unserem Verständnis vom Transparenz, dass wir dieses offen ansprechen. 

Das Grundeinkommen ist noch nicht in einer Höhe finanzierbar, die wir für vollständig 
existenzsichernd halten. 

Denkbar wäre, dass z.B. durch 
Vermögensbesteuerung, Ökosteuern, 
Bodenwertsteuer oder Finanztransaktionssteuern zusätzliche Spielräume entstehen. 

Auch hoffen wir darauf, dass eine prosperierende Wirtschaft oder in diesem Konzept zu vorsichtig angenommene Werte eine weitere Erhöhung des Grundeinkommens möglich machen. 

In dem Maße, in dem das Grundeinkommen höher ausfällt, kann dann auch das Wohngeld geringer ausfallen. 

Beim Wohngeld kommen wir am Konzept der Bedarfsgemeinschaft noch nicht vorbei. 

Ein Konzept ohne Bedarfsgemeinschaften würde – sofern wir Geringverdiener nicht schlechter stellen wollen als unter Hartz IV – eine Deckungslücke in erheblicher Größe aufreißen. 

Wir konnten jedoch bereits die Kinder und 
Jugendlichen aus diesen Bedarfsgemeinschaften herausnehmen, da wir diesen ein Grundeinkommen 
in existenzsichernder Höhe zahlen können.

Links: 
  • Der Kalkulator zur Berechnung des Haushaltseinkommens:
    http://computerdemokratie.de/michael/calc3/Project12.html
  •  
  • Das Calc-Sheet mit unserer Finanzierungsrechnung:
    http://computerdemokratie.de/michael/BGE-Modell_1_6.ods
  •  
  • Der Blog-Beitrag zur Version 1.0 mit der dazugehörenden Diskussion
  • (Version 1.1 wurde nicht veröffentlicht):
    http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2011/12/08/als-vorschlag-zur-diskussion-das-ebner-ponader-modell/
























Piratenpartei [Ben] gesehen um 16:50 Uhr

Mit den dunklen Piraten-Shirts bleibt 
uns das heute hoffentlich erspart xD

Piratenpartei [Ben] gesehen um 15:40 Uhr

Da etliche Internetanbieter entgegen der sogenannten Netzneutralität ein Zweiklassen-Internet wollen, hier ein Video dazu. 


Link: 
http://www.youtube.com/watch?v=QqaybcFswMg&feature=colike

Ob E-Mail, Webseite oder Dateidownload - im Netz 
reist jedes Datenpäckchen gleich schnell. 

Egal, was der Inhalt ist -- Knotenpunkte und Provider leiten alles unbesehen weiter. 

Diese Gleichbehandlung gehört zu den Grundprinzipien des Netzes. 

Befürworter der so genannten Netzneutralität möchten diese deshalb am liebsten gesetzlich festschreiben. 

Einige Telekommunikationsunternehmen pflegen dagegen eine gänzlich andere Weltanschauung: 

Sie würden am liebsten Expresschneisen durch das 
Netz schlagen, auf denen bestimmte Daten für ihre Kunden Vorfahrt hätten. 

„Daten-Diskriminierung" ist das in den Augen der Neutralitätsverfechter. 

Sie befürchten, dass plötzlich die Provider massiv mitbestimmten könnten, wie die Verbraucher das Internet benutzen. 

Der Zugriff auf Websites der Konkurrenz 
könnte künstlich verlangsamt werden, 
unliebsame Anwendungen wie 
Internet-Telefonie oder Filesharing gleich ganz 
gesperrt werden. 

Ein weiteres Argument: 

Solche Hürden wären nicht nur lästig für die 
normalen Nutzer, sondern würden auch die Weiterentwicklung des Internets insgesamt 
hemmen. 

Der Elektrische Reporter über das Gezerre um 
die Neutralität des Netzes.






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