Duda News Mittwoch, 23.05.2012
Marcel Duda hat Marcelo Rangels Foto geteilt.
gesehen 13:35 Uhr
Von: Marcelo Rangel
Marcel Duda 15:10 Uhr
Marcel Duda hat einen Link geteilt.
„Ich lehne die Terrordatei ab“ - taz.de
Link: http://www.taz.de/!93851
Ex-Richter Robert Suermann klagte in Karlsruhe
gegen die
Antiterrordatei, das Vorbild der Rechtsextremismusdatei, die bald
beschlossen wird.
Er lehnt beide ab.
taz:
Herr Suermann, bald wird das Bundesverfassungs -
gericht über Ihre Klage
gegen die Antiterrordatei entscheiden.
Warum haben Sie 2007 geklagt?
Robert Suermann:
Weil die Antiterrordatei die Befugnisse von Polizei
und Geheimdiensten
unzulässig vermischt.
In Deutschland kann jeder von den Geheimdiensten –
zum Beispiel dem Verfassungsschutz – heimlich observiert und belauscht
werden, seine Telefone, Bankkonten und Reisepläne können überwacht,
sein
Surfen im Internet beobachtet und seine Briefe
und Mails durchgelesen
werden.
Einzige Voraussetzung sind
„Anhaltspunkte“ für möglicherweise verfassungsfeindliche oder
terroristische Bestrebungen.
Eine vage anonyme Anschuldigung reicht da
schon aus.
Bestimmte Erkenntnisse müssen die Dienste seit
2007 in die
Antiterrordatei einstellen, auf die auch die Polizei zugreifen kann.
Diese erhält so Informationen, die sie selbst nicht
hätte erheben
dürfen.
Denn die Polizei darf nur bei einem konkreten Verdacht tätig
werden.
Was darf die Polizei wissen? Bild:
dpa
Neonazi-Aufmarsch in Dresden.
Warum ist das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht
Weil das
Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten teilweise aufgegeben
wird und
dadurch Grundrechte verletzt werden.
Dieses Trennungsgebot
ergibt sich nach meiner Auffassung aus der Verfassung.
Es verbietet –
von engen Ausnahmen abgesehen – die Weitergabe von Informationen der
Nachrichtendienste an die Polizei.
Nur deshalb sind die extremen
Überwachungsbefugnisse der Dienste
überhaupt hinnehmbar.
Soll der Verfassungsschutz Hinweise
auf Terroranschläge für sich behalten?
Bei einem
konkreten Verdacht geplanter oder begangener schwerer Straftaten steht
das Trennungsgebot einer Information der Polizei nicht entgegen.
Bei der
Antiterrordatei geht es aber gerade nicht darum, sondern um eine
generelle Weitergabe nachrichtendienstlich gewonnener Erkenntnisse.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Trennungsgebot bisher aber noch nie als Verfassungsprinzip anerkannt.
Das stimmt.
Es hat dies bisher ausdrücklich offengelassen.
Deshalb erhoffe ich von
meiner Verfassungsbeschwerde zumindest, dass sich Karlsruhe klar zum
Trennungsgebot bekennt und dieses auch konturiert.
Foto: privat
ROBERT SUERMANN
65, war von 1999 bis Ende 2011 Vorsitzender
Richter am
Oberlandesgericht Oldenburg.
Seit seiner Pensionierung arbeitet
Suermann
als Rechtsanwalt.
Warum
klagen gerade Sie gegen die Anti-Terror-Datei, die faktisch bisher nur
die Daten von Islamisten sammelt?
Wurden Sie als langjähriger
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg schon einmal als
Islamist verdächtigt?
Das kann
ich mir nicht vorstellen.
Da die Dienste aber heimlich agieren, weiß ich
nicht, ob und welche sonstigen "Anhaltspunkte" gegen mich dort
vorliegen.
Völlig ausschließen kann ich dergleichen jedenfalls nicht.
So
habe ich mich schon deutlich gegen bestimmte "Anti-Terror-Maßnahmen"
der USA ausgesprochen, zum Beispiel gegen die Verschleppung von Menschen
in Geheimgefängnisse oder gegen das Töten Verdächtiger durch
ferngesteuerte Drohnen.
Wer weiß, wie die Geheimdienste solche Kritik
bewerten?
Im Übrigen reicht es für eine Aufnahme in die
Anti-Terror-Datei ja auch schon aus, dass man als Freund, Verwandter,
Nachbar oder Kollege eine "Kontaktperson" von jemandem ist, der Gewalt
als Mittel zur Durchsetzung internationaler politischer oder religiöser
Ziele "befürwortet".
Was meint das ATD-Gesetz mit „Gewalt befürworten“?
Das Gesetz
definiert das nicht.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass es aus Sicht
der Dienste zum Beispiel schon ausreicht, wenn es jemand gut findet,
dass Beate Klarsfeld den früheren Bundeskanzler Kiesinger geohrfeigt
hat.
Jetzt
plant die Bundesregierung eine ähnliche gemeinsame Datei von Polizei
und Verfassungsschutz, die Informationen über gewaltbereite
Rechtsextremisten sammeln soll.
Lehnen Sie diese Neonazi-Datei auch ab?
Die
geplante Rechtsextremismusdatei soll weitgehend nach dem Muster der
Antiterrordatei ausgestaltet werden.
Auch wenn mir das als
Neonazi-Gegner alles andere
als leichtfällt, muss ich diese Datei daher
ebenfalls ablehnen.
Die geplante Rechtsextremismusdatei soll
schon im Juni im Bundestag beschlossen werden.
Nach Informationen der taz werden sich an diesem Mittwoch die Berichterstatter der Fraktionen treffen.
Die Datei soll den Informationsaustausch
von Polizei und Verfassungsschutz erleichtern und fördern.
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) schlug sie kurze Zeit nach
Bekanntwerden der Mordserie der Zwickauer NSU-Nazis vor.
Die Rechtsextremismusdatei soll keine
neuen Daten erfassen, sondern den Sicherheitsbehörden das Auffinden
bereits gespeicherter Daten erleichtern.
Außerdem stellt die Datei
bestimmte Grunddaten
(Name, Lichtbild) auch zum sofortigen Zugriff
bereit.
Sie enthält Daten zu „gewaltbezogenen“
Rechten und ihren
Kontaktpersonen.
Vorbild der Rechtsextremismusdatei ist die
Antiterrordatei, die 2007 ihre Arbeit aufnahm
und nur die Daten von
Islamisten speichert.
Gegen sie hat der Oldenburger Richter Robert
Suermann geklagt.
Das Bundesverfassungsgericht will in den
kommenden
Monaten über die Klage entscheiden.
Die schwarz-gelbe Regierung will
auf das Urteil nicht warten.
Ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die
Antiterrordatei warten?
Klugerweise ja
Wie oft haben Sie schon beim Bundesverfassungsgericht geklagt
und wie oft waren Sie hierbei erfolgreich?
Zweimal,
und zwar als alleiniger Beschwerdeführer gegen die vorbeugende
Telefonüberwachung in Niedersachsen und zusammen mit vielen anderen
gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Beide Verfassungsbeschwerden waren
erfolgreich.
Marcel Duda hat Marcelo Rangels Foto geteilt.
gesehen 13:35 Uhr
Von: Marcelo Rangel
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