Piraten News Mittwoch, 06.06.2012
Kyra Anisimov
Pirat über andere Piraten:
„Sammelbecken von Versagern“ :(
Link: http://t.co/Osn30GGL
Piratenpartei gelesen um 16.10 Uhr
Der Staat rüstet auf, und wir schlafen:
Wie Drohnen uns längst überwachen
Florian Rötzer, Steffen Kraft
Die dunkle Bedrohnung
Ein geheimer Bericht der Bundesregierung zeigt:
Unbemannte Flugzeuge nehmen längst auch uns ins Visier.
Die Details werden am Parlament vorbei geregelt.
Letztlich geht es darum, Gefühle zu kaufen.
Ein Gefühl der Sicherheit. Für sich.
Und das Gefühl der Ohnmacht.
Für die anderen.
Wenn deutsche Regierungsvertreter derzeit über
den Einsatz unbemannter Flugzeuge reden, sprechen
sie nicht so gerne über die Kamikaze-Drohne, die
gerade für die Bundeswehr entwickelt wird.
Oder über jene Spähdrohnen, die Polizisten seit
Kurzem nutzen.
Sie sprechen darüber, dass Piloten bald nicht mehr
in den Kampfeinsatz ziehen werden und Beamte sich nicht länger unter demonstrierende Chaoten mischen müssen.
Ein Gefühl der Sicherheit. Für sich.
Und das Gefühl der Ohnmacht.
Für die anderen.
Wenn deutsche Regierungsvertreter derzeit über
den Einsatz unbemannter Flugzeuge reden, sprechen
sie nicht so gerne über die Kamikaze-Drohne, die
gerade für die Bundeswehr entwickelt wird.
Oder über jene Spähdrohnen, die Polizisten seit
Kurzem nutzen.
Sie sprechen darüber, dass Piloten bald nicht mehr
in den Kampfeinsatz ziehen werden und Beamte sich nicht länger unter demonstrierende Chaoten mischen müssen.
Worüber sie nicht sprechen, ist dieses fast
unhörbare Sirren, das unbemannte Flugzeuge erzeugen – und
jene
unkalkulierbare Bedrohung für die eigenen
Bürger, die bald öfter in ihr
Visier geraten werden.
Dabei wäre es falsch zu behaupten, dass Drohnen
das Leben erst in Zukunft so stark verändern werden, wie einst die
Erfindung des Schwarzpulvers.
Sie tun es bereits, wie ein bisher
unveröffentlichter Bericht des Bundesverkehrsministeriums zeigt, der
dem
Freitag vorliegt.
Sirrende Schwärme
Laut
des „Berichts über die Art und den Umfang
des Einsatzes von unbemannten
Luftfahrtsystemen“ gehören Drohnen inzwischen zum Alltag am Himmel über
Deutschland – allerdings ohne das über die
Folgen diskutiert wird.
In
den vergangenen zwei Jahren seien 500 Drohnen-Einsätze beantragt und
meist positiv beschieden worden.
Die Drohnenüberwachung von Personen
durch
Polizei und Militär sei „bereits nach geltendem Recht zulässig“.
Ende Januar hat der Bundestag „unbemannte Luftfahrzeugsysteme“ zu einer
eigenen Kategorie
von Flugzeugen erklärt – und damit den deutschen
Luftraum für sie geöffnet.
Die Bundespolizei nutzt dem Bericht
zufolge derzeit
vier Drohnen der Typen „Aladin“ und „Fancopter“ für
Aufklärung und Überwachung, zum Aufspüren von Hanffeldern und zur
Kontrolle von Gleisanlagen, etwa
bei den Anti-Atom-Protesten in
Gorleben.
Auch die Länder ziehen nach, so setzt Thüringen
Kleinhubschrauber bereits zur „gezielten Personensuche“ ein.
Die
Bundeswehr wiederum will künftig verstärkt in „adaptierbare Plattformen“
investieren – in
unbemannte Flugzeuge also, die sowohl Kameras,
als
auch Waffen tragen können.
Die Marine, so der Bericht, erprobe gerade
Senkrechtstarter, die von Schiffdecks abheben.
Schon im April wollte die
Bundesregierung auf
Anfrage der Grünen-Fraktion die Anschaffung von
Kampfdrohnen nicht ausschließen.
Es gebe „mittelfristige Überlegungen“,
die aber als Verschlusssache eingestuft sind.
Sicher ist, dass der
Düsseldorfer Rüstungskonzern Rheinmetall derzeit an der Kampfdrohne
„Wabep“ arbeitet. Einmal einsatzfähig, soll sich der Flieger
aus größer
Höhe auf sein Ziel stürzen und sich dann beim Einschlag selbst
zerstören.
Unbemannte Flugzeuge seien ein unverzichtbares „Element der
Streitkräfte des 21. Jahrhunderts“,
heißt es in dem Regierungsbericht.
„Es
war ein dünner, singender, einfacher, hoher Laut,
wie wenn der Rand
eines Glases zum Tönen gebracht wird ...
Und dieser Laut war auf mich
gerichtet“, berichtet
der Erzähler in Robert Musils Die Amsel von einem
Luftangriff auf ihn.
Das feindliche Flugzeug schießt einen Stahlpfeil
ab.
Im „nächsten Augenblick hatte ich auch schon das sonderbare, nicht
mit Wahrscheinlichkeit begründete Empfinden:
Er trifft!“
Es ist
eben diese abschreckende Wirkung, die
Drohnen nicht nur für Generäle
attraktiv macht.
Menschen in der Reichweite fliegender Besucher können
derzeit noch kaum etwas gegen sie tun.
In der Begründung des neuen
Luftfahrtgesetzes heißt
es denn auch:
„Neben der militärischen
Verwendung bieten sich mittlerweile auch vermehrt zivile
Einsatzmöglichkeiten an, etwa im Rahmen der Umwelt- und
Verkehrsüberwachung oder dem Schutz von Pipelines.“
Und dann ist da noch
der Einsatz durch die Polizei:
„Dort befindet sich die Entwicklung
teilweise schon in einem erheblich fortgeschrittenen Erprobungsstadium.“
Die
Behörden wünschen sich größere Flieger, die
länger im Einsatz bleiben,
mehr Lasten tragen und
mit mehr Sensoren ausgestattet werden können.
Völlig unklar ist bisher aber, wer mit welchen Kameras und Sensoren
(Infrarot, Wärmebild, Gesichtserkennung, WiFi-Sniffer) über welchen
Gebieten Daten sammeln kann, beziehungsweise wann dafür eine
richterliche Genehmigung erforderlich ist.
Auf Druck der Opposition
fügte die Regierung ins Luftfahrtgesetz immerhin den Zusatz ein, dass
fliegende Kameras den Datenschutz nicht verletzen dürfen.
Über die
heiklen Anwendungsfragen soll das Parlament jedoch offenbar nicht
diskutieren. So erwähnt der Bericht aus dem Verkehrsministerium nur
nebenbei, dass die Verwaltungen von Bund und Ländern in den nächsten
Wochen die Vorschriften für eine Aufstiegserlaubnis von Drohnen
veröffentlichen werden – im Alleingang.
Dagegen laufen nun
Parlamentarier und Datenschützer Sturm: „Dass die Bundesregierung in
einer Nacht-
und Nebelaktion die gesetzliche Grundlage für
Drohneneinsätze gelegt hat, ist schon sehr problematisch.
Die nun
nötigen Detailregelungen aber vollkommen
am Parlament vorbei
einzuführen, geht überhaupt
nicht“, sagt etwa Linken-Innenpolitiker Jan
Korte –
und steht mit dieser Einschätzung nicht allein.
„Die Regierung
informiert alles andere als
ausreichend über Drohneneinsätze.
Wenn
Behörden Drohnen nutzen wollen, brauchen
wir zumindest eine Reform der
Landespolizeigesetze und des Bundesdatenschutzgesetzes“, kritisiert
Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Kiel.
Auch
der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar stellt in seiner – bisher
ebenfalls unveröffentlichten – Stellungnahme zu dem Drohnen-Bericht
klar:
Anders als von der Regierung dargestellt, kommen kamerabestückte
Flieger regelmäßig mit dem Datenschutz ins Gehege. Beim Erlass von neuen
Vorschriften wolle er doch künftig bitte beteiligt werden.
Die
Chancen dafür stehen allerdings schlecht.
„Bei allem, was mit Drohnen
zusammenhängt, hält
sich die Bundesregierung extrem bedeckt.
Bisher
müssen wir Parlamentarier uns jede Information mühsam bei den
zuständigen Ministerien erfragen“, beschreibt Grünen-Abgeordnete
Agnieszka Brugger die parteiübergreifende Erfahrung all jener
Abgeordneten, die sich mit Drohnen beschäftigen.
Selbst FDP-Abgeordnete
Gisela Piltz übt verhaltene Kritik:
„In Fällen, in denen sich im
parlamentarischen Raum Nachfragen ergeben, muss die Bundesregierung
etwaigen Berichtsanforderungen des Parlaments
Folge leisten.“
Deutlicher
formuliert es die Linke Ulla Jelpke:
„Die Bundesregierung
bagatellisiert die bisherigen Drohneneinsätze im Inland.“
Das Wettrüsten beginnt
Unbemannte
Flugzeuge sind gerade für demokratisch gewählte Regierungen attraktiv,
weil sie scheinbar das Risiko für die eigenen Reihen minimieren.
Was
dabei aus dem Blick gerät:
Unter Bedingungen eines legalen und wenig
regulierten Marktes wird die Technik nicht nur immer billiger,
leistungsstärker und leichter steuerbar werden, sie
wird auch für
Kriminelle und Terroristen ganz einfach verfügbar.
Noch ist
Zivilisten der Betrieb von unbemanntem Luftfahrtgeräten verboten, wenn
„er außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt“ oder das Gerät
mehr
als 25 Kilogramm wiegt.
Egal, ob sie nun mit Kameras ausgestattet sind
oder nicht, leichte Drohnen gelten als Flugmodelle,
wenn sie „in
Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der
Freizeitgestaltung betrieben“ werden.
Eine kommerzielle Nutzung macht
den Flieger
dagegen für das Gesetz sofort zu einem
„unbemannten
Luftfahrtgerät“, für das strengere
Regeln gelten.
Den Unterschied zieht
das Luftfahrtgesetz also nur
nach der Nutzung.
Dabei können natürlich
auch Flugmodelle mit
Kameras, Geschossen, Elektroschockern oder
Sprengstoff aufgerüstet werden.
Und Flugmodelle kann man nicht nur
fertig kaufen, sondern man kann sie auch selbst bauen.
Die notwendigen
Teile sind überall frei erhältlich.
Kritiker sehen dies als eine
Freikarte für Experimente
mit unbemannten Flugzeugen, die sich
schließlich
auch als Waffen einsetzen lassen.
Und sie monieren eine kaum
nachvollziehbare Inkonsistenz mit anderen Sicherheitsmaßnahmen:
„Mit
welcher Logik verbieten wir Flugpassagieren, 200-ml-Wasserflaschen durch
Sicherheitskontrollen mitzunehmen, während jedermann, eine 25 Kilo
schwere, videogesteuerte Drohne fliegen kann, ohne dass Fragen gestellt
werden?“, moniert etwa das
Center for Democracy and Technology die gleichlautende Regeln
in den USA.
Drohnen haben im Irak, in
Afghanistan, in Jemen und
in Pakistan die Angriffsschwelle sinken und
eine
Kultur der „gezielten Tötung“ entstehen lassen.
Auch im Inland
werden die Sicherheitskräfte in den asymmetrischen Konflikten mit
Verbrechern, Störern und Aktivisten durch Drohnen zunächst einen Vorteil
haben.
Es ist aber schon absehbar, dass sich Kriminelle
und
Aufständische nicht lange mit der Ohnmacht abfinden und ein Wettrüsten
beginnen werden.
Bald schon werden sie nach Mitteln suchen,
Drohnen
nicht nur zu stören und abzuschießen,
sondern sie auch für eigene Zwecke
einzusetzen.
Robotervögel im Hobbykeller
Als
typische Dual-Use-Technik kann eine Drohne Sicherheitsbehörden und
Militärs zum Beobachten, Verfolgen und Töten von Verdächtigen und
Gegnern dienen, aber natürlich auch Aufständischen,
Terroristen oder
Kriminellen Dienste leisten.
Und während die Polizei damit Demonstranten
überwacht, können diese mit Selbstbau-Drohnen
auch die
Sicherheitskräfte beobachten
(siehe Text rechts).
Für Unternehmen,
Organisationen oder Einzelne gibt
es zahlreiche denkbare Anwendungen,
die jedoch allesamt das Problem haben, dass sie die Privatsphäre
einschränken – zumal wenn man mit Mini- oder Mikrodrohnen auch durch
Fenster schauen oder sogar durch offene Fenster und Türen in Räume
hineinfliegen kann.
Der US-amerikanische Politikwissenschaftler
Francis Fukuyama hat nach dem Zusammenbruch
der Sowjetunion das „Ende
der Geschichte“ ausgerufen.
Nun berichtete der neokonservative
Wissenschaftler
im Februar in seinem Blog, dass er seine erste
Hubschrauberdrohne, einen „Quadropter“, zusammengebaut, mit einer Kamera
versehen und
hat aufsteigen lassen.
Seine Botschaft:
„Es ist extrem
einfach, jetzt eine Drohne zu bauen,
die nicht nur der Überwachung
dient, sondern auch ziemlich große Lasten tragen kann …
Ich muss die
Implikationen nicht ausbuchstabieren.
Ich will meine Drohne haben, bevor
die Regierung
dies illegal macht.
Die USA haben zuletzt so viele
Low-Tech-Gegner bekämpft, dass wir nicht die Verfassung einer Welt
durchdacht haben, in der viele Menschen
ausgeklügelte Drohnen besitzen –
nicht nur andere Länder, sondern auch Individuen.“
Erstaunlich
ist jedenfalls, dass in Deutschland wie
in den USA von Kritikern zwar
oft die Datenschutzprobleme angesprochen werden, aber
nicht die größeren
Gefahren.
Drohnen können vielseitig eingesetzt werden und natürlich
nicht nur zu legalen Zwecken.
Wie bei allen Waffen steigt ihr
Missbrauchrisiko,
wenn Technologie und Know-How allgemein
zugänglich
sind.
Nun aber hat die US-Militärforschungsbehörde
„Darpa“ sogar ein so
genanntes
Crowdsourcing-Projekt namens „UAV Forge“ ins
Leben gerufen, um
auch private Bastler an der Entwicklung von bewaffneten Minidrohnen zu
beteiligen.
Den Teilnehmern ist es ausdrücklich erlaubt, vorhandene
Technik zu verwenden, um neue
Drohnen zu bauen.
Ist das Projekt
erfolgreich, wären die Do-it-Yourself-Drohnen billig, einfach zu
bedienen – und tödlich.
Diese Art der „Förderung“ eröffnet einen
direkten
Weg, auf dem bewaffnete Modelle auch in die Hände derjenigen
geraten, die das Pentagon und Geheimdienste damit eigentlich bekämpfen
wollen.
Ein Beispiel wären fernsteuerbare oder GPS-
gesteuerte
Kamikaze-Drohnen, das Roboter-
Pendant zum menschlichen
Selbstmordattentäter.
Das US-Militär hat bereits entsprechende
Mini-
Drohnen des Typs „Microblade“ erworben.
Sie passt in einen
Rucksack, kann überall gestartet werden, fliegt mit ihrem Elektromotor
fast unhörbar, kann einige Zeit in der Luft „herumlungern“, um Ziele
auszukundschaften und sich schließlich in ein Geschoss verwandeln, das
durch den Aufprall und
den mitgeführten Sprengstoff tötet.
Doch
schon die heute häufig eingesetzten Fernerkundungs-Vehikel bieten viele
Chancen für Kriminelle.
Einmal bewaffnet bieten die fernsteuerbaren
Roboter unzählige Möglichkeiten, die von Erpressung über Raubüberfälle
bis hin zu Anschlägen und
gezielten Tötungen reichen – alles aus
sicherer Entfernung und mit der Aussicht, nicht erwischt
zu werden.
Was
würden Luftabwehrsysteme, das Sperren des Luftraums und der Einsatz von
Militärjets nutzen,
wenn mit einer tieffliegenden Drohne oder einem
Schwarm von Mini-Drohnen Sprengsätze zu einer Massenveranstaltung
gebracht werden?
Was nutzen Bodyguards, wenn Menschen direkt aus
der
Luft präzise und unerwartet angegriffen werden können?
Der öffentliche
Raum außerhalb von Gebäuden
würde hoch gefährlich, die bisherigen
Schutzmaßnahmen hinfällig werden.
Gebäude müssten gegen Sprengladungen
und Mini-Roboter geschützt werden, die auch durch
offene Fenster und
Türen in die Zimmer gelangen können.
Tief fliegende Drohnen oder auf dem
Boden fahrende Roboter einfach abzuschießen, könnte katastrophal sein,
wenn sie Sprengstoff oder chemische, nukleare, biologische Waffen mit
sich führen.
Hacken auf Leben und Tod
Würde
es der Polizei gelingen die Funkverbindung
eines solchen Todes-Roboters
zu seinem Steuermann
zu unterbrechen, würde auch der Roboter steuerlos
werden – und sich womöglich selbstständig machen.
Die Zurückverfolgung
der Signale dürfte auf jeden Fall
zu lange dauern. Und ob sich
Kamikaze-Drohnen durch vom Staat bezahlte Hacker rechtzeitig übernehmen
lassen, wäre eine Frage auf Leben und Tod.
Bisher haben Milizen
und Kriminelle mit bewaffneten Drohnen keinen Schaden angerichtet.
Für
die Technologie interessieren sie sich aber.
Schon 2004 ließ die
Hisbollah vom Libanon aus eine unbewaffnete Drohne über Israel fliegen.
Während des Libanon-Kriegs 2006 schoss die israelische Luftwaffe eine
dieser 150
Stundenkilometer schnellen Flugzeuge ab, die wahrscheinlich
aus dem Iran stammen.
Ob der Flieger mit Sprengstoff beladen war, ist
unbekannt.
Noch scheinen die Verantwortlichen in den
Sicherheitsapparaten von dem Versprechen
berauscht, dass Drohnen die
eigenen Verluste reduzieren.
Während man darauf wartet, dass Terroristen
zu Massenvernichtungswaffen greifen und Hiroshima-artige Zerstörungen
verursachen, gibt es bislang
keine Auseinandersetzung mit dem, was die
Aufrüstung mit Drohnen für uns bedeutet.
Möglicherweise ist das
Schweigen ein Teil der Selbstimmunisierung gegenüber dem Unvermeidlichen.
Wir sollten es dennoch durchbrechen.
Hintergrund
Florian Rötzer ist Chefredakteur des Netzmagazins telepolis.de.
Er hat zahlreiche Arbeiten zu den gesellschaftlichen Folgen des Anti-Terror-Kriegs, nicht-tödlicher Waffen und Kampfrobotern veröffentlicht.
Er hat zahlreiche Arbeiten zu den gesellschaftlichen Folgen des Anti-Terror-Kriegs, nicht-tödlicher Waffen und Kampfrobotern veröffentlicht.
Wurde mit Lan-Kabel geschlagen - FAZ.NET
© dapd
Gehören Schläge mit Lan-Kabeln
zum Umgang bei den Piraten?
Der am vergangenen Freitag zurückgetretene Bundespressesprecher der Piraten, Christopher Lang, erhebt schwere Vorwürfe gegen seine Partei.
Im Kampf um Posten gebe es etliche Fälle von „Mobbing“, sagte er der F.A.Z.
Als Beispiel gab er an, dass er von einem Mitglied der Berliner Fraktion öffentlich beschimpft und auf einer Landesmitgliederversammlung „mit einem Lan-Kabel geschlagen“ worden sei.
Der Abgeordnete weist die Vorwürfe als „totalen Blödsinn“ zurück.
Lang beklagt außerdem, dass der Ende April neu
gewählte Bundesvorstand ihm ohne Angabe von Gründen das Vertrauen
entzogen habe.
Zudem habe die Parteispitze seine Kündigung an die Presse
gegeben, so dass ein freiwilliger Rücktritt
„nicht glaubhaft“ gewesen
sei.
Im Internet schreibt Lang:
„Es reicht nicht Wasser zu predigen und
selbst Wein
zu trinken, dieses Plädoyer trifft mich ebenso wie
viele die
es lesen, wir sollten uns dem nur stets
bewusst sein.
Wir können nicht
anderen Parteien vorwerfen
bürgerfern zu sein, Machtspielchen oder
Grabenkämpfe zu spielen, zu mobben uvm.
Wir müssen diesen Anspruch auch
an uns selbst
richten und mit guten Beispiel voran gehen.
Wie sollen wir
sonst beweisen, dass eine andere
Art der Politik möglich ist?“
Auch die ehemalige Beisitzerin im Bundesvorstand Gefion Thürmer, die
bis vor kurzem die Pressearbeit koordiniert hat und im April nicht
wieder in den
Vorstand gewählt wurde, kritisiert in einem Blogeintrag
die neue Parteispitze.
Einige Vorstandsmitglieder hätten „aktiv
destruktiv“
in das Presseteam eingegriffen.
„Das Team wurde auf der
eigenen Mailingliste angepampt, wo Motivation benötigt worden wäre.“
Zudem sei sie telefonisch gebeten worden, „die Schwachpunkte einzelner
Personen zu benennen,
damit man sich ihrer einfacher entledigen könne“.
Unter diesen Bedingungen, schreibt Thürmer, werde
„die Leistung und
Qualität unserer Pressearbeit“ leiden.
Es sei absehbar, dass „wir
zukünftig in der Pressegruppe genausoschnell Personen verbrennen werden
wie anderswo.“
Das frühere Bundesvorstandsmitglied Andi Popp
dagegen schreibt auf seinem Blog, in der
Pressegruppe der Partei hätten
zunehmend
„persönliche Animositäten“ darüber entschieden, welche
Pressemitteilungen veröffentlicht wurden und welche nicht.
Das wolle der
neue Bundesvorstand nun ändern.
Quelle: F.A.Z./mkwa.
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